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Die Freie Ärzteschaft tritt für eine sichere und zukunftsorientierte Medizin ein und spricht sich gegen eine rationierte Staatsmedizin aus.
Unsere Ziele:
* Eintreten für eine sichere, patienten- und zukunftsorientierte Medizin
* Arzt und Patient sollen wieder im Mittelpunkt der Medizin stehen
* Wir sind für Erhaltung und Ausbau einer zeitgemäßen ambulanten Versorgung in freier Praxis
* Wir sind gegen rationierte Staatsmedizin und Bürokratisierung
* Wir treten für Solidarität aller Arztgruppen untereinander ein
* Wir sind für menschliche Arbeitsverhältnisse und für eine angemessene Bezahlung in den Medizinberufen
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Präambel
Die Freie Ärzteschaft hat sich zum Ziel gesetzt, die wirtschaftliche, berufsrechtliche und gesellschaftspolitische Situation der niedergelassenen Ärzte zu verbessern. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung können als Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Grund ihrer Rechtsposition der direkten Abhängigkeit von den Vorgaben des BMGS die Interessen der niedergelassenen Vertragsärzte nicht wirkungsvoll vertreten.
Von einem angemessenen Honorar für vertragsärztliche Leistungen kann keine Rede sein, die wirtschaftliche Existenz vieler Ärzte ist akut bedroht. Das gesamte System der Sozialversicherungen ist an seinen Grenzen angekommen. Bricht eines Tages das derzeitige System der gesetzlichen Krankenversicherung zusammen, müssen die Ärzte über eine Auffangstruktur verfügen. Ohne eine solche Auffangstruktur werden die Ärzte nicht in der Lage sein, ihre Interessen gegenüber den Patienten und Krankenkassen zur Geltung zu bringen.
Wenn bereits bestehende Organisationen dazu in der Lage wären, diese Aufgaben effektiv und effizient zu erledigen, bestünde kein Handlungsbedarf. Nach unserer Einschätzung erfüllt keine derzeit existierende Organisation die Kriterien, die an eine solche Auffangstruktur gestellt werden müssen.
Aus den systemimmanenten Fehlern der Körperschaften Öffentlichen Rechtes in Form der KVen, bei denen Ärzte-Funktionäre das Geschick der Vertragsärzte, völlig losgelöst von der Basis, bestimmen können, müssen Konsequenzen gezogen werden. Die neuen Strukturen müssen an ökonomischen Zielen orientiert sein und einer effizienten Kontrolle unterliegen. Missmanagement durch Ärzte-Funktionäre darf nicht mehr möglich sein.
1 Welchen Anspruch vertritt die Freie Ärzteschaft?
Die Freie Ärzteschaft sieht sich als Koordinator von Interessen niedergelassener Haus- und Fachärzte. Die eigentlichen originären Gruppeninteressen sollen und können nur die Fachgruppen selbst formulieren und vertreten. Die Freie Ärzteschaft strebt an, die Durchsetzung der definierten Gruppeninteressen gegenüber den Krankenkassen und der Politik in betriebswirtschaftlichen und juristischen Fragen zu unterstützen. Dies gilt insbesondere auch für die fachübergreifenden gemeinsamen Bemühungen zur Sicherung der Existenzgrundlagen, zur Abwehr einer überbordenden Bürokratisierung und zur Wiedergewinnung der abhanden gekommenen Freiberuflichkeit.
2 Was kann die Freie Ärzteschaft leisten?
Geht der Sicherstellungsauftrag von den KVen an die GKV über, werden die Ärzte der Monopolmacht der Krankenkassen als Einzelärzte nichts entgegenzusetzen haben. Die Krankenkassen würden in diesem Falle einseitig die Vertragsbedingungen, inklusive Honorar, Qualitätsanforderungen, Behandlungsrichtlinien, Vertragsdauer u. a. festsetzen können. Der einzelne Arzt wäre als Anbieter vollkommen vom Nachfragemonopol der GKV abhängig.
Um die Marktmacht der Krankenkassen zu kompensieren, müssen die Ärzte rechtzeitig Organisationen schaffen, um ein Gegengewicht bilden zu können. Fehlen solche Organisationen oder sind die bestehenden ungeeignet, weil sie den strukturellen Anforderungen nicht genügen (Stichwort: Heterogenität, siehe Punkt 3) so müssen handlungsfähige Alternativen geschaffen werden. Geeignete Lösungen zu finden, zu unterstützen oder mit aufzubauenist Ziel der Freien Ärzteschaft.
Als Freie Ärzteschaft sind wir nur den Interessen der niedergelassenen Ärzte verpflichtet. Damit kann die Freie Ärzteschaft, im Unterschied zu anderen Organisationen, die Interessen der Ärzte vertreten, ohne auf Kompromisse zum Vorteil einer Arztgruppe und damit zum Nachteil einer anderen Arztgruppe eingehen zu müssen.
3 Interessenvertretung der Ärzte - Homogenität vs. Heterogenität
Um Interessen vertreten zu können, benötigt man ein Verhandlungsmandat und entsprechende Verhandlungsmacht. Das Verhandlungsmandat ergibt sich über die Organisation, in der ein Arzt Mitglied werden kann.Die Verhandlungsmacht wächst mit der Größe der jeweiligen Organisation. Das Maximum an Verhandlungsmacht bestünde, wenn alle niedergelassenen Ärzte durch eine einzige Organisation vertreten werden würden.
Eine solche Organisation wäre allerdings bezüglich der Heterogenität der Mitglieder mit jeder KV vergleichbar. Damit würden auch die systemimmanenten Probleme einer KV, dass in der maximal heterogenen Struktur die größeren und/oder einflußreichen Gruppierungen andere Gruppierungen dominieren können, übernommen. Abhilfe lässt sich nur schaffen, wenn die Interessenvertretung für Gruppierungen erfolgt, die in sich möglichst homogen sind. Dafür bieten sich die Berufsgruppen als Kriterium der Homogenität an. Alle organisierten Einheiten der Berufsgruppen werden im weiteren unter dem Begriff "Berufsverbände" zusammengefasst.
Ob Spezialgebiete, wie zum Beispiel operierende oder konservativ tätige Ärzte einer Berufsgruppe zu Gunsten einer höheren Homogenität selbst ihre Interessen vertreten wollen oder ob sie für die Interessenvertretung innerhalb der gesamten Berufsgruppe optieren, um so mehr Verhandlungsmacht zu erlangen, wird den jeweiligen Berufsverbänden vorbehalten bleiben. Das Ziel aller Gruppen wird die jeweils optimale Interessenvertretung sein, um so den Nutzen für die homogene Gruppe zu maximieren.
4 Zukünftige Honorarbildung für niedergelassene Ärzte
Die Freie Ärzteschaft tritt für eine angemessene Vergütung ärztlicher Dienstleistungen ein. Das derzeitige Honorierungssystem für Vertragsärzte, wie es im SGB V festgeschrieben ist, kann eine angemessene Vergütung für alle Vertragsärzte schon seit langer Zeit nicht mehr gewährleisten. Kassen und KVen halten mit EBM und HVM das Sachleistungssystem am Leben. Ein absurder Leistungswettlauf (Hamsterradeffekt), bei völlig unzureichender Honorierung in allen Fachgruppen, ist die Folge.
Für ärztliche Leistungen müssen in Zukunft Preise zwischen den Vertretern der Patienten, den Krankenkassen, und den einzelnen Berufsgruppen ausgehandelt und in einer Honorarvereinbarung festgeschrieben werden. Der derzeitige EBM beinhaltet nur Leistungsbeschreibungen und deren Umcodierung in Punkte, stellt also keine Honorarordnung im engeren Sinne dar. Damit kann ein EBM keinesfalls die Basis für eine neue Honorarordnung sein. Die derzeitige GOÄ ist zwar eine Honorarordnung, und ist damit prinzipiell als Grundlage geeignet, aber sie ist in den Leistungsbeschreibungen und der Honorarhöhe völlig veraltet. Eine komplette Überarbeitung wäre notwendig, um die Anforderungen an eine neue Honorarordnung zu erfüllen.
Zudem muss eine Honorarvereinbarung regelmäßig an das reale Kostenniveau angepasst werden. Sollten einzelne Leistungen entweder zu dem vereinbarten Preis nicht zu erbringen sein oder aber zu teuer werden, können beide Vertragspartner, Krankenkassen und Ärztevertreter, diese Positionen kündigen. Im Einzelfall können Leistungen, die nicht durch die Honorarvereinbarung abgedeckt sind, frei vereinbart werden.
Leistungen, die in der Honorarordnung vereinbart sind und von den Patienten in Anspruch genommen werden, werden dem Arzt ohne Begrenzung vergütet. Maßnahmen der Ausgabenbegrenzung sind zwischen Krankenkassen und den Versicherten festzulegen. Das Morbiditätsrisiko tragen die Krankenkassen.
Die Ärzte stellen sich einem freien und fairen Wettbewerb, auch und gerade mit allen anderen Leistungsanbietern. Die Honorarvereinbarung gilt verbindlich für alle Ärzte, die Mitglied des jeweiligen Berufsverbandes sind.
5 Zusammenarbeit mit bestehenden Organisationen
Die fachliche Kompetenz zur Erstellung von Honorarordnungen für eine Berufsgruppe haben die Berufsverbände. Dem entsprechend sind die Berufsverbände am besten geeignet, die entsprechenden fachlichen Inhalte einer Honorarordnung zu definieren.
Sobald es jedoch um die Vertragsgestaltung geht, sind juristische und ökonomische Kompetenzen gefragt, die typischerweise selbst in bestehenden Berufsverbänden derzeit noch nicht vorhanden sind, da bisher keine Notwendigkeit dafür bestand. Es wäre vollkommen unwirtschaftlich, wenn jeder Berufsverband für sich entsprechende Ressourcen aufbauen würde und anschließend vorrätig hielte. Die Ressourcen werden jedoch von allen Berufsverbänden für ihre Honorarvereinbarung benötigt. Daher bietet sich eine koordinierte Vorgehensweise der einzelnen Berufsverbände an, um Synergieeffekte zu nutzen. Als Interessenvertreter der niedergelassenen Haus- und Fachärzte kann die Freie Ärzteschaft die notwendige Koordinierungsarbeit für alle Berufsverbände leisten.
Da die Freie Ärzteschaft als Interessenvertreter der niedergelassenen Ärzte für die Berufsverbände selbst keine Honorare für sich aushandelt, kommen in ihrer Tätigkeit keine Partikularinteressen zum tragen. Die Inanspruchnahme externer Expertise bei betriebswirtschaftlichen und/oder juristischen Fragen unterstützt alle Berufsverbände gleichermaßen. Die anfallenden Kosten können bei dieser Vorgehensweise minimiert werden.
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| Mi, 28.01.2004 09:32 / m |
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