Positionspapier zur Kostenerstattung an die FDP zu den Koalitionsverhandlungen
Positionspapier
der Freien Ärzteschaft e.V. zu einer zukunftsfesten Gestaltung der ambulanten
medizinischen Versorgung in Deutschland
Beispiele aus vielen europäischen Ländern
zeigen, dass sich das Prinzip der Kostenerstattung/Transparenzabrechnung als
überaus funktionsfähig erwiesen und bewährt hat. Ein in Deutschland mit dem
GKV-Neuordnungsgesetz zum 1. Juli 1997 eingeführtes,
Kostenerstattungsverfahren, das sich als zusätzliche Option für die
Versicherten bereits nach kurzer Bestandsdauer bewährt hatte, wurde von der
nachfolgenden Regierungskoalition aus politischen Gründen wieder abgeschafft.
Eine Renaissance der Kostenerstattung als wichtiges Element einer
zukunftsfesten Gestaltung der ambulanten Versorgung in Deutschland ist geboten.
Die Vorteile dieses Systems werden im Folgenden dargestellt.
Einführung
Das
Gesundheitssystem steckt in der Krise. Die Ursachen sind die staatlich
festgelegten Budgets in der ambulanten GKV-Versorgung, die Zweckentfremdung
großer Beitragsanteile für versicherungsfremde Leistungen, das Ausufern von
Bürokratie und Selbstbedienung in den „Selbstverwaltungen“ von Kassen und
Kassenärztlichen Vereinigungen, versteckte Verwendung und Verteilung der
Beitragsmittel, unplausible Verwerfungen zwischen Beitragshöhe und
Arzthonoraren. Die ordnungspolitische Wettbewerbsvoraussetzung „Gleiches
Honorar für gleiche Leistung in allen Sektoren“ (ambulant, tagesklinisch,
stationär) wird ignoriert.
Die
Stärkung individueller Vorsorge durch mündige Bürger wurde versäumt oder
behindert. Man ignorierte, dass die ausschließlich staatliche Festsetzung der
Gesundheitsaufwendungen zwangsläufig in die Mangelversorgung führen muss. Die
bürgerlichen Freiheiten sind dabei – verfassungsrechtlich höchst bedenklich –
auf der Strecke geblieben.
Dies
alles hat zwischen Patienten und Ärzten zur Entfremdung geführt, es hat das
unverzichtbare Arzt-Patienten-Verhältnis bereits beschädigt. Viele Ärzte sind
wirtschaftlich bedroht. Überregulation, Bürokratie und Intransparenz auf allen
Ebenen haben zu Fremdbestimmung und reduzierter professioneller Autonomie der
Ärzte geführt. So demotiviert wandern Ärzte ab, der berufliche Nachwuchs bleibt
aus.
Die
langjährige Schwächung des ambulanten Sektors stellt ein weiteres Versäumnis
dar. Standen 1985 noch 22% der GKV-Mittel für den ambulanten Bereich zur
Verfügung, so sind es mittlerweile nur noch 15%. Und das trotz seiner
unschlagbaren Wirtschaftlichkeit, seines schwellenfreien Zugangs, seiner Nähe
zu Bürger und Wohnort – ist er doch in einer älter werdenden Gesellschaft von zunehmender
Bedeutung. Auf das BIP bezogen sind die Kosten im ambulanten Bereich über
Jahrzehnte nicht gestiegen - geschweige denn explodiert. Trotz qualitativ und
quantitativ besserer Behandlungen sind die ambulanten Aufwendungen relativ zum
BIP und den GKV-Ausgaben insgesamt seit Jahren gesunken.
Lösungswege
Dieses
Papier beschäftigt sich nicht vorrangig mit der Einnahmeseite von GKV
oder PKV, vielmehr will es Lösungsvorschläge für die Ausgabenseite
bieten.
Die
Freie Ärzteschaft e.V. will die Stärkung der Selbstbestimmung undEigenverantwortung von Versicherten und
Ärzten sowie weiteren Anbietern von Gesundheitsleistungen. Dies gilt besonders
für die ambulante Medizin mit ihren überschaubaren Behandlungskosten, da der
Versicherte hier typischerweise über die Fähigkeit verfügt, eigenverantwortlich
über seinen Bedarf zu entscheiden. Kluges Handeln des Versicherten wird aber
durch das realitätsferne Versprechen einer allumfassenden Behandlung behindert.
Jede Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen verursacht Kosten, welche durch
verantwortliches und selbst regulierendes Verhalten der privat oder gesetzlich
Versicherten effektiver begrenzt werden als durch staatliche Kontrollversuche.
Die erforderlichen, nachgefragten ärztlichen Leistungen können in ausreichendem
Umfang und bei guter Qualität dauerhaft nur bei realistischer Kostenkalkulation
seitens der Anbieter sichergestellt werden.
Aus
diesem Grund vertritt die Freie Ärzteschaft e.V. die Auffassung, dass das
System der Kostenerstattung / Transparenzabrechnung als Regelprinzip in der
ambulanten medizinischen Versorgung eingeführt werden sollte. Dieses Prinzip
hat sich in vielen europäischen Ländern (Frankreich, Belgien, z.T. Schweiz,
Österreich/ Wahlarztsystem, Luxemburg u. v. m.) als überaus funktionsfähig erwiesen.
Auch
in Deutschland wurde mit demGKV-Neuordnungsgesetz (GKV-NOG) zum 01.07.1997 für alle GKV-Versicherten
bereits einmal ein funktionierendes wählbares Kostenerstattungsverfahren
eingeführt. Diese für alle gesetzlich Versicherten zugängliche Option bewährte
sich damals bereits nach kurzer Bestandsdauer. Sie wurde jedoch von der
nachfolgenden Regierungskoalition aus vorwiegend politischen Gründen wieder
abgeschafft.
Bei
der Kostenerstattung erhält der Patient/Versicherte vom Arzt bzw. sonstigem
Gesundheitsdienstleister eine Rechnung über die erfolgte Behandlung, für deren
Begleichung er verantwortlich ist. Dieser Rechnung entnimmt der Patient – wie
bereits heute in der PKV – die erbrachten Leistungen und deren Kosten und kann
diese selbst auf Plausibilität prüfen.
Grundlage
für die Rechnung ist eine wirklichkeitsbezogen kalkulierte Gebühren-ordnung
(GOÄ, GOZ etc.). Das Zahlungsziel (etwa erst nach der Erstattung durch
die Versicherung/ Kasse) oder die Möglichkeit turnusmäßiger Sammelrechnungen
bleiben Detailregelungen oder vorzugsweise einer individuellen Vereinbarung der
Vertragspartner Patient und Arzt vorbehalten.
Elementarer
Bestandteil der Kostenerstattung ist, dass jeder GKV-versicherte Bürger eine
Versicherung abschließt, die existenziell bedrohliche Kostenrisiken für den
Einzelnen abdeckt.
Das
Prinzip der Kostenerstattung / Direktabrechnung zeigt folgende Vorteile auf
mehreren Ebenen auf:
A)
Transparenz: der Patient/Versicherte wird endlich befähigt, die
Abrechnung bei Erhalt zu prüfen oder prüfen zu lassen, wie in anderen
Lebensbereichen üblich. Ebenso ist er nun im Stande, die Angemessenheit und das
Preis-Leistungs-Verhältnis zu beurteilen.
B)
Bürokratieabbau: der Bedarf an Fremdkontrolle und Verwaltung wird
wirksam zurückgeführt.
C)
Selbstregulierung: durch Eigen- oder Selbstbeteiligungen werden die
Inanspruchnahme und damit die Kosten auf Seiten der Bürger selbst reguliert.
D)
Preiswettbewerb: durch variable Faktorenbildung in der Rechnungsstellung
nach GOÄ wird ein tatsächlicher Preiswettbewerb der Ärzte und übrigen
Gesundheitsberufe ermöglicht.
E)
Fairer Wettbewerb: durch die einheitliche Gebührenordnung wird ein
fairer Wettbewerb bei Nachhaltigkeit der Strukturen gesichert.
F)
Wahl der Versorgungsebene: durch eineEigen- oder Selbstbeteiligung kann der Versicherte – wie im
übrigen Leben bewährt – die für ihn günstigste Versorgungsebene ermitteln und
bevorzugen.
G)
Berufszufriedenheit: durch die erweiterte Autonomie ihres Handelns nimmt
die Berufszufriedenheit und Motivation der Ärzte wieder zu.
H)
Regionalisierung: die derart wettbewerblich wirksame „echte „Nachfrage“
nach Gesundheitsversorgung reguliert das geographisch-regionale „Angebot“ an
Ärzten und anderen Anbietern im Gesundheitswesen – planwirtschaftliche
„Bedarfsplanung“ verliert so ihren Sinn.
I)
Bedürftigkeit: Für wirklich Bedürftige ist eine 100%ige Kostenerstattung
als soziale Komponente wirksam, wie es das europäische Ausland bewiesen hat.
Zur
Frage bei wirklicher sozialer Bedürftigkeit vertritt die FÄ die Auffassung,
dass bei dieser Bevölkerungsgruppe vom Prinzip der Rechnungsstellung an den
Versicherten auch abgewichen werden kann, zugunsten einer ersatzweisen
Abrechnung des Arztes oder sonstigen Heilberuflers mit der Krankenkasse bzw.
Versicherung. Auch hier gäbe es eine wirksame Rechnungskontrolle durch den
Patienten.
Die
Klärung strittiger Fragen zu Art und Höhe der Abrechnung wird Aufgabe von
Ausschüssen sein, die paritätisch mit Vertretern des Einkaufs (Kassen/
Versicherungen) und der Anbieter (Ärzte/Zahnärzte/Apotheker etc.) unter
Vorsitz eines Unparteiischen besetzt werden.
Die
generelle Einführung des beschriebenen, transparenten
Kostenerstattungs-Abrechnungs-Systems für die ambulante medizinische Versorgung
in Deutschland ist das zentrale gesundheitspolitische Ziel der Freien
Ärzteschaft e.V. Wie erläutert erlaubt es die aktive konstruktive Teilhabe
aller Betroffenen. Deswegen sollte es bald möglich und schrittweise für die
Bevölkerung verwirklicht werden.
Es
sichert die liberale, nicht-dirigistische Regulierung und den
verantwortungsvollen Umgang mit den vorhandenen Ressourcen.