Unverändert hat der Großteil (ca.
70%) der Ärzte in Nordrhein keine Lesegeräte für die eCard geordert, obwohl wir Ärzte mit
Bonuszahlungen der Kassen massiv geködert werden.
Völlig unklar bleibt, ob die Praxen,
die der Versuchung erlegen sind und Gerätepauschalen bezogen haben, diese
Geräte auch wirklich installiert haben. (Quelle: KVNo Aktuell 9/2009, S.3).
Inzwischen wird diskutiert, dass die
Annahme von Gerätepauschalen (das sind Zahlungen der Kassen!) – nebst einem
evtl. verbleibendem Überschuss – gegen die nordrheinische Berufsordnung für
Ärzte verstößt, denn:
§30 Abs. 1 der BO der
nordrheinischem Ärzte besagt: Die nachstehenden Vorschriften dienen dem Patientenschutz
durch Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeitgegenüber Dritten.
§32 der BO besagt: Es ist nicht
gestattet,… Vorteile für sich…anzunehmen, wenn hierdurch der Eindruck erweckt
wird, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird…
Zweifellos werden hier höchste
Güter, nämlich Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht, tangiert. Es ist die
Pflicht des Arztes, dafür Verantwortung zu übernehmen – und dabei unabhängig zu
bleiben – bereits dem Eindruck nach.
Und: Wir Ärzte brauchen auf
absehbare Zeit gar keine Lesegeräte. Denn selbst der gescheiterte
eCard-Protagonist in Nordrhein, KVNo-Vize Hansen, hat laut dpa-Mitteilung vom
20.09.2009 gesagt:
„Bis aber alle Ärzte bereit sind,
sollten die Patienten zwei Karten im Portemonnaie haben - die alte und die
neue“ (Quelle: dpa 20.09.09 / aend).
Im Klartext: Alle Patienten
sollen auch die alte Karte im Portemonnaiehaben, bis alle Ärzte bereit sind, die eCard zu lesen. Damit
bleiben Ärzte auch ohne neue Lesegeräte auf unbestimmte Zeit voll
geschäftsfähig!