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Vor Ostern 2005 hat die KV Niedersachsen als erste KV eine neue Form der Differenzierung geschaffen - die Klasseneinteilung von U1 bis U3. Aus ökonomischer Sicht handelt es sich dabei um eine Diskriminierungsmaßnahme, mit erheblichen Folgen für alle Ärzte. Ein Teil der Ärzte wird davon profitieren, andere werden verlieren.
Der Volkswirt Franz-Josef Müller hat im Forum von Facharzt.de seit dem 17.03.2005 viele Beiträge zum Honorarverteilungsvertrag (HVV) in Niedersachsen verfasst, die sich nicht nur mit den ökonomischen Auswirkungen der Klasseneinteilung befassen. Es geht darüber hinaus auch um Reaktionen (auch ausbleibenden) von Funktionären, Handlungsoptionen für die Betroffenen und ähnliches mehr.
In diesem Beitrag werden die relevanten Beiträge zum HVV bis zum heutigen Tag in umgekehrt chronologischer Reihenfolge aufgelistet. Damit kann die Entwicklung auch von "Späteinsteigern" leichter nachvollzogen werden. Zu jedem Beitrag von Franz-Josef Müller ist der Link ins Forum von Facharzt.de angegeben, so dass sich alle Zugangsberechtigten zu Facharzt.de (dazu dürften auch alle Ärzte und Psychotherapeuten zählen) selbst den Kontext der einzelnen Beiträge nachsehen können.
Üblicherweise werden in den Beiträgen die Zitate von Dritten oder aus redaktionellen Meldungen kursiv dargestellt. Auf die kursive Darstellung ebenso wie auf das Hervorheben in Fettschrift wurde in diesem Beitrag völlig verzichtet. Bitte sehen Sie im entsprechenden Originalbeitrag nach, um die jeweiligen Zitate auch als solche erkennen zu können. Für die Vollständigkeit und Korrektheit der Beiträge übernehmen wir keine Gewähr..... bis U3 auf die Beine stellen wollen?
Vor vier Wochen hatte man den neuen HVV, unmittelbar vor Ostern, aus dem Sack gelassen. Die Kritik an der Klasseneinteilung kam sofort - auf eine auch nur annähernd plausible Begründung warten die U1 und U2 noch heute (= vier Wochen später). Vor mehr als einer Woche wollten die GFB-Vertreter etwas - was genaues weiß man nicht - spielt auch keine Rolle, weil bei der darauf folgenden VV der KVN alles sowieso schon wieder vergessen war.
Der KV-Vorsitzende hat etwas von einem fehlerhaften Transcodierungstool unter die Leute gebracht, welches in der Verantwortung der KBV läge. Die KBV, allen voran der zuständige Dezernatsleiter, kann zu diesem Fehler nichts sagen (oder er will nicht, spielt keine Rolle - er sagt eben nichts). Der Fehler ist seit mittlerweile vier Wochen bekannt und kein Mensch weiß, welche Auswirkungen er hat.
Aber spielt es eigentlich eine Rolle, ob das Transcodierungstool einen Fehler hat oder nicht? Ist nicht die Klasseneinteilung der KVN das Kernproblem? Könnte es sein, dass die KVN, vom Vorstand bis fast zum allerletzten Mitglied der VV, hier auf Zeit spielt? Und ist es nicht so, dass das "auf Zeit spielen" hervorragend funktioniert?
Sehr geehrte Frau Dr. Danda,
sofern meine überschlägigen Berechnungen nicht völlig neben der Kappe sind, haben derzeit alle U1 und alle U2 Anästhesisten in Niedersachsen die zustehenden Fallpunktzahlen gigantisch weit überschritten. Damit werden die die FPZ überschreitenden Punkte nur noch zu einem mickrigen Restpunktwert honoriert, den noch niemand genau spezifizieren kann.
Ist das so ungefähr richtig?
Falls ja, dann sind die Anästhesisten aus ökonomischer Sicht doch schon deutlich über die Klippe geschubst worden. Erwarten die Anästhesisten wirklich von irgendjemanden außerhalb der Betroffenen U1 und U2-Ärzte Unterstützung in ihrer Situation?
Wie lange wollen sich die Anästhesisten (und alle anderen U1 und U2 Ärzte) noch von irgendjemanden vertrösten lassen?
... Berufsverband .... wird uns Niedersachsen in allen Aktionen unterstützen !
Wir werden unsere Mitglieder weiter informieren, aktivieren - in jeder Bezirksstelle, in jedem Dorf. Wir vertrauen auf die Solidarität der HNO-Kollegen.Für Anästhesisten ist U1-U3 nicht tragbar. Wir werden uns wehren.
Ist es in Niedersachsen schon so weit, dass außer den Anästhesisten und den HNO-Kollegen sich alle anderen mit der ihnen zugedachten Rolle abgefunden haben? Sollte das so sein, dann frage ich mich, ob die Anästhesisten nicht gut beraten wären, ein deutliches Zeichen zu setzen. Mit dem derzeitigen Honorar sind die U1 und U2 einfach pleite.
Wenn ich schon pleite bin, warum stelle ich dann nicht einfach meine Arbeit ein? Stellen die Anästhesisten ihre Arbeit sofort ein (nicht reden, handeln), dann werden auch die ambulanten Operateure der unterschiedlichsten Fachrichtungen zumindest innehalten. Pro Anästhesist zwischen 400 und 500 Narkosen im Quartal. Bei 200 Anästhesisten kommen so 90.000 ambulante Operationen im Quartal zusammen.
Ob es jemand interessieren würde, wenn 90.000 Operationen pro Quartal nicht mehr ambulant erbracht werden würden?
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Beitrag in Facharzt.de vom 23.04.2005
Angenommen, Sie wären geradlinig strukturiert und würden im Zweifelsfalle immer die Diretissima dem gewundenen Weg vorziehen, dann könnten Sie als Niedersachse auf die Sachsen neidisch sein. Der Sachse arbeitet nämlich einfach weiter wie bisher, nimmt sich am Abend seinen Taschenrechner und berechnet den Zeitpunkt in Tagen, an dem sein Budget (= PMV) erreicht sein wird. Alles weitere ergibt sich fast von allein.
Ist das mit dem Taschenrechner zu schwierig, so sieht er sich ex post jeden Abend die Auswertung der EDV-Statistik mit den Punktsummen an. An dem Tag, an dem sein PMV überschritten ist, hängt er dann das vorbereitete Schild raus und verweist an seine Kollegen.
Angenommen, Sie könnten dem Hase-und-Igel-Spiel mit Kassen und KV einen gewissen Spaß abgewinnen, gäbe es keinen Grund auf die Sachsen neidisch zu sein. Die Sachsen müssen ja nix tun, das geht ganz automatisch mit der Leistungsmengenbegrenzung (und der damit verbundenen Rationierung ärztlicher Leistungen, wie sie von Kassen und KV beschlossen wurde).
In Niedersachsen muss man schon etwas mehr in Strategie investieren und sich ein Konzept überlegen, wie man sich einerseits anreizkompatibel verhält und andererseits eine Kollision juristischer Art vermeidet. Das Spiel kann man normalerweise auch nicht verlieren, aber man sollte schon bei der Sache bleiben und nicht mit seinen Gedanken abschweifen.
Die Minimalanforderung für einen U1 (und natürlich auch U2) in Niedersachsen lautet:
Erbringe im Durchschnitt pro Patient nicht mehr Leistungen, als dir gemäß HVV zugebilligt wurde. Stellst du dann fest, dass du von zehn Patienten mit deinen Fallpunktzahlbeschränkungen nur zwei lege artis versorgen kannst, musst du eben die anderen acht einer sofortigen Problemlösung zuführen.
Die Handlungsoptionen habe ich schon einmal kurz dargestellt:
- Hinweis an die Patienten, dass die KV und Kassen Kollegen auserkoren haben, die für die über das FPZ-Volumen in meiner Klasse (U1 oder U2) hinausgehen und dass diese Ärzte gerne die weiterführenden Maßnahmen einleiten werden. [Nicht vergessen: dem Hausarzt einen Arztbrief mitgeben, damit der Hausarzt weiß, an welchen Facharzt meiner Fachrichtung er die Patienten schicken soll. Die Hausärzte dürften binnen kurzem eine vollständige Liste der U3-Ärzte haben.]
- Den Patienten für das nächste Quartal nochmals einbestellen, um die angefangene Behandlung hoffentlich abzuschließen.
- Den Patienten an weitere fachärztliche Kollegen zum Ausschluss von XYZ schicken. Vielleicht hat einer von denen noch genügend Punkte im Budget, um den Patienten zufrieden zu stellen.
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Wenn der Unsinn Methode kriegt, dann wird der Hausarzt selbstverständlich seinen Patienten nahelegen, gleich zu den U3-Ärzten zu gehen. Nur haben die ein Problem: Auf der einen Seite die höchsten Fallpunktzahlen und auf der anderen Seite die niedrigsten Fallzahlgrenzen. Außerdem gibt es ja noch die Plausizeiten.
Wäre der Zustand bis inklusive 1/2005 gewesen, dass ein Arzt den Patienten einfach behandelt hätte und am Ende der Behandlung auch ein zufriedenstellender Behandlungserfolg sichergestellt worden wäre, sieht das ab 2/2005 etwas anders aus. Angenommen, wir hätten einen orthopädischen Fall (und ich sage es vorweg, ich habe von Orthopädie null Ahnung).
Patient kommt mit unklaren Rückenbeschwerden zum U1-Orthopäden (Ordinationskomplex mit 265 Punkten). Mit der Ziffer 18311 (Untersuchung Bewegungsapparat) sind weitere 585 Punkte verbraucht, insgesamt bereits 850 Punkte. Als U1 hat man aber nur 597 Punkte.
Also muss der Patient sich noch zweimal vorstellen (Ziffer 18311 ist nur bei mindestens drei Arzt-Kontakten abrechenbar), dann gibt es einen Arztbrief für den Hausarzt. Dann sucht sich der Hausarzt einen U3-Orthopäden (hat 938 Fallpunkte z. V.) oder einen Chirurgen oder etwas artverwandtes. Der Hausarzt könnte natürlich auch eine radiologische Untersuchung veranlassen, zur Sicherheit gleich ein MRT oder ein CT?
Dann kommt der Patient vom Radiologen zurück, Hausarzt sieht den Befund und schickt den Patienten zu einem anderen Orthopäden (dieses Mal ein anderer U1er). Der spricht mit dem Patienten (265 Punkte), sieht die Unterlagen vom Radiologen und stellt fest, dass er sein FPZ bereits bei den drei Patienten vorher überzogen hat.
Also schickt er den Patienten (immer mit Arztbrief) zum Hausarzt zurück und empfiehlt die Vorstellung beim Neurologen, um ABC abzuklären. Und so weiter und so fort.
Jetzt ist es aber so, dass der allererste U1-Orthopäde SEINEN Patienten auf eine Rundreise schickt, die früher nicht nötig war. Gleichzeitig bekommt der erste U1-Orthopäde natürlich auch Patienten vom Hausarzt geschickt, die von einem ANDEREN U1-Orthopäde auf die Reise geschickt wurden. Der Neurologe bekommt schon gleich von zwei Orthopäden Patienten geschickt, die er früher nie gesehen hätte. Der Hausarzt sieht die Patienten alle dreimal so häufig, um ihnen die Überweisungen für den nächsten Arzt auszustellen.
Und jedesmal werden die Ordinationskomplexe fällig. Hätte der Orthopäde früher alleine pro Quartal 1.000 Patienten abschließend versorgt, so würden in Zukunft dafür zwei Orthopäden benötigt (plus Hausarzt plus Neurologe plus Radiologe plus ....). Irgendwie bleiben damit 1.000 Patienten pro Quartal unbehandelt, die früher von einem der beiden U1-Orthopäden behandelt wurden.
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Insofern dürfte es von den Präferenzen abhängen, ob Ihnen die sächsische oder die niedersächsische Lösung mehr behagt. In Sachsen muss man sich nicht weiter aufregen, da schließt man bei Erreichen des PMV einfach die Tür ab. In Niedersachsen könnte man sich dagegen tierisch über die Inkompetenz von Kassen und KV aufregen, so man etwas zarter besaitet wäre oder gar noch seinen Verstand gebraucht.
Hätte man aber die Systematik verinnerlicht und könnte genügend Distanz bewahren, dann dürfte in Niedersachsen eine Uraufführung stattfinden - und man wäre live dabei.
Gehe ich jetzt recht in der Annahme, dass Ihnen meine Antwort nicht wirklich geholfen hat? ;-)
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Beitrag in Facharzt.de vom 22.04.2005
Der EBM ist erst seit drei Wochen im Einsatz, eine Vielzahl von Unzulänglichkeiten zeigt sich. Dazu kommen noch kv-spezifische Regelungen in den HVV, die zu regionalen Besonderheiten führen. Die ersten Rückmeldungen zu der Thematik liegen vor, was kann man tun?
Im weiteren will ich den aktuellen Zustand beschreiben, Probleme aufzeigen und Handlungsmöglichkeiten vorstellen.
Aktueller Zustand / Problembereiche
Folgende Punkte kristallisieren sich im Umfeld des EBM (und auch der HVV) heraus:
1. Die ausgewiesenen Plausibilitätszeiten führen zu einer Leistungsmengenbegrenzung.
2. Die pro Arzt zugestandenen Budgets [in Sachsen Punktmengenvolumen (PMV), in Niedersachsen Fallpunktzahlen (FPZ) plus Fallzahlgrenzen für die drei Untergruppen, ....] reichen vielfach nicht aus, um die gleiche Anzahl von Patienten in gewohntem Umfange zu behandeln.
3. Leistungen wurden bei einzelnen Fachgruppen entweder "gestrichen" oder in die Ordinationsziffer (oder andere Komplexziffern) mit aufgenommen.
4. Die auszuzahlenden Honorare fallen.
5. Die "festen" Punktwerte weichen von dem vereinbarten Punktwert 5,11 Cent drastisch ab. Leistungen oberhalb der Budgetgrenzen werden nur noch mit einem kümmerlichen Restpunktwert vergütet.
Dies soll als Ausgangsbasis für die Problembeschreibung reichen, auch wenn viele Einzelregelungen unberücksichtigt geblieben sind.
Problembeschreibung
A - Die Leistungsmenge, die ein Arzt zukünftig noch erbringen darf, wird begrenzt (s. o. Ziffern 1 bis 3).
B – Der Preis für die einzelne Leistung steigt u. U. sogar an, aber da die Leistungsmenge stärker fällt, fällt auch das zu erwirtschaftende Honorar unter das bisherige Niveau.
C – Um das Versorgungsniveau der Bevölkerung auf dem bisherigen Niveau (= Leistungsmenge wie im Vorjahr) zu halten, müssten Ärzte gegen folgende Restriktionen verstoßen:
* Plausibilitätszeiten UND/ODER
* Punktmengenvolumengrenzen/Individualbudgetgrenzen/ .... UND/ODER
* Leistungen erbringen, die nicht mehr zum honorierten Leistungsumfang gehören
* ....
Handlungsoptionen
Gegen die ausgehandelten Punktwerte kann der einzelne Arzt nichts unternehmen.
Würden die Ärzte nicht gegen die Restriktionen (C) verstoßen, würde es automatisch zu einer Angebotsverknappung an ärztlichen Leistungen kommen. Warum sollte ein Arzt gegen Restriktionen verstoßen, die ihm Unbill einbringen können, falls er dagegen verstößt? Wenn die Kassen als Interessenvertreter der Patienten die Angebotsmenge auf einem niedrigeren Niveau festschreiben – und auch nur entsprechend zahlen -, warum sollte ein Arzt "aus seiner Tasche" die Leistungen finanzieren, die die Kassen nicht bezahlen wollten?
Rational wäre es daher, die diversen Restriktionen einzuhalten und so die allseits gewünschte Angebotsverknappung wirksam werden zu lassen.
Für Sachsen und Niedersachsen habe ich mögliche Optimierungsansätze aufgezeigt. In Sachsen müsste ein Arzt möglichst alle Leistungen aufschreiben die er pro Patient erbringt. Sobald sein PMV aufgebraucht ist, sollte er die Patienten an andere Kollegen verweisen. (Erste Zahlen deuten an, dass es in Sachsen zu Ende des Quartals leichte Engpässe geben könnte.) In Niedersachsen sollte der Arzt ganz genau seine Fallpunktzahl im Auge behalten. Leistungen, die sein Fallzahlbudget übersteigen, müsste ein U1-Arzt an einen Kollegen in der U3-Klasse verweisen bzw. ein Quartal später erbringen.
Für die beiden KV-Bereiche wären das jeweils die rationalen Ansätze. In beiden Fällen führt es zu der von Kassen und KVen beschlossenen Angebotsreduzierung.
Sollten sich Ärzte berufen fühlen, gegen die Restriktionen (s. o. Ziffer 1 bis 3) zu verstoßen, um für "ihre Patienten" da zu sein, so kann ich das persönlich sehr gut nachvollziehen. Aber – wenn nicht gerade ein Notfall vor dem Arzt steht, die Behandlung würde ich trotzdem nicht durchführen sondern den Patienten an einen Kollegen verweisen, der noch Kapazitäten frei hat.
Es ist nicht rational, einen Patienten zu behandeln, falls
* ich gleichzeitig für diese Leistung kein Honorar erhalte UND
* Kassen und KVen beschlossen haben, dass ich diese Leistung nicht erbringen soll UND
* ich bei Erbringung dieser Leistung gegen irgendwelche Bestimmungen verstoße.
Das KV-System wäre in der Vergangenheit bestimmt schon mehrfach gescheitert, wenn die Ärzte sich stur an die Vorgaben gehalten hätten. Solange gewisse äußere Nebenbedingungen stimmen, kann man das machen. Aber ab dem Zeitpunkt, wo eine Kernvoraussetzung nicht mehr gegeben ist (angemessenes Honorar) UND sich der Arzt in einen rechtlich gesehen fragwürdigen Zustand begibt (Verstoß gegen diverse Beschränkungen), sollte man sich das genau überlegen.
Bei einer KV, die ihre Mitglieder ohne mit der Wimper zu zucken sogar verklagt, weil die ihren eigenen Rechtsanspruch durchsetzen wollen, wäre meine Kompromissbereitschaft gleich null. Nicht die Ärzte haben die Rahmenbedingungen geschaffen, das waren KV und Kassen. Kämen in der näheren Zukunft KV und Kassen zu dem Ergebnis, dass das Angebot an ärztlichen Leistungen nicht ausreicht, so werden sie ganz bestimmt handeln.
Reaktionen brauchen Zeit, selbst wenn man es eilig hat. Damit in der Phase der Reaktion die Versorgung der Patienten sichergestellt werden kann, wird es Aufrufe, Versprechungen, Appelle und ähnliches mehr an die Ärzte geben. Lassen sich die Ärzte wieder einmal breit schlagen, haben Kassen und KV gewonnen – und die Ärzte schon wieder verloren.
Den Zustand der Angebotsverknappung haben Kassen und KVen herbeigeführt. Wäre ich Arzt, dann würde ich KV und Kassen nur dann aus der Klemme helfen, wenn ich mein Problem endgültig und auf Dauer gelöst hätte. Mein Problem lautet:
Ich erhalte für meine Leistungen keine angemessene Honorierung.
Lösen die Ärzte dagegen die Probleme der Kassen und der KV während die eigenen Probleme nicht gelöst werden sondern nur unverbindliche Zusagen gemacht werden, dann ist den Ärzten nicht zu helfen. Die Chance, sich an die von Kassen und KV gemachten Vorgaben zu halten UND so in eine unglaublich gute Verhandlungsposition zu kommen, wird sich so schnell nicht noch einmal bieten.
Vermutlich werden es die Ärzte aber wieder einmal nicht schaffen, sich rational zu verhalten.
Oder doch? |
Beitrag in Facharzt.de vom 22.04.2005
Würde ein U1-Arzt in Niedersachsen meinen Gedankengängen folgen, dann dürfte es etwas "Unruhe" unter den Patienten geben. "Im Februar hat der Doc doch noch neben dem Gespräch die Untersuchung A und den Test B gemacht - und jetzt sagt er, dass das nicht mehr geht. Da soll ich mit meinem Kind doch nach XY-Dorf, 25km weit weg und einen Termin krieg ich da in acht oder zehn Wochen. Dabei war ich froh, dass gerade der Doc mit meiner Hanne so gut umgehen kann - die ist ja so sensibel.
Und warum schickt der mich jetzt zu einem U3-Kollegen? Das habe ich nicht verstanden."
Solche oder ähnliche Überlegungen könnten Patienten anstellen, wenn der Arzt zu dem Entschluss kommen sollte, dass seine Überlegungen zur Nutzenmaximierung ähnlich aussehen könnten, wie von mir skizziert. Setzte der Arzt dann auch noch das in die Realität um, was er sich ausgedacht hat, dann wird es zu Diskussionsbedarf mit Patienten kommen. Wäre ich Arzt, was würde ich tun? Na klar, ich informiere meine Patienten über die Hintergründe.
Neben einem großen Plakat (und einem Flyer) mit den wesentlichen Informationen, würde ich auch noch ein mehrseitiges Schreiben zur Verfügung stellen. Auf das Plakat gehört:
* Zustand alt (ich habe die Patienten symptombezogen behandelt mit dem Ziel, dem Leiden Abhilfe zu verschaffen - und wurde dafür bezahlt)
* Zustand neu (drei Klassen: Barfußmedizin - Zwischenstadium - angemessene Medizin) Ich gehöre zu den Barfußmedizinern, darf gerade mal die Grundversorgung auf niedrigstem Niveau machen und bekomme auch nur die bezahlt. Selbst wenn ich mehr Leistungen erbringen würde, also im Sinne meiner Patienten "umsonst" arbeiten würde, darf ich das nicht. Sobald ich die Leistungen erbringe und aufschreibe, werden die auf mein Zeitkontingent angerechnet.
Würde ich beispielsweise wie früher das volle Leistungsspektrum anbieten, würde sich die Anzahl der Patienten um 30% reduzieren müssen. 720 Minuten habe ich pro Tag zur Verfügung, dabei spielt es keine Rolle, ob ich mit meiner großen Erfahrung auch wirklich 15 Minuten benötige oder ob das auch in weniger als 10 Minuten geht.
Im Ergebnis wurden für mich alle Entscheidungen getroffen:
* Leistungen erbringen ohne sie aufzuschreiben - darf ich nicht. Dafür würde ich von der Kassenärztlichen Vereinigung vorgeladen.
* Leistungen im Umfang von früher erbringen - darf ich nicht. Dafür würde ich von der Kassenärztlichen Vereinigung vorgeladen.
* Umsonst behandeln - darf ich nicht. Dafür würde ich von der Kassenärztlichen Vereinigung vorgeladen.
* Benötigen Patienten auch nur eine halbwegs ausführliche Behandlung, dann muss ich sie zu einem Kollegen schicken. Da der natürlicht nicht auf meine Patienten wartet, schließlich hat der seine eigenen Patienten zu versorgen, werden meine Patienten warten müssen. Hoffentlich nicht allzu lange.
* Früher bekam ich pro Patient im Quartal ein Honorar von XX Euro, jetzt wurde das Honorar um 30% gekürzt und ich bekomme noch YY Euro. Wie lange ich unter den Bedingungen noch Patienten versorgen kann, ist unsicher.
Aber es gibt auch positive Nachrichten:
Patienten, die privat versichert sind, kann ich weiterhin optimal versorgen. Da haben die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung nichts mitzureden.
Auch Kassenpatienten, die für sich die Kostenerstattung wählen (fragen Sie meine Mitarbeiter und mich ruhig danach, was das ist), würden aus der starren Regelung rausfallen. Als Patient bestimmen Sie, ob ich Sie als Kassenpatient (mit den o. g. Einschränkungen) behandeln muss oder ob ich Sie wie einen Privatpatienten behandeln darf.
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Das war nur mal so auf die Schnelle, wie man als U1er beispielsweise die Vorlage von Kassen und KV aufnehmen und zum eigenen Vorteil umsetzen könnte. Damit hätten Kassen und KV eine massive Schützenhilfe für die Kostenerstattung nach §13 SGB V geleistet. Man stelle sich nur ein Gespräch bei der AOK/IKK/BKK/LKK/.... vor.
"Sie wollen also Kostenerstattung wählen. Das ist für Sie ganz schlecht, weil..." und der Patient: "Haben Sie eigentlich eine Ahnung, wie schlecht es für mich ist, wenn mein Arzt nur noch einen Bruchteil der früheren Leistungen für mich erbringen darf, weil SIE ihm das verboten haben. Wenn ich umfassend behandelt werden will, dann muss ich jetzt 30km weiter fahren - und dann kriege ich einen Termin in sieben Wochen. 14 Jahre war ich mit meinem Doktor hochzufrieden und Sie wollen mich jetzt zwingen, zu irgendsoeinem Arzt zu fahren. Nee, nicht mit mir. Ich wähl jetzt Kostenerstattung und dann bin ich auch wie "privat"."
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Für Marketingfachleute wäre das eine schöne Aufgabe. Die Steilvorlage von Kassen und KV richtig umzusetzen. Der Schuss könnte für die Macher des HVV am Ende auch nach hinten losgehen.
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Beitrag in Facharzt.de vom 21.04.2005
So oder so ähnlich hätte die Frage lauten können, auf die ich vorhin im Forum "Sachsen" einen ausführlicheren Beitrag geschrieben habe. Da der Beitrag insgesamt über Sachsen (und Niedersachsen) hinaus relevant sein könnte, habe ich den Beitrag hier nochmals eingestellt. Der Link zum Ursprungsbeitrag: http://www.facharzt.de/arzt/forum/index.html?md=vi
ew&gid=74&aid=116402&st=0
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Thema/Schlagzeile:
"2. Quartal 2005 aller Voraussicht nach nur noch ein sehr kurzes"
Was Sie implizit schon berücksichtigt haben, möchte ich für alle anderen Leser nochmals kurz erläutern. (Was in Sachsen funktionieren wird, kann in anderen KVen nämlich genau nicht funktionieren.)
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Mit dem arztspezifischen PMV (statisch) in Sachsen kann man sehr gut die Grenze ermitteln, bis zu der man Leistungen erstattet bekommt. In manchen KVen gibt es aber kein statisches PMV und es heißt auch nicht PMV sondern irgendwie anders.
In Niedersachsen beispielsweise gibt es kein "fest zugewiesenes" PMV pro Arzt sondern es gibt nur eine Anzahl von Fällen, die einem Arzt zugebilligt werden. Pro Fall gibt es eine Fallpunktzahl und die Fälle mal der Fallpunktzahl ergeben quasi das Pendant zum PMV. Würde ein Arzt in Niedersachsen weniger Patienten behandeln, so sinkt automatisch auch das "PMV" (auch wenn es in Niedersachsen anders heißt). Ob es in Niedersachsen neben den besonderen Grenzen in den drei Klassen auch noch arztspezifische Grenzen gibt, die unterhalb der Klassengrenzen zum Tragen kommen, weiß ich nicht.
Auf jeden Fall hat der Arzt in Niedersachsen keine Optimierungsmöglichkeit, sein "PMV" mit möglichst wenig Patienten zu erreichen. Dagegen hat der Arzt in Niedersachsen eine andere Optimierungsmöglichkeit. Pro Patient steht ihm eine Fallpunktzahl zu, die er mit seiner Ordinationsziffer bereits zu X Prozent ausschöpft.
Optimiert der Arzt seine Behandlungsweise, so erbringt er pro Patient nur noch (100 minus X) Prozent an Leistungen. Alle Behandlungen, die sein Fallpunktzahlbudget überschreiten, wird er möglichst nicht in dem Quartal erbringen wollen. Welche Handlungsoptionen bleiben ihm dann?
1. Als U1-Arzt, der hat ja die geringsten Fallpunktzahlen, könnte ich meine Patienten alle zu den Ärzten mit hohen Fallpunktzahlen schicken. Ich bin ja zum Barfußmediziner degradiert worden, die anderen sind ja diejenigen, denen hohe Fallpunktzahlen zugestanden wurden.
2. Ich bestelle einen sehr kleinen Teil der Patienten im nächsten Quartal nochmals ein - ein bisschen Luft ist zwischen X und 100 ja noch vorhanden.
3. Ich schicke die Patienten auf eine Rundreise (ins Krankenhaus, zu einem oder mehreren Kollegen aus angrenzenden Fachgebieten, .....).
Welche Auswirkungen hätte die "Optimierungsstrategie" eines U1-Arztes?
ad 1: Ein Patient wird sowohl von U1 als auch von U3 behandelt, verursacht also zweimal Kosten und beansprucht zweimal die Zeit eines Arztes. Die Behandlung des Patienten dauert sehr viel länger, bei U1 nach drei Tagen ein Termin, anschließend bei U3 in drei Wochen einen Termin. Ein Ökonom würde dies als grandiose Ressourcenverschwendung einstufen, der Volksmund würd vielleicht dazu sagen: "Die ham' se doch nicht mehr alle!".
Wie auch immer, dass dies eine nicht beabsichtigte Nebenwirkung der U-Klassen sein könnte, das kann ich jedem halbwegs intelligenten Mensch erklären - sofern er es überhaupt wissen will. ;-)
ad 2: Das geht nur für ganz wenige Patienten. Auch bei denen gilt, dass hier Ressourcen vergeudet werden. Denn im Folgequartal wird ja ebenfalls erst einmal X für den Ordinationskomplex fällig und 0,7X für die eigentliche Behandlung. Hätte U1 den Patienten bereits im ersten Quartal behandeln können, wären insgesamt nur 1,7X fällig geworden. Mit dem Verschiebebahnhof sind es 2,7X.
Die Behandlung dauert ebenfalls länger, dieses Mal nicht drei Wochen sondern drei Monate Verzug.
ad 3: Wenn jeder betroffene U1 so vorgeht, dann fahren alle U1er die Patientenzahlen tendenziell deutlich nach oben. Nur die wenigsten Patienten werden dabei abschließend behandelt werden können. Brutto wird der Arzt natürlich die gleiche Fallzahl an Patienten sehen, netto wird er aber höchstens die Hälfte davon auch abschließende behandeln.
Auch dieses Verfahren geht zu Lasten der Patienten, der Administrationsaufwand steigt deutlich an.
Aus der ökonomischen Sicht betrachtet, würde das Versorgungsniveau der Bevölkerung drastisch verschlechtert werden. Ob Kassen und KVen bedacht haben, was sie mit der Klasseneinteilung bewirkt haben könnten? Jeder dirigistische Eingriff hat immer negative Begleiterscheinungen.
Wären die Ärzte zur Abwechslung mal Eigennutzmaximierer, dann würde den Kassen und den KVen die U-Klasseneinteilung innerhalb weniger Monate so um die Ohren fliegen, dass ex post jeder sagen würde: Klar, das hätte man doch vorher schon wissen müssen.
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Wie man unschwer erkennen kann, ist es für die Ärzte in Sachsen mit statischem PMV sehr viel einfacher, ihren Nutzen zu maximieren. Einfach pro Patient genau das abrechnen, was an Leistungen auch erbracht wird. Ist das PMV voll, wird man sich weiterbilden, Urlaub machen, Strategien entwerfen (hätte den Vorteil, das man dies in der Praxis machen könnte und "nebenbei" auch noch Privatpatienten versorgen könnte, falls die Behandlungsbedarf hätten), ....
Das zu optimieren ist relativ einfach, Taschenrechner reicht aus.
In Niedersachsen müssten die Ärzte dagegen ihr Behandlungsschema fallpunktzahlorientiert anpassen - und die richtigen Konsequenzen ziehen. Das schöne dabei ist, es reicht dem einzelnen Arzt völlig aus, wenn er alleine so verfährt. Nicht mehr Leistungen zu erbringen als unbedingt nötig, also gerade die Anzahl an Fällen bis zur Fallpunktzahl ausschöpfen.
Würden in Niedersachsen einige oder gar viele U1er diese Strategie übernehmen, dann liefe das System auf einen Kollaps hinaus. Obwohl alle Ärzte "volle Lotte" arbeiten würden, würde kaum einem Patienten abschließend geholfen.
Die nächsten Monate werden Aufschluss darüber geben können, in welchen KVen die Ärzte ihren eigenen Nutzen maximieren. |
Beitrag in Facharzt.de vom 21.04.2005
Es gab und gibt in vielen KVen Diskriminierungsregeln - im SGB V sind sie als arztbezogene RLV sogar ausgewiesen. In der KVNO (und in vielen anderen KVen) gab und gibt es Individualbugets, die einen "vom Himmel gefallenen" Status quo festschreiben bzw. den Nachwuchs möglichst auf Werten unterhalb des Durchschnitts halten sollen.
Die Klasseneinteilung in Niedersachsen hat dagegen eine völlig andere Qualität. Hier geht es nicht darum, schein- oder umsatzstarken Praxen ihren derzeitigen Status zu sichern. Wenn, und so sieht es derzeit aus, zu den U1-Praxen vorwiegend die "Versorgerpraxen", "Landarztpraxen" oder "scheinstarke" Praxen zählen, dann kann von Besitzstandswahrung keine Rede sein. Diese Praxen werden, so sie in U1 sind, drastisch verlieren.
Gewinnen werden Praxen, die nach völlig absurden Kriterien in U3 eingestuft wurden. Kriterium war die angeforderte Punktzahl. Hat sich ein Arzt in der Vergangenheit die Mühe gemacht, auch noch Ziffern aufzuschreiben, obwohl sein Budget schon mehr als übererfüllt war, dann gehört er zu den Gewinnern. Hat ein Arzt dagegen beschlossen, dass ihm ein "Sicherheitsabstand" von 10% ausreicht, um selbst bei eventuellen Kürzungen noch mindestens das volle Honorar zu bekommen - dann zählt er heute zu den Verliern.
All diese Regelungen entbehren aus meiner Sicht einer ökonomisch nachvollziehbaren Rechtfertigung. Während bei den Individualbugets ein beliebiger Status quo zu Gunsten des Oberhauses festgeschrieben wurde (ohne jeden Umverteilungseffekt), wurde mit U1 bis U3 genau eine Umverteilung angeschoben.
Da würde ich schon auf eine andere "Qualität" der Willkür plädieren - falls es jemanden interessieren sollte.
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Beitrag in Facharzt.de vom 17.04.2005
Hätte die Mehrzahl der VV-Mitglieder zu U1 gehört, dann wäre die Sitzung der VV vermutlich anders verlaufen.
Die Betroffenen können nur noch Hoffnung auf die Gerichte haben.
Der Rechtsweg ist sicherlich eine Maßnahme, die man keinesfalls auslassen darf. Aber was hilft es einem Arzt, der durch die Einstufung in U1 drastische Honorarverluste erleidet, wenn der Rechtsweg in Monaten oder gar Jahren zum Ergebnis kommt, dass Unrecht begangen wurde? Hilft das, die derzeit real existierenden Honorarverluste zu verhindern?
Entweder stimmen die prognostizierten Honorarverluste in der Größenordnung von ca. 20 bis 30 Prozent pro Patient für U1-Ärzte oder es sind Latrinenparolen. Da sich die VV der KVN konkret mit Hilfsmaßnahmen für betroffene U1-Ärzte beschäftigt, spricht einiges dafür, dass die Verluste in erwarteter Größenordnung auftreten werden.
Sind die betroffenen U1-Ärzte über alle Fachgruppen hinweg nicht gleichmäßig über Niedersachsen verteilt sondern gibt es "Flecken" mit sehr hoher U1-Dichte, beispielsweise in ländlichen Regionen, dann sollte man zumindest über Alternativen nachdenken. Im weiteren denke ich mal vor, was man in solchen U1-Hochburgen denken könnte, wenn man Otto Verlustarzt wäre.
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Bisher setzt Otto 200.000 Euro im Jahr um, hat die üblichen 60% Kostenanteil und somit einen Überschuss vor Steuern von 80.000 Euro. Per Dekret des HVV wird das GKV-Honorar von Otto um 30% reduziert, sinkt also von 200.000 Euro auf 140.000 Euro. Die Kosten bleiben identisch, da sich ja das Patientenaufkommen nicht ändert. Im Ergebnis wird der Überschuss vor Steuern von 80.000 Euro auf 20.000 Euro fallen.
Zieht man von den 20.000 Euro noch die Kosten für die Altersvorsorge, die eigene Krankenversicherung und ähnliches mehr in der bisherigen Höhe ab, so bleibt ein Einkommen von ca. 10.000 Euro übrig. Steuern zahlt Otto übrigens keine mehr. Weniger als 1.000 Euro im Monat für eine vierköpfige Familie. Das Haus ist glücklicherweise abbezahlt, die Tochter bekommt sofort den BAFÖG Höchstsatz im Studium, die beiden Autos kann man sofort verkaufen, eine Arzthelferin kann man entlassen und dafür kann die eigene Frau in der Praxis voll mitarbeiten ..... und in einem Jahr könnte man das Häuschen auch verkauft haben, um so die nächsten 8 Jahre zu überbrücken, bis auch der Sohn sein Studium abgeschlossen haben wird. Vielleicht können die Kinder dann den Eltern unter die Arme greifen ....
Außerdem, habe ich als niedergelassener Arzt vielleicht auch Anspruch auf Hartz IV? Dann bekäme ich vielleicht auch noch ein paar Euro vom Staat.
An der Stelle mit den Überlegungen angekommen kündigt die VV der KVN an, dass der Sozialfond der KV einspringen würde - man will doch schließlich einen seit 20 Jahren der KV angehörigen Arzt nicht auf einmal zum Sozialfall werden lassen. Der Arzt erhält einen "Zuschlag" von 20.000 Euro so dass das Einkommen vor Steuern von 20.000 auf 40.000 Euro steigt - die KV will sich ja nicht lumpen lassen.
Ist Otto damit einverstanden? Als Landarzt mit mindestens 60 Stunden pro Woche, keinem festen Feierarbend, auch am Wochenende für seine Patienten erreichbar, ... und dann gewährt ihm die KV, Gnade geht vor Recht, ein solch immenses Honorar von 40.000 Euro vor Steuern.
Ein Otto Verlustarzt mit unendlichem Vertrauen in die KV mag sich glücklich preisen, dass ihm "seine" KV doch so unter die Arme greift. Immerhin hat er jetzt ein Einkommen von vielleicht 2.000 Euro im Monat zum konsumieren. Ein kleines Auto wird man sich sicherlich wieder leisten können.
Ein nüchtern kalkulierender Otto Verlustarzt könnte zu einer völlig anderen Bewertung der Situation kommen. Was hilft es mir, wenn die KV mir jetzt aus einem Sozialfond einen Bruchteil des Geldes zurückgibt, das man mir vorher gezielt weggenommen hat. Ab jetzt bin ich wirtschaftlich von der KV vollkommen abhängig. Da fahre ich doch besser, wenn ich meine Zulassung zurückgebe und mir einen Assistenzarztjob im Krankenhaus suche.
Auf über 2.000 Euro im Monat komme ich allemal, muss viel weniger arbeiten und habe den ganzen Stress mit der Abrechnung, dem Personal und dem "rund um die Uhr ansprechbar sein" nicht mehr.
Zuerst gebe ich mal die Zulassung zurück, reduziere mein Personal bis auf eine Mitarbeiterin und werde nur noch die 5% Privatpatienten behandeln. Mal sehen was passiert. Bisher hatte ich 1.600 Kassenpatienten im Quartal und 100 Privatpatienten. Pro Tag zwei Privatpatienten reicht für nix aus - aber was werden die Kassenpatienten machen, die früher in meine Praxis so strömten, dass es schon fast einer Belagerung gleich kam?
Die beiden nächstgelegenen Kollegen, Karl und Erna, machen ja das gleiche wie ich. Damit müssen die Patienten schon 60 Kilometer fahren - dann kommen sie zu Horst, der seine Zulassung behalten hat. Der hatte bisher schon über 2.000 Patienten, jetzt kommen die Patienten von Karl, Erna und mir dazu. Wie der wohl 5.000 Patienten im Quartal, einige fahren ja zu einem anderen Arzt (natürlich noch weiter weg), behandeln will - das ist mir völlig schleierhaft.
Er verdient nix, soll 5.000 Patienten behandeln, darf aber maximal 2.500 abrechnen (Fallzahlgrenze heißt das doch). Wie lange werden sich das die Kassenpatienten gefallen lassen? Wartezeiten von mindestens vier Stunden, in den Wartezimmern stapeln sich die Leute. Und was werden die Privatpatienten von Horst machen? Wie lange werden die sich in dem Irrenhaus wohlfühlen? Wenn Horst die verliert, dann wird er noch mehr als bisher arbeiten und hat noch nicht mal mehr die Privatpatienten. Und das alles, um am Ende von der KV aus dem Sozialfond unterstützt zu werden.
Karl, Erna und ich werden ziemlich schnell die Privatpatienten von Horst bei uns haben. Bei drei Patienten pro Tag kann ich jedem einzelnen immer noch einen fürstlichen Service bieten. Wartezeit - was ist das?
Da ich ja viel Zeit habe, könnte ich natürlich mit allen Kassenversicherten, die in meine Praxis stürmen, ausführlich sprechen. Ich könnte sie über den §13 des Sozialgesetzbuches V aufklären. Wenn die Kasse nämlich nicht in der Lage ist, die Leistungen anzubieten, dann dürfen sich die Patienten selbst Abhilfe verschaffen - und die Kasse muss zahlen. Irgend so etwas steht doch da drin.
Wenn ich nur fünf Nicht-Patienten pro Tag so aufkläre, Karl und Erna natürlich auch, dann kommen vielleicht einige auf den Trichter, sich selbst die Leistung zu besorgen und kommen zu mir als Privatpatienten und reichen die Rechnung bei der Kasse ein. Mit sieben Privatpatienten pro Tag verbessert sich die Lage schon etwas.
Einige Patienten werden es sich zudem nicht noch einmal antun wollen, 45km zu fahren, dann vier Stunden in einem überfüllten Wartezimmer zu warten und von überfordertem Personal und einem auf dem Zahnfleisch gehenden Arzt behandelt zu werden. SECHS Stunden Zeit, um für 4 Minuten mit dem Arzt zu sprechen. Die Kinder mussten bei Nachbarn "geparkt" werden, das Mittagessen ist ausgefallen - also ne, nochmals tun die sich das nicht an.
Wie lange wird es wohl dauern, bis sich das rumgesprochen hat? Zwei oder drei Monate? Eher weniger, sobald der einzige Kinderarzt (oder HNO oder Frauenarzt oder Augenarzt oder ....) mit einem Einzugsgebiet von 30.000 Einwohnern keine Kassenpatienten mehr behandelt - das spricht sich schon rum. Wenn zudem außer mir noch die betroffenen Kollegen der anderen Fachrichtungen ähnlich handeln, dann wird es bestimmt auch in unserem Lokalblatt erscheinen.
Was der Bürgermeister dazu sagen wird, wenn von 13 Ärzten auf einen Schlag neun die Zulassung zurückgeben? Die Patienten werden doch bestimmt auch bei der Gemeinde vorstellig werden.
Und wenn das alles schief geht? Na ja, drei Monate nach Zulassungsrückgabe weiß ich, ob ich mit meiner Vermutung Recht hatte oder nicht. Habe ich mich verrechnet, kann ich immer noch an ein Krankenhaus gehen. Meinen bisherigen Lebensstandard werde ich so oder so verlieren, ob das drei Monate früher oder später passieren wird - macht das den Braten wirklich fett? Die letzten 15 Berufsjahre permanent unter der Bedrohung zu leben, dass die KV auf einmal feststellt, dass der Sozialfond geleert ist und ich nun .... Nee, das muss ich mir wirklicht nicht antun. Den Stress können sich doch andere gönnen, mit mir nicht. Lieber Assistenzarzt in Rostock.
Außerdem, wer sagt denn, dass das mit der Zulassungsrückgabe und der Behandlung von Privatpatienten nicht klappen sollte? Verschlucken kann keiner die Patienten, Horst kann sie nicht alleine behandeln - irgendwo müssen die bleiben. Wenn genügend andere mitmachen, dann können wir eigentlich nur gewinnen.
Bei der Alternative, abhängig vom Sozialfond der KV, ist das doch keine Frage. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Ich habe eine riesige Landarztpraxis mit Belegbetten im Krankenhaus, arbeite wie ein Geistesgestörter und habe kein freies Wochenende - und dann soll ich auf den Sozialfond der KV angewiesen sein. Haben die eigentlich einen Knall bei der KV? Für diese Schufterei werde ich schlechter als ein Arbeitsloser bezahlt?
Jetzt suche ich mir die Telefonnummern von Karl und Erna raus. Mal hören, wie die die Sache sehen. Vielleicht habe ich auch nur alles völlig falsch verstanden. Aber die Sache mit dem Sozialfond, das haben die wirklich bei Facharzt.de so geschrieben. Was wollen wir uns denn noch so alles bieten lassen?
Otto Verlustarzt
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Beitrag in Facharzt.de vom 17.04.2005
Auf jeden Fall werden jetzt nach Aussage von Gramsch die Fallpunkzahlen für die Einstufung der "U1 bis U3"-Klassifizierung bei den betroffenen Fachrichtungen neu berechnet.
Thema verfehlt !
Das Problem sind nicht die Fallpunktzahlen für irgendetwas sondern die Diskriminierung durch Einteilung in drei Klassen ist das Übel. Ob die KVN ihre schwachsinnige Klasseneinteilung revidieren wird, wenn aus der KBV die entsprechenden Signale kommen? Oder wird die Schuld dafür einer andere Stelle, selbstverständlich nur außerhalb der KVN, verantwortlich gemacht werden?
;-)
Als ganz besonders wichtig hebt VV-Mitglied Simon den Beschluss hervor, Kollegen, die durch die Einführung des EBM 2000plus und des HVV in eine existenzbedrohende Situation gelangen, mit Geldmitteln aus dem Sicherstellungsfond unter die Arme zu greifen.
Wenn jemand, um nicht zu sagen der stellvertretende VV-Vorsitzende, es als wichtig hervorhebt, dass man einem in seiner Existenz bedrohten KV-Mitglied unter die Arme greifen will, so ist das löblich. Liebe KV-Mitglieder in Niedersachsen, Ihr habt so fürsorgliche Vertreter - mehr könnt Ihr doch kaum erwarten. Schließlich seid Ihr Ärzte und ganz ehrlich, für Ärzte war mehr nicht drin.
Wäret Ihr dagegen keine Ärzte sondern beispielsweise Ökonomen, so hätten auch Ihr vielleicht gefragt, ob Euch jemand ganz tierisch verladen will. Erst reitet er die Mehrzahl von Euch in den tiefsten Dreck, vorsätzlich wohlgemerkt, und dann präsentiert er sich als netter und hilfsbereiter Wohltäter, der doch niemanden im Dreck verrecken lassen will. Wenigstens überleben sollt Ihr dürfen. [Würdet Ihr nämlich nicht überleben, wäre der Sicherstellungsauftrag weg - und der Wohltäter würde ruckzuck Euer Schicksal teilen.]
"Ganz wichtig ist auch die Entscheidung, zeitnah ... zu entscheiden ...
Wäre es nicht viel wichtiger gewesen, sich vorher Gedanken über die Auswirkungen zu machen anstatt ex post die Schäden möglichst zu begrenzen? Könnte es sein, dass die Verantwortlichen in Niedersachsen ihrer Aufgabe noch nicht einmal ansatzweise gewachsen sind? Solche Schäden in drei Monaten Amtszeit zu produzieren - das lässt für die nächsten 57 Monate noch einiges erwarten.
;-) oder eher :-( ? |
Beitrag in Facharzt.de vom 16.04.2005
Wenn ich die Worte der KVN gegen die Taten der KVN prüfe, so stelle ich keinerlei Diskrepanz fest. Unter Diskrepanz würde ich nämlich so etwas wie eine Abweichung verstehen, und eine Abweichung im engeren Sinne scheint mir hier nicht vorzuliegen. Aus meiner Sicht stehen sich die Worte und die Taten beim neuen HVV in Niedersachsen diametral gegenüber. ;-) Wieso ich zu dieser Einschätzung komme, versuche ich im weiteren zu erläutern.
"Auf diese Weise soll erreicht werden, dass als Ersatz für die bisherigen Zusatzbudgets auch weiterhin eine differenzierte Vergütung nach dem jeweiligen Leistungsspektrum der einzelnen Praxis ermittelt werden kann", begründet der KV-Vorstand.
Hätte sich der KV-Vorstand jemals genauer mit dem beschäftigt, was der heutige KBV-Vorsitzende beim EBM als betriebswirtschaftlich kalkuliert bezeichnet hat, dann wäre es ihm vielleicht aufgefallen, dass die differenzierende Vergütung verschiedener Leistungen über die Anzahl der Punkte pro Leistung erfolgt. Mittels verschiedener Vorbehalte ist per se sichergestellt, dass nicht jedes KV-Mitglied jede beliebige Leistung erbringen kann. Um spezielle Verfahren, die mit hohen Punktwerten versehen sind, abrechnen zu dürfen, müssen die Ärzte entsprechend qualifiziert sein.
Wenn die Differenzierung aber bereits über den EBM geregelt wird, warum wird dieses Argument dann nochmals im HVV aufgegriffen? Das ist substanziell durch nichts zu rechtfertigen, zumindest nicht mit rationalen Argumenten. Wenn zudem eine einzige von 17 KVen diesen Sonderweg wählt, müssten dann nicht in 16 anderen KVen Stimmen laut werden, die eine Lösung à la Niedersachsen fordern? Ich habe bisher davon noch nichts gehört.
Ein triviales Beispiel zu dem "Leistungsspektrum" einer Praxis. Hat ein Arzt A früher die psychosomatische Grundversorgung (EBM alt: 850, 851) erbracht, so kann er jetzt 35100 (405 Punkte, 15 Minuten) abrechnen. Ein Arzt B ohne die Zulassung kann dagegen beispielsweise nur 03120 (150 Punkte, 10 Minuten) abrechnen.
Ist diese Form der Differenzierung, Arzt A erwirtschaftet pro Minute 27 Punkte und Arzt B erwirtschaftet pro Minute 15 Punkte, für die Niedersachsen noch nicht ausreichend? Pro Zeiteinheit wird Arzt A um 80% besser honoriert als Arzt B. Als Ökonom erschien mir dies mehr als üppig differenziert – oder nicht?
Für die Untergruppe 1 greift die Fallzahlbegrenzung erst bei sehr viel höheren Fallzahlen als dies bei den Untergruppen 2 und 3 der Fall ist.
Was will die KVN damit zum Ausdruck bringen? Ärzte mögen alles mögliche sein, aber so dämlich sind sie ganz bestimmt nicht. Wenn dies ein Außenstehender lesen würde, dann könnte er geneigt sein zu glauben, dass die Untergruppe 1 ja eine sehr viele höhere Fallzahlbegrenzung hat und damit die niedrigere Fallpunktzahl zu kompensieren wäre.
Einem Außenstehenden könnte sich davon schon beeindrucken lassen, einem Arzt in U1 dürfte ob dieses Pseudo-Argumentes eher der Hut hochgehen. Wenn man die Aussage umstellt, dann wird ein Schuh draus. Der Arzt in U1 muss viel mehr Patienten behandeln, zu viel höheren Kosten und mit viel mehr persönlichem Einsatz, um am Ende einen geringeren Überschuss vor Steuern zu erwirtschaften. Am Beispiel einer Arztgruppe hatte ich dies im Forum explizit für Niedersachsen vorgerechnet.
Die substanzleere Aussage der KVN betrachte ich vor dem Hintergrund meiner ausführlichen Beispielrechnung als reine Verschleierung der tatsächlichen Verhältnisse. Selbst ignorieren wäre schon unangemessen viel Investment.
Zu beachten ist auch,......
Diese Bereiche können je nach Fachgruppe bis zu 40 % der abrechnungsfähigen Leistungen ausmachen.
Und ganz besonders zu beachten ist, dass es Fachgruppen gibt, bei denen die floatenden Anteile sehr nahe an die 100% der abrechnungsfähigen Leistungen kommen - nicht kommen können! Der Verschiebungseffekt wird durch die Vorwegvergütung im Umfang etwas reduziert, das ist richtig. Aber gemessen an dem Umverteilungseffekt durch die Klasseneinteilung in die U-Klassen sprechen wir da von Nachkommaanteilen.
Der Hammer ist die bewusst herbeigeführte und durch nichts zu rechtfertigende, auch nicht durch nebulöse und schwammige Andeutungen, Benachteiligung von allen Ärzten in U1 und von sehr vielen Ärzten in U2. Dass es daneben noch ein Spielzeughämmerchen gibt, das den Effekt minimal reduziert, ist was für Erbsenzähler.
Dieses Geld ist nach Unterteilung in die Honorarkontingente für den hausärztlichen Bereich und für den fachärztlichen Bereich nach wie vor ungekürzt vorhanden. Eine Honorarverschiebung zwischen dem hausärztlichen Versorgungsbereich und dem fachärztlichen Versorgungsbereich ist gesetzlich ausgeschlossen.
Besteht noch Hoffnung? Hoffnung darauf, dass KVen auf brisante Fragen nicht mit irrelevanten Aussagen antworten? Ich versuche es noch einmal ganz deutlich zu erklären, vielleicht versteht mich ja doch einer.
Es stand in der Umverteilungsdebatte niemals zur Debatte, dass zwischen haus- und fachärztlichem Bereich umverteilt werden würde. Dagegen steht zur Debatte, dass innerhalb einer jeden Gruppe umverteilt wird. Was ein U1 Arzt der Fachgruppe XY verliert, wird ein U3 Arzt der selben Fachgruppe gewinnen.
Die fehlende Aussage der KV zur Sache interpretiere ich wie folgt:
"Wie dämlich seid ihr U1- und U2-Ärzte eigentlich, dass ihr die Botschaft nicht verstehen wollt? Wir haben beschlossen, dass es diese Klassen geben wird und ihr habt gefälligst die Klappe zu halten. Wir sind die U3-Ärzte und wir werden den Teufel tun, aber nicht diese uns begünstigende Lösung freiwillig aufgeben."
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Beitrag in Facharzt.de vom 15.04.2005
Es scheint sie also doch noch zu geben, sich rational verhaltende Ärzte. Die Interessen der Gruppe über die Partikularinteressen einzelner zu stellen – das haben noch nicht viele Ärzte vorher geschafft. Dies war ein ganz wichtiger Schritt, dem noch eine ganze Reihe folgen müss(t)en, damit am Ende auch eine akzeptable Lösung erreicht werden kann.
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Gerade weil die Anästhesisten durch ihr geschlossenes Vorgehen einen Erfolg erzielt haben, lohnt es sich auf die Aussagen der KV zu schauen.
Richtig sei auch, dass die Anästhesisten bis zur Neuberechnung die für sie beste Fallpunktzahlgruppe auswählen dürften: "Ein entsprechender Besserstellungsbeschluss wird nun verabschiedet."
[Reine Ökonomie: Besserstellungsbeschluss???? Gibt es etwa einen pareto-besseren Zustand, den man anstreben kann? Falls ja, warum wurde der nicht schon vorher gewählt? Oder ist "Besserstellungsbeschluss" einfach nur die falsche Wortwahl?]
Wenn ein Arzt nicht die Fallpunktzahlgruppe wählen würde, die ihm den höchsten Umsatz generieren würde, wäre ihm nicht zu helfen. Abgesehen von Exoten dürfte sich also die Mehrheit für die Fallpunktzahlgruppe U3 aussprechen. In dieser Gruppe kann ein Anästhesist immer noch 724 Behandlungsfälle pro Quartal behandeln, was immer noch um 17% über dem Fachgruppendurchschnitt von U1 liegen würde.
Eine triviale Konsequenz, angenommen alle Ärzte würden sich für U3 aussprechen, wäre, dass der Punktwert natürlich fallen würde.
Der neue Punktwert, so niemand ein Füllhorn ausschütten würde, läge bei 2,3 Cent.
Was sicherlich bereits alle Anästhesisten realisiert haben dürften, hier nun noch einmal für alle anderen Ärzte, zum Nachlesen. Der durchschnittliche Anästhesist der jeweiligen Klasse hätte damit folgendes zu erwarten:
Klasse – Umsatz/Anästhesist (U-Klassen) – Umsatz/Anästhesist (Wahl)
U1 – 114.000€ – 188.000€
U2 – 126.000€ – 112.000€
U1 – 159.000€ – 107.000€
Wenn man sich das Umverteilungspotenzial ansieht, so könnte da durchaus Stoff für Diskussionen geboten sein. Losgelöst von sonstigen Randparametern (es gibt ja auch noch Zuschläge für gewisse Praxisformen etc.) würde ein Anästhesist damit pro Behandlungsfall und Quartal rund 76 Euro an Umsatz erwirtschaften. Diesen Wert muss ein Anästhesist mit seinem bisherigen Umsatz pro Fall vergleichen, um einen ungefähren Anhaltspunkt dafür zu bekommen, wie die Veränderung vorerst wirkt.
Das grundsätzliche Problem der Klasseneinteilung wird nicht dadurch behoben, dass die Ungerechtigkeit ein oder mehrere Quartale später eingeführt wird.
Haffke widersprach aber den Ausführungen Dandas, dass sich die Anästhesisten einstimmig gegen die Staffelung ausgesprochen hätten: "Unseren Informationen zufolge gab es auch viele unschlüssige BDA-Mitglieder. Eine komplette Ablehnung gab es da nicht."
Das kann ich gut verstehen. Wenn die betroffenen Anästhesisten realisiert haben, dass sie einen "zugesagten" Zugewinn wieder weggenommen bekommen, werden sie es als Nutzenmaximierer nicht gut finden. Die Alternative dazu wäre, dass die gesamte Fachgruppe versucht, den Nutzen für die Gruppe zu steigern, so dass alle davon profitieren würden.
Warten wir mal ab, was die Zukunft bescheren wird.
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Beitrag in Facharzt.de vom 06.04.2005
Wie kann man die Auswirkungen des neuen HVV wie folgt einschätzen?
Mit der Unterteilung in die drei Untergruppen U1 bis U3 würden "offenbar lediglich bestehende Ungereimtheiten der Honorarverteilung fortgeschrieben"
Da wird nichts fortgeschrieben, da werden zum aller ersten Mal zwei völlig neue Trennlinien innerhalb der Fachgruppen gezogen. Zusätzlich zu allen bereits bisher bekannten Willkürakten hat man mit der Klasseneinteilung ein Diskriminierungsinstrument geschaffen, das bar jeglicher ökonomischer Begründung ist.
.... bemängeln die Chirurgen ... statistische Verzerrungen bei der Berechnung."
Es tut mir leid, wenn ich mit meinen Ausführungen den überaus moderaten Ton der Chirurgen etwas verfehle. Aber mit "bemängeln" bzw. "statistischen Verzerrungen bei der Berechnung" würde ich die Situation aus der ökonomischen Sicht nicht beschreiben. Die Klasseneinteilung stellt eine eindeutige Diskriminierung dar, sie ist wettbewerbsverzerrend und sie hat für 51,2% aller Chirurgen gravierende Nachteile.
Einem U2 Chirurg steht gegenüber dem U1 Chirurg pro Patient ein um 20% höheres Fallpunktzahlvolumen zu. Und ein U3 Chirurg hat pro Behandlungsfall mehr als das doppelte an Fallpunktzahlvolumen eines U1 Chirurg zur Verfügung.
Sehr geehrte Damen und Herren der chirurgischen Fraktion in Niedersachsen,
wenn ich als durchschnittlicher U1 Chirurg 1036 Fälle pro Quartal behandle und ein Jahresumsatz von 126.600 Euro daraus erziele, also nur noch einen Bruchteil des bisherigen Umsatzes, dann hätte ich mit Sicherheit ein finanzielles Problem. Wenn ein durchschnittlicher U3 Chirurg mit 731 Fällen zukünftig einen Umsatz von 141.800 Euro erzielt, also ein Vielfaches seines bisherigen Umsatzes, dann hätte ich damit kein finanzielles Problem sondern ein Diskriminierungsproblem.
Als Volkswirt neigt man dazu, Probleme nicht nur aufzuspüren und zu beschreiben bzw. analysieren, sondern man bietet Lösungsansätze an. Würde es sich in Niedersachsen um 10 Chirurgen handeln (entspricht ca. 3%), die in U1 eingestuft sind, würde ich für einen Ortswechsel plädieren – alles andere dürfte nicht viel bringen. Wenn es sich aber um 51,2% aller Chirurgen handelt, die so vorsätzlich benachteiligt werden – dann würde ich das Problem eindeutig zu meinen Gunsten lösen.
Mir wären spontan eine ganze Reihe von Ansätzen eingefallen, wie ich mein Problem lösen könnte. Jeder dieser Ansätze hätte vermutlich zum Ergebnis gehabt, dass mich irgendjemand am Ende nicht mehr so richtig lieb gehabt hätte. Aber wenn ich um meine Existenz kämpfe, kann ich nicht gleichzeitig den Preis für Schmusekurs gewinnen.
Als völlig abwegig hätte ich dagegen folgende Vorgehensweise abgetan:
... fordern den Vorstand der KV Niedersachsen auf ..... Einteilung ... zu modifizieren, "dass die Mehrzahl der Chirurgen zumindest ein durchschnittliches RLV zur Verfügung hat".
Diese Strategie kann nur auf ökonomischen Erkenntnissen basieren, die mir bisher völlig verborgen geblieben sind. Nach meiner persönlichen Einschätzung wird diese Strategie den Schaden der betroffenen Chirurgen zumindest kurzfristig nicht verschlimmern – um einmal die positive Seite herauszustellen. |
Beitrag in Facharzt.de vom 06.04.2005
Die Frage kann ich Ihnen nicht beantworten. Ob es einen weiteren Schritt auf dem Weg zum Aufwachen darstellt, wenn ich die Auswirkung der Empfehlung des KV-Mitarbeiters skizzieren?
Wenn Sie und alle anderen betroffenen Ärzte eine Umgruppierung von U1 nach U2 erreichen, dann hat das Folgen. Für Augenärzte habe ich die Situation bereits einmal ausführlicher dargestellt:
http://www.facharzt.de/arzt/forum/index.html?md=vi
ew&gid=7&aid=113283&st=0
"Wie man leicht sehen kann", wenn man die entsprechenden Daten einfügt, liegt die Fallzahlobergrenze (200%-Wert) eines U2 bei 2.646 Fällen im Quartal. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass man als HNO diese Grenze touchieren oder gar reißen kann. Damit dürfte die zugestandene Fallzahl keine Begrenzung darstellen. Mit dem Wechsel von U1 zu U2 steigt der Fallwert von 23 Euro auf 28,50 Euro. Bei angenommenen 2.000 Patienten bedeutet dies einen Umsatzanstieg um ca. 44.000 Euro p. a.
Davon ausgehend, dass auch andere U1 HNO das gleiche Problem haben, würden außer Ihnen noch 72 weitere Ärzte von U1 in U2 wollen. Würde jeder von denen "nur" 1.600 Scheine im Quartal behandeln, so würde dies zu einem Finanzmehrbedarf von ca. 2,5 Mio Euro bedeuten. Da die Fachgruppe der HNO aber von niemandem 2,5 Mio Euro zusätzlich erhalten wird - erst recht nicht von den U3, die derzeit von der Klasseneinteilung profitieren, kann es nur dazu führen, dass der Punktwert für die HNO insgesamt fallen muss.
Von 3,44 Cent auf 3,3 Cent - pi mal Daumen, also in der Größenordnung von um die fünf Prozent. (Bitte nageln Sie mich nicht genau drauf fest, es geht mir mehr um den Mechanismus als um die genauen Daten.)
Damit "verbessern" sich die U1 nicht um die avisierten 44.000 Euro sondern nur um rund 35.000 Euro. Gleichzeitig "verschlechtern" sich alle U2 um knapp 10.000 Euro - gemessen an dem derzeitigen Niveau.
U1 gibt es dann nicht mehr bei den HNO, nur noch U2 und U3. Alle U2 standen sich bereits bisher schlechter als noch in 1/2005, jetzt werden sie durch das Upgrade der U1 nach U2 vom "ursprünglichen" U2-Niveau nochmals um knapp 10.000 Euro gekürzt.
Spannende Frage:
Ist das jetzt ein Niveau, mit dem die kumulierte U1alt plus U2alt als U2neu-Gruppe leben will? Der relative Abstand zu den U3 ist unverändert geblieben. Oder werden es die U2 schnallen, dass sie jetzt nochmals um 10.000 Euro schlechter gestellt werden - einfach so?
Wie würde die Sache aussehen, wenn die Punktwerte weiter fallen würden, wenn über die IV-Verträge zusätzliche Mittel aus dem Gesamthonorar entzogen werden? Oder wenn die Mehrkosten für die ecard kommen? Oder wenn neue bürokratische Anforderungen (Verwaltung, Formulare, Weiterbildungen, Qualität - der neue Schwerpunkt der KBV, ...) die Kosten nach oben treiben?
All dies ist für die Zukunft zu erwarten.
Glauben Sie, dass das ausreichen könnte, um auch die U2-Ärzte dazu zu bringen, mehr zu tun als bisher? Würden von den insgesamt dann 249 U2 HNO mehr als eine handvoll "aufwachen"? |
Beitrag in Facharzt.de vom 04.04.2005
Es gelte aber, Vor- und Nachteile der Regelung sachlich abzuwägen und zu analysieren.
Als Ökonom neigt man dazu, alles mögliche in irgendwelche "Verrechnungseinheiten" umzurechnen, meistens irgendetwas Abstraktes. Am Ende hat es dann keiner mehr so ganz genau verstanden und ....
Dieses Mal bietet sich jedoch eine phantastische Gelegenheit, eine allseits bekannte Verrechnungseinheit zu nehmen, die jeder sofort versteht: EURO.
Die Mathematik des niedersächsischen HVV sei in der Tat komplex,
Für mich ist die Refraktion ein Buch mit mehr Siegeln als Seiten und ich bin mir nicht sicher, dass man mir jemals die Einzelheiten näher bringen könnte. Dagegen bin ich mir sehr sicher, dass ich die "Mathematik des niedersächsischen HVV" jedem Arzt beibringen kann. Zumindest will ich es jetzt einmal versuchen.
Stand bis 1/2005
Alle Augenärzte in Niedersachsen mit gleichem Leistungsspektrum erwirtschaften pro Fall den gleichen Umsatz, vermutlich etwas mehr als 20 Euro. Diese Regelung gilt seit längerer Zeit. Ob ein Arzt dabei mehr oder weniger Patienten pro Quartal behandelte, hatte unmittelbaren Einfluss auf seinen Umsatz.
Augenärzte in der Provinz hatten dabei tendenziell einen größeren Patientenstamm zu betreuen als Ärzte in der Großstadt. Ausgehend von der nicht ganz unplausiblen Annahme, dass Art und Schwere der Augenerkrankungen annähernd zwischen Land und Stadt gleich verteilt sind, arbeiten mehr oder minder alle auf einem vergleichbaren Niveau.
Stand ab 2/2005
In Abhängigkeit von der in der Vergangenheit angeforderten Punktzahl, also nicht vom tatsächlichen Behandlungsbedarf bwz. -aufwand, wurden Ärzte nun in Klassen eingeteilt. Bis gestern pro Patient das gleiche Honorar, ab dem 1.4.2005 ist alles anders.
Wer 15% weniger Punkte pro Patient angefordert hatte, der wurde in U1 eingestuft. Wer 15% mehr angefordert hatte, der landete in U3. Der Rest, also alle in einem Korridor von +/- 15% der durchschnittlich angeforderten Punktzahl in U2.
Den Ärzten in den einzelnen Klassen wurden nun folgende Fallpunktzahlen bzw. durchschnittliche Fallzahlen zugestanden (immer alles in der Klasse der 6 bis 59 jährigen Patienten).
U1: Fallpunktzahl - 481,1, Fallzahl - 1850
U2: Fallpunktzahl - 583,5, Fallzahl - 1573
U2: Fallpunktzahl - 694,8, Fallzahl - 1380
Das Produkt aus Fallpunktzahl und Fallzahl ergibt für die drei Klassen:
U1: 890035 Punkte pro Quartal
U2: 917845 Punkte pro Quartal
U3: 958824 Punkte pro Quartal
Setzt man den Umsatz von U1 gleich 100%, dann erzielt U2 einen Umsatz von 103% und U3 einen von 108%. Sind Sie bis hierhin noch mitgekommen?
Wie sieht nun der Arbeitseinsatz der Ärzte (irgendwie glauben Ökonomen auch, dass sogar der Ressourcenverbrauch damit korreliert) in den einzelnen Klassen aus?
Setze ich wiederum U3 mit 100% an (= 1380 Fälle), dann kommt U2 auf ein Arbeitsvolumen von 114% und die Gruppe der U1 auf 134% des Arbeitsvolumens von U3.
Zwischenergebnis:
U1 arbeitet 34% mehr als U3, aber dafür erhält U1 8% weniger Honorar als U3.
Die Klasse der U1 erhält für 34% mehr Arbeit 8% weniger Honorar. Wer das bis hierhin nicht verstanden hat, möge bitte im Forum nachfragen. Ab jetzt wird es wieder einfacher.
Bisher hat U1 ungefähr 34% mehr Patienten behandelt als U3 und ungefähr auch 34% mehr Umsatz erzielt. Seine Kosten dürften ungefähr auch um ca. 20% über den Kosten eines U3 gelegen haben.
Während bisher der Überschuss aus Vertragsarzttätigkeit von U1 bei 60.000 Euro lag, lag der Überschuss von U3 bei rund 40.000 Euro. Zukünftig liegt der Überschuss von U1 bei ca. 35.000 Euro und der von U3 bei 55.000 Euro.
Also ich hätte damit klar genug gesehen. Als U1 arbeitet man in Zukunft viel mehr und erwirtschaftet einen deutlich niedrigeren Überschuss als U3.
Sollte ich das nicht verständlich ausgedrückt haben, melden Sie sich bitte und antworten hier im Forum. In den obigen Zeilen ist die gesamte Crux des neuen HVV enthalten. Es dürfte sich kein U1 und auch kein U2 leisten können, dies nicht verstanden zu haben. Wenn Ihnen das Ihr Berufsverband nicht erklären kann, fragen Sie.
Es geht um Ihre Existenz - nicht um meine. |
Beitrag in Facharzt.de vom 01.04.2005
Bei denen glaubte ich folgendes verstanden zu haben:
Eine große Einzelpraxis auf dem Land mit 2.200 Scheinen (und Belegabteilung plus Zusatzqualifikation für dieses und jenes - eben ein Krankenhausersatz) hatte bisher das gesamte anfallende Leistungsspektrum genau so versorgt, wie ein U3 HNO in Gemeinschaftspraxis in Hannover. Pro Schein haben beide, abgesehen von Zusatzbudgets, so ziemlich den gleichen Fallwert in Euro gehabt.
Nach der Klasseneinteilung hat der U1 deutlich weniger Punkte pro Fall zur Verfügung - aber seine Patienten sind genau so morbid wie vorher. Der U3 kann dagegen deutlich mehr Punkte pro Fall abrechnen als bisher, aber auch dessen Patienten sind nicht morbider als vorher geworden.
Im Ergebenis bekommt U1 pro Fall (bei nahezu identischem Leistungsvolumen) rund die Hälfte von U3. Arbeiten gleich schnell und gleich gut, dann hat U3 bei weniger Kosten und viel weniger Zeiteinsatz den gleichen Umsatz erwirtschaftet wie U1. Um allerdings auf den Umsatz von U3 zu kommen, muss U1 doppelt so viel arbeiten.
Oder schaffen Sie es die Patientenzahl zu verdoppeln ohne Ihren Arbeitsaufwand zu verdoppeln? Unter der Nebenbedingung, dass U1 und U3 annähernd das Gleiche können und zur Anwendung bringen, bleibt rein mathematisch kaum etwas anderes übrig, als dass U1 doppelt so viel arbeiten muss, um den gleichen Umsatz zu erwirtschaften. Um den gleichen Überschuss vor Steuern zu erwirtschaften, müsste U1 sogar noch ein paar Kohlen zusätzlich nachschieben - was ihm gar nicht möglich ist.
Ist U3 dagegen in einer Gemeinschaftspraxis o. ä. tätig, kann er über die 130 Punkte Zuschlag zum Ordinationskomplex nochmals pro Fall 4,50 Euro mehr erwirtschaften als der Einzelpraxis U1 Arzt. Kumuliert sich im Jahr auf vielleicht 27.000 Euro, um die sich der U3 in Gemeinschaftspraxis nochmals besser steht, als U1 in Einzelpraxis.
Das Produkt aus Fallzahl und Fallpunktzahl bleibt bei beiden Ärzten nur dann gleich, wenn beide in gleicher Form (Einzelpraxis, GP, ...) firmieren. Um die Hälfte an Patienten zu versorgen, sind nicht 100% Ressourceneinsatz erforderlich sondern vielleicht 70% oder 80%. Wie man leicht sehen kann, steigt damit der Überschuss eines U3 (bei gleichem Produkt aus Fallzahl und Fallpunktzahl) weit überproportional an.
Ganz so leicht scheint es wiederum doch nicht zu sein, die KV Niedersachsen hat diese Trivialität zumindest nicht gesehen. |
Beitrag in Facharzt.de vom 27.03.2005
Woraus resultiert das "Schweigen der Lämmer"? ..... Liegt es daran, daß Lethargie und Apathie schon so Überhand genommen haben ... ?
Die Fragen nach dem "Warum" kann ich nicht beantworten. Aber zu den Auswirkungen und Handlungsalternativen kann ich einiges beitragen.
die .. U3 er geben zu, daß der ihnen gegebene Anreiz zur Leistungsausweitung ...
Folgen die U3 Praxen dem Anreiz, und es wäre rational sich so zu verhalten, dann wird der Punktwert insgesamt fallen. U1 springt noch schneller über die Klinge und U2 wird einen hohen Blutzoll zu zahlen haben. Arztpraxen werden ruiniert. Das ist die Auswirkung der Klasseneinteilung.
Was also machen? Alternativvorschläge für unsere KV ... sind sinnvoll!
Wirklich? Mehrere Berufsverbände haben im Vorfeld versucht, die KV von dem Vorhaben abzubringen. Es hat die Kassen nicht interessiert. Die Rückmeldung, nach der bisherigen Debatte, der KV an die Berufsverbände lässt sich doch wie folgt zusammenfassen: derzeit machen wir erst einmal nix.
Die KV hat die Klasseneinteilung mit den Folgewirkungen bewusst so vorgenommen und mit den Kassen gemeinsam festgelegt. Mit wem soll wer sprechen, um was zu verändern? Was soll im nächsten (dem wievielten??) Versuch besser werden? Alle mir bekannten ökonomischen Modelle der Erwartungsbildung geben noch nicht einmal den Hauch eines Hinweises, dass die KV auf Alternativvorschläge reagieren würde.
GEFRAGT sind tatsächlich v.a. die Berufsverbände .... Insofern hat eine Konferenz der Fachgruppensprecher ...
Die Berufsverbände wurden gefragt. Die Antworten von mehreren Berufsverbänden lassen ich unter den redaktionellen Meldungen von Facharzt.de nachlesen. Abgesehen von den HNO und den Anästhesisten herrscht bei den anderen Berufsverbänden entweder abgrundtiefes Schweigen oder es wird auf das urärztliche Prinzip Hoffnung gesetzt.
Die KV behauptet, dass es zu keinen Verwerfungen kommen wird. Wie Sie schildern, haben aber ganz gewöhnliche KV-Mitglieder realisiert, was passieren wird. Ärzte in U3 werden sich ab 2/2005 deutlich besser stellen – und zukünftig noch einen draufsetzen können. Ärzte in U2 und U1 werden schlechter fahren und die Abwärtsspirale wird sich schneller drehen.
Ein U1-Arzt, der bei unverändertem Leistungsspektrum ab 2/2005 einen Honorareinbruch von 30% oder mehr zu verkraften hat, der hat ein existenzbedrohendes Problem – würden zumindest Banken, Steuerberater, Unternehmensberater oder Ökonomen so erwarten. Die sind auch nicht so naiv zu glauben, dass eine Beibehaltung der bisherigen Abschlagszahlungen ein Indiz dafür ist, dass sich nichts geändert hat.
Wer auch nur ein ganz kleines bisschen nachdenkt, der kann doch nur zu dem Schluss kommen, dass mit der Abrechnung für 2/2005 die Katastrophe sichtbar wird. Anstatt einer erwarteten Nachzahlung ("so wie immer") kommt jetzt eine Rückforderung von 10.000 Euro auf den Arzt zu. Gleichzeitig wird dem Arzt mitgeteilt werden, dass man jetzt, erste Erfahrungen liegen ja vor, seinen Abschlagszahlungen um 35% nach unten anpassen müsse. Für das laufende Quartal (4/2005) würden die Abschlagszahlungen sogar um 50% gekürzt werden, da man den Arzt so vor einer Rückforderung in 1/2006 wegen der Zahlungen für 3/2005 bewahren möchte.
Dieses systematische Problem kann ich einem der knapp 2.500 KV-Mitglieder in U1 innerhalb von fünf Minuten klar machen. Voraussetzung dafür wäre, er würde nicht vor den Realitäten fliehen. Möglicherweise benötige ich 10 Minuten, um der überwiegenden Mehrheit der KV-Mitglieder in U2 klar zu machen, dass sie bereits heute zu den Verlierern zählen und ihre Verluste in Zukunft stark wachsen werden. Den KV-Mitgliedern in U3 muss man vermutlich nicht erklären, dass sie zu den Gewinnern gehören werden.
Jeder einzelne Berufsverband, der das nicht zur Kenntnis nehmen will bzw. beschließt, erst einmal abzuwarten, vertritt nicht die Interessen von U1 und U2. Über die Gründe, warum das so ist, kann man trefflich streiten. Ich kenne nur zwei rationale Gründe, die das Verhalten erklären würden. Unzureichende Kompetenz, um die Auswirkungen der Klasseneinteilung zu verstehen, oder die verantwortlichen Funktionäre gehören zu U3. Beide Alternativen würden mich auf jeden Fall dazu veranlassen, selbst aktiv zu werden.
Vornehmlich muß hierbei geguckt werden ...
An der Stelle haben es Ökonomen viel einfacher. Die kümmern sich nicht um die Frage, warum das schief gegangen ist. Die beschäftigen sich mit den Auswirkungen – und die kann man im vorliegenden Falle bei Beherrschung des Dreisatzes berechnen.
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Beitrag in Facharzt.de vom 25.03.2005
Bis jetzt hatte ich verstanden, dass die KVN mit den Kassen einen HVV mit Klasseneinteilung beschlossen hat. Folgende Angaben stehen dabei jedem KV-Mitglied zur Verfügung:
1. Zugehörigkeit zur Klasse U1 ODER U2 ODER U3
2. Zugestandene Fallpunktzahl für die jeweilige KLasse
3. Zugehörige Fallzahlgrenzen für die jeweilige Klasse
4. Fallpunktwert von 0,0344 Euro - falls alle weiterhin so abrechnen, wie es sich die KV vorstellt. Werfen Ärzte dagegen das Hamsterrad an, muss der Punktwert fallen.
Mit diesen Angaben kann man schon einiges berechnen. Kennt der Arzt noch den Anteil der Leistungen, den er im Rahmen einer Vorwegvergütung zu einem anderen Punktwert honoriert erhält, so kann er sein zukünftiges Honorar pro Fall ausrechnen.
Sein bisheriges Honorar pro Fall lässt sich noch einfacher ermitteln. Man dividiere einfach das ausgewiesene Honorar (vor Abzügen für Verwaltung etc.) durch die Anzahl der Fälle.
Ist das Honorar pro Fall zukünftig niedriger als derzeit, so verliere ich.
Das glaubte ich verstanden zu haben - bis ich die Stellungnahmen von zwei Berufsverbänden las:
Verwunderlich ist Kaethner zufolge auch die hohe Zahl von Ärzten, die der obersten Fallgruppe U3 zugeordnet wurden. Dies seien immerhin über 20 Prozent der niedergelassenen Ärzte.
20% in U3 und 22% in U1, dabei hat U3 ein fast doppelt so hohes Fallpunktzahlbudget wie U1. Damit muss der U1 Arzt doppelt so viel arbeiten wie der U3 Arzt, um das gleiche Honorar zu bekommen.
Aktionen gegen den neuen HVV wollen die Kinder- und Jugendärzte ... vorerst jedoch nicht in die Wege leiten ...
Mit anderen Worten:
Der Berufsverband sieht trotz bekannter und bewusst herbeigeführter massiver Benachteiligung von über 20% aller Fachgruppenmitglieder, das sind 101 Ärzte, keinerlei Handlungsbedarf. Dieses Verhalten wäre für einen Volkswirt nur dann rational, wenn der Berufsverband nur die Interessen von Ärzten vertritt, die davon profitieren - also den 92 der Kinder- und Jugendärzten.
...."Über eine Nachbesserung sollte deshalb nachgedacht werden", resümierte Kaethner.
Wäre ich ein betroffener Kinder- und Jugendarzt und in U1 eingestuft, so würde ich ganz bestimmt nicht über eine Nachbesserung nachdenken. Ich würde dann drei Dinge tun:
1. Überprüfen, welchen Vorteil eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband bietet, der sich für Umsatzeinbußen von 25 Prozent und mehr bei mir noch nicht einmal die Bohne interessiert.
2. Sofortiger Kontakt mit dem Landesverband der HNO-Ärzte in Niedersachsen aufnehmen, um möglichst viele Gleichgesinnte zu finden. u.burmeister@gmx.de
3. Kontakt mit allen anderen U1 Ärzten, quer über alle Fachrichtungen hinweg. Bei der Gelegenheit würde ich auch gleich die U2 Ärzte mit ansprechen, weil die momentan zwar nur (relativ) wenig verlieren. Aber in der nächsten Phase werden sie deutlich mehr verloren haben.
Landesvorsitzende des BVO ..."Bei Erkennen von erheblichen Auswirkungen, auch schon während des zweiten Quartals 2005, muss die KV unverzüglich handeln." Schließlich sei davon auszugehen, dass die Folgen "dieser willkürlichen Einteilung in drei Untergruppen" für einzelne Fachgruppen "ganz immens" sein könnten.
Wie bitte? Was erwartet der Berufsverband der Orthopäden von der KV? Es ist bereits heute bekannt, dass es zu ganz erheblichen Auswirkungen kommen wird und die Orthopäden beschränken sich auf eine Aufforderung an die KV?
101 Orthopäden (26% der Fachgruppe) sind in U1 eingestuft. Das Fallpunktzahlbudget pro Patient liegt bei einem U3 Arzt um weit über 50 Prozent über dem eines U1 Arztes, das macht pro Fall knapp 12 Euro aus. Bei über 1.000 Fällen pro Quartal macht der Orthopäde in U1 einen um 50.000 Euro geringeren Jahresumsatz als der Orthopäde in U3.
Meine Reaktion als betroffener Orthopäde würde sich nicht von dem unterscheiden, was ich als betroffener Kinder- und Jugendarzt unternehmen würde.
Und folgende Aussage:
"Diese Untergruppeneinteilung hat auch bundespolitische Brisanz – Bundestagsabgeordnete aus Niedersachsen haben sich schon und werden sich auch um diese Problematik kümmern", kündigte Brockhaus an
wäre für mich ein weiterer Anlass zu fragen, wie dieser Satz zu verstehen ist:
Der Berufsverband vertritt die Interessen der Orthopäden innerärztlich im Dialog mit anderen Fachgruppen sowie gegenüber Ärztekammern und Kven auf Landes- und Bundesebene.
http://www.bvonet.de/index.php?link=interessen&
;show=true
Bedeutet "vertritt die Interessen der Ortopäden ... gegenüber .. Kven", dass man ankündigt, Dritte "werden sich auch um diese Problematik kümmern"? Ist das wirklich alles, was der BVO zustande bringt? |
Beitrag in Facharzt.de vom 24.03.2005
In der Summe gibt es 192 Radiologen, aufgegliedert in verschiedene Leistungsspektren, sowie 38 Nuklearmediziner in Niedersachsen.
Das Verhältnis von U1 : U2 : U3 sieht wie folgt aus:
47 : 96 : 49 (Radiologen)
15 : 8 : 15 (Nuklearmediziner)
Bei den Radiologen wurden die Teilgruppen "Radiologen ohne CT und MRT" sowie "Radiologe mit MRT (aber ohne CT)" nicht weiter differenziert, da die Klassen viel zu gering besetzt waren.
Bei den eklatanten Honorierungsunterschieden für identische Leistungen leistet sich der Berufsverband keine Meinung. Die einzige akzeptable Begründung dafür wäre, dass der Berufsverband dies nicht zu seinem Aufgabengebiet zählt. Aber wissen Sie, was dazu auf der Homepage des Berufsverbandes steht?
Die Verbands-Philosophie
Wir setzen uns dafür ein,...
* daß eine leistungsgerechte Honorarstruktur eine auf Dauer wirtschaftlich tragbare Praxisführung ermöglicht.
....
Wir vertreten Ihre Interessen
Quelle: http://www.radiologenverband.de/ ==> "Wir über uns" anklicken.
Die Mitgliedsbeiträge für den Berufsverband der Deutschen Radiologen für 2005:
Niedergelassene 800 Euro
Für den Fall, dass der Berufsverband hinter den Kulissen bemüht ist, eine Änderung herbeizuführen (wozu hat man schließlich "gute Kontakte"): Die Kontakte haben es nicht vermocht, diese Regelung verhindern. Nachdem die Regelung jetzt trotz "guter Kontakte" umgesetzt wurde, scheinen die "guten Kontakte" keinen Cent wert zu sein.
In Sachsen hat der Berufsverband bis jetzt nix erreicht. Verzichtet der Berufsverband in Niedersachsen gleich ganz darauf, etwas für seine Mitglieder zu tun? Sollte man beschlossen haben, erst einmal abzuwarten, so frage ich: auf wen oder was will man warten? Die Klasseneinteilung wird selbst durch die aggressivste Form des Zuwartens nicht verschwinden.
Das verstehe wer will, ich habe es nicht verstanden. |
Beitrag in Facharzt.de vom 23.03.2005
Einem U1-Anästhesisten in Niedersachsen stehen 1333,6 Fallpunkte zu. Als Laie habe ich mal versucht zu rechnen. Ich kam zu folgendem Ergebnis:
195 Punkte - 05211 (Ordinationskomplex; Vorgespräch??)
480 Punkte - 05310 Präanästhesiologische Untersuchung
50 Punkte - 05215 (Konsultationskomplex; Tag der Narkose)
2285 Punkte - 05330 Anästhesie oder Kurznarkose
3010 Punkte in der Summe ==> Fallpunktzahlbudget wird um 1676 Punkte überzogen.
___________
195 Punkte - 05211 (Ordinationskomplex; Vorgespräch??)
480 Punkte - 05310 Präanästhesiologische Untersuchung
675 Punkte in der Summe ==> Fallpunktzahlbudget wird um 659 Punkte unterschritten.
Daraus folgt, dass von 100 Patienten, die sich bei einem U1-Anästhesisten vorstellen, rund 29% auch mit einer Betreuung während der Op rechnen können. Die anderen 71% sind nur dazu geeignet, das nötige Punktebudget bereitzustellen.
Habe ich das von der Systematik her so einigermaßen verstanden oder gibt es noch irgendwelche sonstigen Leistungen, die nicht auf die Fallpunktzahl anrechnen und aus denen sich die Anästhesisten bedienen können?
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Beitrag in Facharzt.de vom 22.03.2005
.... des Berufsverbandes?
In Niedersachsen wurde ein Honorarverteilungsvertrag (HVV) angekündigt, bei dem Ärzte von jetzt auf gleich drastisch benachteiligt werden. Ohne rationale Begründung, einfach so. Ärzte, die noch im ersten Quartal 2005 für die gleiche Leistung das gleiche Geld bekommen, werden zukünftig teilweise nur noch die Hälfte oder noch weniger pro Fall bekommen als Kollegen.
Insgesamt dürften mehr als zwei Drittel aller Ärzte pro Arztgruppe zu den Verlierern dieser Regelungen gehören. Besonders die sogenannten scheinstarken "Versorgerpraxen" sind ganz erheblich von den Auswirkungen des HVV betroffen. Ob und wie sehr sich der HVV auf Ihre Praxis auswirkt, können Sie einer Tabelle entnehmen, die ich im berufspolitischen Teil des Forums eingestellt habe.
http://www.facharzt.de/arzt/forum/index.html?md=vi
ew&gid=70&aid=111764&st=0
Da die Auswirkungen für alle Fachgruppen systematisch gleich sind, müssten auch alle Berufsverbände gleich reagieren - würde ein rationaler Mensch zumindest erwarten. Die Realität sieht jedoch völlig anders aus. Während die HNO-Ärzte und die Anästhesisten diese ungerechtfertigte Klasseneinteilung sofort heftig kritisieren und ihre Mitglieder mobilisieren wollen, rufen die Augenärzte eher zur Besonnenheit auf. Hier wird Hand an die Substanz der Praxen gelegt und ein Berufsverband will erst einmal abwarten. Wie lange? Bis es zu spät ist?
Und wie steht Ihr Berufsverband dazu? Oder hat der keine Meinung zur drastisch Schlechterstellung von mehr als zwei Drittel seiner Mitglieder in Niedersachsen ab 2/2005?
während in Niedersachsen die Klasseneinteilung für den Absturz sehr vieler Praxen verantwortlich ist, werden gleichzeitig in Mecklenburg-Vorpommern alle KV-Mitglieder gleichzeitig in den Ruin getrieben. Die KBV hatte mal einen Punktwert von 5,11 Cent als betriebswirtschaftlich kalkuliert angesehen. Das Schiedsamt hat jetzt einen Punktwert von 1,5 Cent festgelegt.
Mit diesem Punktwert kann man schlicht und ergreifend nicht über die Runden kommen. Das ist ein Ding der Unmöglichkeit. Selbst der KV-Chef sieht hier ein großes Problem. Wie steht denn Ihr Berufsverband dazu?
Hat Ihr Berufsverband zu diesen beiden HVV eine Position bezogen und, falls ja, welche?
Sofern Sie die Haltung Ihres Berufsverbandes nicht kennen, würde sich eine Anfrage an den Berufsverband anbieten. Auch wenn Sie weder zur KV Niedersachsen noch zur KV Mecklenburg-Vorpommern gehören - Ihre KV könnte die nächste sein, in der der finanzielle Kahlschlag kommt. Oder wollen Sie auch so lange abwarten, bis es zu spät ist?
Kennen Sie Stellungnahmen Ihres Berufsverbandes, so bitte ich darum, diese der ärztlichen Öffentlichkeit zur Kenntnis zu geben.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
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Beitrag in Facharzt.de vom 22.03.2005
Der neue Honorarverteilungsvertrag (HVV) in Niedersachsen hat eine Klasseneinteilung vorgenommen. Ärzte in den verschiedenen Klassen bekommen pro Fall eine unterschiedliche Fallpunktzahl für ihre RLV-relevanten Leistungen zugebilligt.
In der folgenden Tabelle sind für sehr viele Arztgruppen die Fallwerte in Euro für die Gruppe der 6-59 Jährigen aufgeführt. In der Spalte "U3/U1" ist der Faktor ausgewiesen, um den ein Arzt in U3 für eine identische Leistung mehr erhält als ein Arzt in U1.
Wenn ein Arzt seine bisherige Fallzahl mit dem Fallwert gemäß seiner Einstufung in die U-Klasse multipliziert, dann weiß er, wie sich sein Honorar verändert. Sollte das Ergebnis alles andere als erfreulich sein, wäre ein Kontakt mit Dr. Burmeister sicherlich förderlich. http://www.facharzt.de/a/a/33925/
Die Tabelle ist im Originalbeitrag auf Facharzt.de "schön" sortiert ;-)
Tabelle der Fallwerte [€] in Niedersachsen
U1 U2 U3 U3/U1 Arztgruppe
16 19 24 1,52 Allgemeinmedizin, Hausarzt, ...
10 13 20 2,00 Kinder und Jugendmedizin ohne Schwerpunkt
46 85 114 2,48 Anästhesiologie
17 20 24 1,44 Augenheilkunde
24 29 48 2,00 Chirugie ...
11 15 19 1,69 Frauenheilkunde
20 23 37 1,88 Frauenheilkunde (Reproduktionsmed., ...)
23 29 38 1,67 HNO
13 18 22 1,64 Haut- und Geschlechtskrankheiten
27 39 56 2,03 Innere Medizin ohne Schwerpunkt
56 62 77 1,39 Innere (Gastroenterologe)
43 47 53 1,24 Innere (Kardiologe)
38 45 47 1,24 Innere (Pneumologe)
14 36 43 2,99 Innere (Rheumatologe)
88 134 177 2,01 Kinder- und Jugendpsych.
10 13 23 2,40 MKG-Chirurgen
38 46 60 1,59 Nervenheilkunde
30 40 48 1,56 Neurologie
30 42 87 2,90 Nuklearmedizin
21 26 32 1,57 Orthopädie
46 60 91 1,96 Psychiatrie u Psychoth. bis 30% von ...
41 62 92 2,24 Psychotherapeutische Medizin
33 53 81 2,41 Psychoth. tätige Ärzte aus hausärztl. Vers.bereich
46 66 94 2,05 Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten
33 48 68 2,09 Diagnostische Radiologie mit CT
65 84 119 1,84 Diagnostische Radiologie mit CT und MRT
17 20 26 1,54 Urologie
Alle Angaben ohne Gewähr.
Diese Tabelle ist vielleicht hilfreich, aber sie ersetzt nicht die persönliche Auseinandersetzung mit dem Thema. Neben den Fallpunktzahlen gibt es auch noch pro Arztgruppe völlig unterschiedliche Fallzahlabstaffelungsgrenzen. Wie so oft, kann auch hier dem Teufel im Detail stecken.
Auch die jeweiligen Plausibilitätszeiten für die Menge der erbrachten und auch erbringbaren Leistungen müssen unbedingt berücksichtigt werden.
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Beitrag in Facharzt.de vom 22.03.2005
Erst führt die KV im Schulterschluss mit den Kassen einen HVV ein, bei dem es einem den Hut hochhebt. Daraufhin beziehen die HNO-Ärzte und die Anästhesisten in Niedersachsen ganz deutlich Position gegen diesen HVV mit seinen völlig willkürlich gewählten Klasseneinteilungen.
Und was sagt der Berufsverband der Augenärzte dazu?
Hätte der Berufsverband geschwiegen, okay, das machen andere auch. Aber dieses Rundschreiben redet existenzbedrohende Entwicklungen klein. Da rollt eine Vernichtungswelle auf die U1 und viele U2 Praxen zu - und der Berufsverband packt die Wattebäuschen aus. Oder wie sonst kann man die Aussagen verstehen?
Da keiner wisse.. müsse nun erst einmal "ein kühler Kopf bewahrt" werden ...
"Auch wenn ihr untergeht, geht mit Würde unter." – Ist das die Parole des BVA in Niedersachsen für alle betroffenen U1 Ärzte und die vielen U2 Ärzte, die von einer KV-Führung bewusst geopfert werden?
Das sei "zunächst sehr beunruhigend", zumal die "nötigen Informationen aus der KVN nur häppchenweise" zu den Ärzten kämen.
Die Inhalte sind beunruhigend, die Informationspolitik alles andere als vertrauenserweckend. Die KV hat sich von ihrer besten Seite präsentiert.
... erschreckenden Differenzen zwischen den einzelnen Untergruppen
Erschreckt haben sich vermutlich nur die von allen "Interessenvertretern" verkauften Augenärzte, die sich in U1 und U2 befinden. U3 steht sich ja besser als bisher, die haben sich höchstens gefreut.
.... erhielten so die Möglichkeit, deutlich höhere Fallzahlen ...
.... müssten bei den hohen Fallzahlen aber auch die Plausibilitätsgrenzen beachtet werden, die sich aus den Mindestzeiten der einzelnen EBM-Leistungen ergeben.
Was ist das denn für eine komische Strategie? Erst eine Lösung andeuten und danach das Statement, dass diese Strategie zwar ganz toll ist – nur leider nicht in Frage kommt.
Am Schlimmsten aber sei wohl, "dass sich einige Kollegen jetzt fragen werden, ob man aus dieser Untergruppenbildung a la KVN womöglich den Schluss ziehen sollte, dass sich eine Leistungsausweitung über das unbedingt Notwendige (WANZ) hinaus nicht doch nachträglich lohnen könne".
Lieber Berufsverband der Augenärzte in Niedersachsen. Wenn die Beurteilung der Situation durch den BVA ergibt, dass eine mögliche Leistungsausweitung aufgrund von Fehlanreizen das Schlimmste sei, dann muss man leider feststellen:
Thema verfehlt !
Es gibt eine überaus handfeste Bedrohung für die Praxen von U1 und U2 Ärzten. Dagegen ist der Fehlanreiz für die Leistungsmengenausweitung völlig vernachlässigbar. Ein Arzt in U1 kann häufig gar nicht seine Leistungsmenge ausweiten, der ist bereits jetzt schon an der Plausigrenze. Der arbeitet wie ein Geistesgestörter als Arzt auf dem Land und hält die Versorgung aufrecht. Und zum Dank werden U3 Ärzte ihre Leistungsmenge ausweiten – die können nämlich noch ausweiten.
Der BVA-Landeschef kündigte an: "Wir werden von der KVN eine eindeutige Aussage dahingehend fordern, dass jetzt und auch zukünftig die unterschiedliche Höhe von Leistungsanforderungen nicht mehr als Maßstab zur Honorarverteilung herangezogen werden dürfen."
Wo lebt der BVA-Landeschef? War er letzte Woche nicht bei einem Treffen der Landesvorsitzenden der Berufsverbände anwesend? Da wurde doch offensichtlich genau die Einteilung in die Klassen U1 bis U3 mit allen Nebenwirkungen als Lösung vorgestellt.
Kann der BVA seine Hilflosigkeit noch deutlicher demonstrieren, als mit einer so völlig überflüssigen und sinnlosen Forderung an die KVN heranzutreten? Die Hütte brennt lichterloh und der BVA überlegt, ob er zuerst das Silberbesteck oder die Goldrandteller einpacken soll. Sich zuerst um die Menschen zu kümmern, das fällt ihm wohl nicht ein. |
Beitrag in Facharzt.de vom 21.03.2005
Rufen die Banken jetzt zuerst die Ärzte oder die Ärzte zuerst die Banken an, um sich gegenseitig zu versichern, dass jetzt SOFORT Maßnahmen ergriffen werden müssen? Weil eines ist sicher, in U1 und U2 wird es für sehr viele Ärzte nicht mehr lange weitergehen können.
Wie kann aktuell eine angemessene Reaktion aussehen? Oder zuerst die Frage: Was müsste das Ziel der U1 und U2 sein? Ziel der betroffenen Ärzte kann m. E. nur sein, einen drohenden Konkurs abzuwenden – mit allen Mitteln. Das wäre das Ziel, an dem sich alle Maßnahmen zu orientieren hätten.
Welche Maßnahmen gibt es und stellen die sicher, dass dieses Ziel erreicht werden könnte?
* Einstweilige Verfügung gegen die Klasseneinteilung
Das hat maximal aufschiebende Wirkung für den einzelnen Kläger. Mehr nicht. Die Klasseneinteilung bleibt prinzipiell bestehen, der HVV hat weiterhin Bestand.
* Aufhebung des HVV
Wer sollte ihn aufheben und warum. Die Kassen und die KV haben ihn bewusst genau so beschlossen. Warum sollten sie etwas aufheben, was sie gerade erst beschlossen haben?
* Klage vor Sozialgerichten
Bis da eine rechtskräftige Entscheidung kommt, vergehen Jahre. Ob die Praxen dann überhaupt noch existent sind, die die Klage angestrengt haben, ist völlig ungewiss. Das entspricht dem Prinzip Hoffnung, das werden sich viele U1 und U2 nicht mehr leisten können.
* Rückgabe der Zulassung
Geben genügend Ärzte einer Fachrichtung, möglichst weder durch Krankenhäuser noch durch andere Ärzte substituierbar, die Zulassung zurück, dann wäre das ein möglicher Ausweg. Niedersachsen hat bereits Erfahrung mit den Kieferorthopäden. Die Kassen wissen also schon, wie schwer es ist, den Sicherstellungsauftrag zu übernehmen. Es ist ein Weg, aber er ist alles andere als leicht. Dazu muss ungeheuerlich viel kommuniziert werden und es erfordert den Einsatz von vielen hochengagierten und auch kompetenten Leuten.
Für Niedersachsen ist allerdings auf Grund der Klasseneinteilung noch ein völlig anderes Szenario bei der Zulassungsrückgabe denkbar. Besonders Ärzte in U1 sind die Leidtragenden des neuen HVV. U1-Ärzte sind aber vorwiegend in der Fläche und nicht in den großen Städten angesiedelt. Träfe diese Annahme zu, so würde es sich geradezu anbieten, die typischen Einzelärzte auf dem flachen Land quer über alle Fachgruppen hin zu organisieren. Würden beispielsweise in der Region Nord-West-Niedersachsen vorwiegend U1- und U2-Ärzte sitzen, die klassischen Verlierergruppen, und würde die alle ihre Zulassung zurückgeben, dann wäre der Käs auch sofort gegessen.
Hunderte von Quadratkilometern ohne Vertragsärzte, weder in Aurich, Brake, Cloppenburg, Emden, Jever, Leer, Oldenburg, Westerstede oder Wittmund noch in allen Orten zwischendrin und drumherum. Von jetzt auf gleich. Was steht im Sozialgesetzbuch V dazu?
SGB V § 95b Kollektiver Verzicht auf die Zulassung
..... (3) Nimmt ein Versicherter einen Arzt oder Zahnarzt in Anspruch, der auf seine Zulassung nach Absatz 1 verzichtet hat, zahlt die Krankenkasse die Vergütung mit befreiender Wirkung an den Arzt oder Zahnarzt.
Derzeit reduziert sich die Debatte bei der Zulassungsrückgabe häufig auf die Frage, ob GOÄ 1,0 besser ist als der aktuelle Punktwert. Falls ja, gewinnt man, falls nein, sollte man sich genau überlegen, was man macht.
Aber wer sagt denn, dass U1 und U2 weiterhin Kassenpatienten behandeln möchten? Klar, Notfälle müssen behandelt werden und die werden selbstverständlich behandelt. Aber ich gebe doch die Zulassung nicht zurück, um Kassenpatienten nach GOÄ 1,0 zu behandeln. Wenn ich einmal im Leben gegen das System aufbegehre, weil ich nicht weiterhin für eine unangemessene Bezahlung arbeiten will, warum sollte ich dann mit GOÄ 1,0 zufrieden sein? Möglicherweise ist GOÄ 1,0 ja sogar noch schlechter. Na gut, bei U1-Ärzten mit dem lächerlichen Fallpunktzahlbudget ist eine nach oben offene Leistungsmenge, bei der alle Positionen ohne jede Kürzung und ohne jeden Regressanspruch erstattet werden, vermutlich immer noch viel besser als U1 in Niedersachsen.
Aber wer kann mich zwingen, einen Kassenpatienten zu behandeln? Sobald ich ihn behandle und die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, kann ich nur nach GOÄ 1,0 liquidieren. Angenommen, ich würde den Patienten nicht behandeln und kein anderer Arzt könnte ihn behandeln – was dann? Wie lange halten die Kassen das durch? Keine Hausbesuche, keine Betreuung chronisch Kranker, keine Betreuung von Kindern, keine Schwangeren, keine Versorgung gebrochener Gliedmaße, keine Röntgenuntersuchungen, .... Wie lange wird es dauern, bis die Kassen ein Angebot machen? Und wie lange würde es dauern, bis das Angebot nachgebessert werden würde?
Eine ganz andere Frage: Wie lange würde es dauern, bis sich die Politik dieses Themas annehmen würde? Kann man deren Reaktionszeit noch in Tagen messen? Erst die Kieferorthopäden und jetzt eine ganze Region, in der die Versorgung zusammenbricht.
Außerdem: selbst wenn 30% aller Ärzte in der Region Nord-West-Niedersachsen im System verbleiben, wie wollen die verbleibenden Ärzte denn die Patienten von den 70%, typischerweise große U1 und U2 Praxen, übernehmen? Gälte für die 30% U3 Praxen denn auf einmal die Plausibilitätskontrolle nicht mehr? Oder die Fallzahlbegrenzungen?
Wie lange werden es die Kassen aushalten, dass der nächste Arzt 50 km weit entfernt ist? Geben sieben von zehn Frauenärzten ihre Zulassung zurück, so können die restlichen drei rund um die Uhr arbeiten. Allein die Schwangeren, die DMP-Patienten und die Vorsorgeuntersuchungen von sieben zusätzlichen (und großen) Praxen werden dafür sorgen, dass in den U3-Praxen der normale Betrieb vollständig zum Erliegen kommt.
Die Privatpatienten von drei Praxen werden ebenfalls reagieren. Wer will als Privatpatient schon stundenlang warten, vereinbarter Termin hin oder her? Der Privatpatient hat jetzt nämlich die Wahl zwischen sieben Praxen, bei denen er am nächsten Tag einen Termin bekommen wird und dazu noch einen guten Kaffee. Der Arzt hat Zeit und das setzt er in die Betreuung seiner Privatpatienten um. viel besser als in den Praxen, in denen sich seit der Zulassungsrückgabe von 70% der KV-Mitglieder das Patientenaufkommen mehr als verdreifacht hat.
Wie lange werden es Patienten hinnehmen, dass
- sich der Anfahrtsweg von 10 auf 50 km verlängert, aus 15 Minuten 1,5 Stunden werden?
- sich Eltern einen ganzen Tag Urlaub nehmen müssen, um ihre Kinder zum nächstgelegenen Arzt zu fahren und den Kindern die Wartezeit zu verkürzen?
- die durchschnittliche Wartezeit in den Praxen von 45 min auf 4 Stunden steigt?
- die Wartezimmer aus allen Nähten platzen?
- der Arzt völlig genervt nur noch Schadensbegrenzung bei seinen Patienten betreibt?
- keine Termine mehr vergeben werden, weil die sowieso nicht eingehalten werden können?
- die Praxismitarbeiter auf dem Zahnfleisch gehen und die Nerven blank liegen?
- .....
Die kollektive Zulassungsrückgabe stellt den Sprung in ein Gewässer dar, über das man sich vorher informieren kann. Je besser man informiert ist, um so geringer ist das Risiko. Je größer die Gruppe und je geschlossener sie auftritt, um so geringer die Wahrscheinlichkeit, dass es schief geht.
Allerdings, und das sollte man keineswegs verschweigen, ist es unglaublich schwer, Ärzte zu einem geschlossenen Handeln zu bewegen. Ebenfalls in Niedersachsen haben die Kieferorthopäden in bedeutendem Umfang die Zulassung zurückgegeben. Der Auslöser war ähnlich prägnant wie bei den U1 und U2 Ärzten, das Honorar deckte zukünftig gerade mal die Kosten. Trotzdem haben sich nur ein knappes Drittel dazu durchringen können – und das, obwohl alle damit nicht leben können.
Dem ganzen die Krone haben dann aber solche Zahnärzte aufgesetzt, die sich berufen fühlten, die Behandlung kieferorthopädischer Patienten trotz mangelnder eigener Fähigkeiten zu übernehmen. Die Unkollegialität einiger Ärzte muss bei allen Überlegungen zur kollektiven Zulassungsrückgabe einkalkuliert werden. Trittbrettfahren gehört bei manchen Ärzten zum eigenen Selbstverständnis.
Insgesamt dürfte es weit schwieriger werden, innerhalb von ganzen Fachgruppen eine kollektive Zulassungsrückgabe hinzubekommen als innerhalb von bestimmten Regionen. Eine U1-Praxis hat die allerbesten Voraussetzungen und Gründe, die Zulassung zurückzugeben. Auch sehr viele U2-Praxen fahren besser, wenn sie ihre Zulassung abgeben.
Beträgt der Anteil in einer Region an U1-Praxen mehr als 50 Prozent und machen U3-Praxen weniger als 10% aus und ist diese Region zudem noch einigermaßen groß und weit weg von der nächsten Großstadt, dann sind die Voraussetzungen sehr gut. Liegen zufälligerweise in der Region auch noch radiologische U1 Praxen, passt es noch besser. Denn eine radiologische U1 dürfte ab dem 1.4.2005 ausschließlich rote Zahlen schreiben. Die können es sich wahrscheinlich gar nicht leisten, ihre Zulassung nicht zurückzugeben.
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Beitrag in Facharzt.de vom 20.03.2005
Auf der Homepage der KVN habe ich nichts gefunden, was zur Erhellung der Situation beitragen könnte. Daher versuche ich die Informationsbruchstücke zusammenzusetzen. Sofern jemand bessere Informationen hat, bitte ich um Mitteilung, damit ich diese berücksichtigen kann.
Was ist passiert?
1. Es gibt einen neuen HVV in Niedersachsen, der einen Punktwert von 3,44 Cent pro Punkt beinhaltet. Möglicherweise wird aber noch nicht einmal dieser Punktwert garantiert zu halten sein.
2. Im neuen HVV werden die Ärzte pro Fachgruppe in drei Klassen eingeteilt. Das Diskriminierungskriterium ist dabei der Scheinwert. (Anm.: Bisher weiß ich nicht, ob es sich um den tatsächlich ausgezahlten Scheinwert handelt oder um die angeforderte Punktzahl pro Behandlungsfall. Unbekannt ist mir auch, ob dabei alle Zusatzbudgets und sonstiges Gedöns in den Scheinwert eingehen.) Liegt der Scheinwert einer Praxis um 15% oder mehr unter dem Fachgruppendurchschnitt (kann man aus den Abrechnungsunterlagen entnehmen), dann liegt ein Arzt in U1. Im Bereich von +/- 15% vom Fachgruppendurchschnitt liegt man in U2 und wenn der Arzt deutlich mehr als der Fachgruppendurchschnitt umgesetzt hat, trifft U3 zu.
In der Klasse U1 wird eine geringere Fallpunktzahl als in U2 und in U2 wiederum eine geringere Fallpunktzahl als in U3 zugestanden.
Beispiel HNO-Ärzte
Klasse Fallpunktzahl Umsatz/Schein(PW 3,44Ct)
U1 646,9 23€
U2 ? ?
U3 1259 44€
Beispiel Anästhesisten
Klasse Fallpunktzahl Umsatz/Schein(PW 3,44Ct)
U1 1333,6 46€
U2 2482,4 86€
U3 3312,3 114€
Welche Auswirkungen?
Wie man unschwer erkennen kann, bestehen erhebliche Unterschiede in den Scheinwerten der verschiedenen Klassen. Angenommen, ein Anästhesist liegt zwar in U1, aber unglaublich dicht an der 15%-Grenze dran, und hat 1000 Scheine. Sein Kollege, ebenfalls 1000 Scheine, liegt ebenfalls ganz dicht an der Grenze zwischen U1 und U2, allerdings in U2. Bei nahezu identischem Arbeits- und Materialeinsatz erzielt der Arzt in U1(1000) 46.000€ Umsatz und der Arzt in U2(1000) 86.000€ Umsatz.
Nimmt man einen Arzt am oberen Ende von U2 mit 500 Scheinen und einen Arzt gerade oberhalb der Grenze in U3 mit ebenfalls 500 Scheinen, so kommt U2(500) auf 43.000€ und U3(500) auf 57.000€ Umsatz.
Mein ökonomisches Verständnis reicht nicht aus, um diese Form von Diskriminierung auch nur ansatzweise als "gerecht" oder ökonomisch zu rechtfertigen anzusehen.
Mit dieser Vorgehensweise sind automatisch gravierende Umverteilungen innerhalb der Fachgruppen verbunden. Je höher die Spanne zwischen den einzelnen Klassen, um so größer der Hebel.
Auf diese Klasseneinteilung werden die Berufsverbände nicht geschlossen reagieren können, da zu jedem Verlierer auch immer ein Gewinner gehört - beide Mitglieder desselben Berufsverbandes. Insgesamt eine wunderschöne Demonstration des Prinzips "divide et impera".
Entweder organisieren sich die U1-Gruppenmitglieder selbst außerhalb aller bisherigen Strkuturen möglichst schnell. Oder sie werden, sofern die Einbrüche groß genug sind, einfach Konkurs gehen. Die Auswirkungen der Klasseneinteilung für die U1-Mitglieder sind mit der abrupten Abstufung der Kieferorthopäden zum Stichtag vergleichbar.
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Beitrag in Facharzt.de vom 17.03.2005
| Do, 02.06.2005 18:46 / m |
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