KV-Wahlen 2010 - Engagieren Sie sich alle bei den bevorstehenden Wahlen – indem Sie entweder selber auf unseren Listen antreten oder die Kandidatinnen und Kandidaten der ‚Freien Ärzteschaft’ im Wahlkampf unterstützen.
Sie
ist das oberste Organ der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg und repräsentiert die Gemeinschaft der
niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten. An der Spitze stehen der
alle sechs Jahre aus den Reihen der Mitglieder gewählte VV-Vorsitzende
und ein Stellvertreter.
Die
Vertreterversammlung trifft alle Entscheidungen, die von
grundsätzlicher Bedeutung sind. Sie beschließt den Haushalt, die
Satzung und anderes autonomes Recht, sie wählt und überwacht den
hauptamtlichen Vorstand.
Um diese Aufgaben zu erfüllen, wird sie von gesetzlich
vorgeschriebenen Fachausschüssen unterstützt, kann aber auch weitere
beratende Ausschüsse einrichten. Die Vertreterversammlung der KVBW hat
50 Mitglieder aus den vier Wahlbezirken in Baden-Württemberg, die den
ehemaligen KV-Bereichen entsprechen. Sie üben ihre Funktion allesamt
ehrenamtlich aus.
Vorstandsmitglieder
der KVBW Vorsitzender
des Vorstands der KVBW: Dr. med. Achim Hoffmann-Goldmayer Stellvertretender
Vorsitzender des Vorstandes der KVBW: Dr. med. Wolfgang Herz
Mitglied des Vorstandes der KVBW: Dr. med. Gisela Dahl Mitglied des
Vorstandes der KVBW: Dr. med. Jan Geldmacher
Mitglied des Vorstandes der KVBW: Dr. rer. pol. Thomas Zalewski
Vertreterversammlung
der KVBW Vorsitzende der KV BaWÜ seit 2005: Dr. med. Birgit Clever Stellvertretender Vorsitzender der KV BaWü seit 2005: Dr. med. Frank-Dieter Braun
Nächste Wahl der Vertreterversammlung der KV BaWü: 26.07.2010, 18.00 Uhr
Wichtige Termine der Wahlen 2010 in Baden-Württemberg
31. März 2010 Stichtag Aufstellung der Wählerlisten 14. April 2010 bis Auflegung der Wählerlisten am Wahlort Stuttgart 27. April 2010 -10 Werktage - 30. April 2010 (24.00 Uhr) Ende Einspruchsfrist 17. Mai bis 31. Mai 2010 Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen 9. Juni 2010 (18.00 Uhr) Fristende für die Einreichung der Mängelbehebung 6. Juli 2010 Rundschreiben des Landeswahlausschusses und Rundschreiben des Wahlausschusses Bezirksbeirat 1. Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge 2. Versenden der amtlichen Wahlunterlagen 3. Aufforderung zur Stimmabgabe 4. Bekanntgabe des Wahltages (Ende der Wahlfrist) - Wahlfrist zwei Wochen - 6. Juli bis 26. Juli 2010 Wahlfrist – Aufforderung zur Stimmabgabe 26. Juli 2010 (18.00 Uhr) Wahltag / Wahlort Stuttgart (Ende der Wahlfrist) 27. Juli 2010 Sitzung des Landeswahlausschusses und Sitzung des Wahlausschusses Bezirksbeirat Beginn der Auszählung und Ermittlung des Wahlergebnisses Anfang August 2010 Sitzung des Landeswahlausschusses und Sitzung des Wahlausschusses Bezirksbeirat Feststellung Wahlergebnisse Mitte August 2010 Benachrichtigung der Gewählten der Vertreterversammlung durch den Landeswahlausschuss und Benachrichtigung der Gewählten der Bezirksbeiräte durch den Wahlausschuss Bezirksbeirat Annahme der Wahl innerhalb einer Frist von einer Woche Mitte August 2010 Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses der Vertreterversammlung per Rundschreiben durch den Landeswahlausschuss,zusätzlich Veröffentlichung im Ärzteblatt Baden-Württemberg Bekanntgabe des Ergebnisses der Wahl des Beirates den Vorstand der KVBW
Die
Vertreterversammlung (VV) ist das Selbstverwaltungsorgan der KVB. Sie
besteht aus 50 Mitgliedern (gewählten Vertragsärzten und
-psychotherapeuten). Die Vertreterversammlung wird von allen
KVB-Mitgliedern für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Aufgabe der VV sind unter anderem die Wahl
der/des VV-Vorsitzenden und der Stellvertreter,
des Vorstandes der KVB,
von Mitglieder der Ausschüsse der VV
der Vertreter der KVB in der VV der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.Weitere
Aufgaben der VV:
Beschluss von Satzung, Wahl- und Geschäftsordnung
Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung
Festsetzung des Haushaltsplanes
Regelung des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (Bereitschaftsdienstordnung BDO)
Der hauptamtliche Vorstand der 15. Wahlperiode (2005 bis 2010): Vorsitzender des Vorstands: Dr. med. Axel Munte, Fachärztl. Internist 1. Stellv. Vorsitzender des Vorstandes: Dr. med. Gabriel Schmidt, Allgemeinarzt 2. Stellv. Vorsitzender des Vorstandes: Dipl. Psych. Rudolf Bittner
Wahlfrist zur Vertreterversammlung der KVB ist vom 16. bis 24. November 2010.
Bekanntgabe der Wahllisten ist am 23. August 2010.
Die Vertreterversammlung bildet das Parlament der Berliner
niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten der Kassenärztlichen
Vereinigung (KV) Berlin. Sie beschließt alle grundsätzlichen Fragen und
Regelungen, welche die Ärzte und Psychotherapeuten in ihrer ambulanten
Tätigkeit betreffen.
Mit Beginn der 13. Amtsperiode (1.1.2005 bis
31.12.2010) umfasst die Vertreterversammlung 40 Mitglieder, die ihr Mandat
ehrenamtlich ausüben und alle sechs Jahre durch die KV-Mitglieder gewählt
werden.
Der Vorstand wird durch die Vertreterversammlung für die Dauer einer
Amtsperiode von sechs Jahren gewählt. Die derzeitige 13. Amtsperiode hat am 1.
Januar 2005 begonnen und endet am 31. Dezember 2010. Der Vorstand besteht aus
drei hauptamtlichen Mitgliedern:
Präsident der V. Vertreterversammlung
Brandenburg Herr Dr. med. Torsten Braunsdorf Facharzt für Chirurgie, Karl-Marx-Str. 104, 03205 Calau
Vize-Präsidentin Frau Dipl.-Med. Gisela Polzin Fachärztin für Allgemeinmedizin, Fehrbelliner Str. 7, 16816 Neuruppin Vertreterversammlung: 30 Mitglieder
KV-Wahlen Brandenburg 2010: Einreichen der Wahlvorschläge: 23. August 2010 bis 3. September 2010
Die Wahl erfolgt vom 4. Oktober 2010 bis 12. Oktober 2010 um 15 Uhr.
Bekanntgabe des Wahlergebnisses am 13. Oktober 2010. Konstituierende Sitzung der neugewählten Vertreterversammlung am 19. November 2010.
Wahlleiter: Dr. med. Gunter Brauer Kontakt: Der Landeswahlausschuss und die Wahlausschüsse sind bei der Landesgeschäftsstelle der KVBB, Tel. 0331/23 09 202, zu erreichen.
Die Vertreterversammlung (VV) mit 22 Mitgliedern ist das oberste Selbstverwaltungsorgan der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (KVHB), die Legislative. Größe und Aufgaben dieses Gremiums sind in der Satzung definiert. Die VV befindet über die grundlegenden Strukturen, die Honorarverteilung und die Besetzung, insbesondere der mit den Krankenkassen paritätisch besetzten Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung. Darüber hinaus stellt sie den jährlichen Haushaltsplan fest und wählt aus ihren Reihen den Vorstand.
Vorstand Am 09.11.2004 wählte die Vertreterversammlung den Vorstand der KVHB
für die 13. Legislaturperiode. Die Amtsperiode begann am 1. Januar 2005
und dauert sechs Jahre. Der Vorstand ist hauptamtlich tätig. Günter Scherer, Vorsitzender des Vorstandes
KV-Wahlen Bremen 2010 Wichtige Termine
Termin
Aktion
15. September 2010
Stichtag zur Feststellung
der Wahlberechtigung
16. September 2010
Offizielle Bekanntmachung
der Wahl zur Vertreterversammlung
20. bis 26. September 2010
Auslegung des
Wählerverzeichnisses
bis 30. September 2010
Einreichung der
Wahlvorschläge
Oktober 2010
Versendung der
Wahlunterlagen
27. Oktober bis
3. November 2010
Wahlzeitraum
3. November
Auszählung und
Feststellung des Wahlergebnisses,
Rundschreiben an die KV-Mitglieder
Januar 2011
Konstituierende Sitzung der
Vertreterversammlung
Wahl zur Vertreterversammlung 2010
Die Vertreterversammlung (VV) ist das höchste Organ der ärztlichen
Selbstverwaltung und wird in Bremen von 20 Ärzten und
Psychotherapeuten gebildet. Die wichtigsten Aufgaben sind die Kontrolle
des amtierenden Vorstandes, Entscheidungen über Satzungs- und
Grundsatzfragen sowie die Genehmigung des Haushalts. Die VV ist also
weit mehr als ein Kaffeekränzchen, sie hat weitreichende Befugnisse.
Umso wichtiger ist es zu wissen, wie Sie vom aktiven Wahlrecht (selbst
wählen) und vom passiven Wahlrecht (zur Wahl stellen) Gebrauch machen.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der KV Bremen. Das
schließt ermächtigte bzw. angestellte Vertragsärzte und
-psychotherapeuten ein. Selbst wenn die Zulassung ruht, können Sie ihre
Stimme abgeben. Formal gibt es allerdings noch eine Hürde. Sie müssen
im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Dieses wird obligatorisch
angelegt und enthält von Amts wegen alle wahlberechtigten Ärzte und
Psychotherapeuten, die am Stichtag Mitglieder der KV Bremen sind.
Natürlich gibt es ein Einspruchsrecht, falls versehentlich ein Name
fehlt.
Wer darf gewählt werden?
Dafür gelten die gleichen Kriterien, wählbar sind also alle
Wahlberechtigten. Wer antritt, muss entscheiden, ob er sich als
Einzelkämpfer (Einzelwahlvorschlag) zur Wahl stellt oder sich einer
Gruppierung anschließt (Listenwahl). Dabei kandidieren die Mitglieder
auf einer so genannten gebundenen Liste, was bedeutet, dass die
Kandidaten nach ihrem Listenplatz gewählt werden. Bei der
"Parteienbildung" haben die Mitglieder der KV Bremen weitgehend freie
Hand. So sind beispielsweise strikt nach Fach- und Hausärzten getrennte
Gruppierungen möglich. Aber auch gemischte Listen sind denkbar, was in
anderen KVen nicht gestattet ist. Lediglich Psychotherapeuten sind
daran gehalten, eine oder mehrere eigene Listen zu stellen. Das stellt
ihren Einzug in die VV sicher. Jeder Wahlvorschlag braucht mindestens
zehn Unterstützer, die selbst nicht auf der Liste stehen. Der
Wahlleiter nimmt die geprüften Wahlvorschläge in der Reihenfolge ihres
Eingangs unter fortlaufenden Nummern in den Stimmzettel auf.
Wie wird gewählt?
Dazu eine Vorbemerkung: Für die VV-Wahlen gibt es einen
regionalen und einen sektoralen Proporz. Höchstens zwei von 20 Plätzen
in der VV sind für psychologische Psychotherapeuten "reserviert", die im
Unterschied zu den Vertragsärzten in einem überörtlichen Wahlkreis
(Bremen und Bremerhaven) wählbar sind. Ärzte aus der Stadt Bremen können
ihre Stimme nur für Listen bzw. Einzelkandidaten aus ihrem Wahlkreis
vergeben. Dies gilt umgekehrt selbstverständlich auch für die
Bremerhavener, für die laut Wahlordnung vier Sitze in der VV vorgesehen
sind. Gewählt wird per Briefwahl. Die entsprechenden Unterlagen
versendet der Wahlleiter rechtzeitig vor Beginn der Wahlperiode. Jedes
KV-Mitglied hat nur eine Stimme und kann nur einen Stimmzettel (d.h.
entweder für Ärzte oder Psychotherapeuten, entweder für Bremerhaven
oder Bremen) ausfüllen.
Wie wird das Ergebnis festgestellt?
Schon am Abend des letzten Wahltages gibt der Wahlleiter den
Startschuss für die Auszählung – die übrigens öffentlich ist, also von
jedem aufgesucht werden darf. Danach wird gerechnet. Die Sitzverteilung
in der VV ergibt sich aus dem so genannten Quotenverfahren nach
Hare/Niemeyer. Vereinfacht gesagt passiert folgendes: Die auf die
einzelnen Wahlvorschläge (Liste bzw. Einzelkandidatur) entfallenen
Stimmen werden durch die Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen dividiert
und schließlich mit der Zahl der zu vergebenen Mandate multipliziert –
für den Bremer Wahlkreis wären das zum Beispiel 14 (20 minus 4 für
Bremerhaven minus 2 Psychotherapeuten). Die Wahlvorschläge erhalten
zunächst die Anzahl der Sitze nach den Vor-Komma-Zahlen. Wenn es noch
einen Restsitz zu verteilen gibt, wird dieser nach der höchsten
Nach-Komma-Stelle vergeben. Damit ist Klarheit geschaffen über die
Anzahl der Sitze für die einzelnen Listen. Welche Bewerber es in die VV
schaffen, hängt von ihrem jeweiligen Listenplatz ab. Der Wahlausschuss
veröffentlicht das Wahlergebnis über ein Rundschreiben der KV Bremen
umgehend nach der Auszählung.
Kontakt: Barbara Frank (Stellvertretende Abteilungsleitung Zulassung und Genehmigung)
Die Vertreterversammlung wird alle sechs Jahre neu gewählt – im Sommer
2010 ist es wieder soweit. Wenn Sie in der Standespolitik ein Wörtchen mitreden
wollen, sollten Sie spätestens jetzt mit den Vorbereitungen beginnen.
Im folgenden sind die wichtigsten Daten sowie Dokumente für die Bewerbungs-
bzw. Anmeldemodalitäten gelistet:
Wahltermin 25.06.2010 – 06.07.2010,
bis 16.00 Uhr (am letzten Wahltag)
Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen Die
Wahlvorschläge müssen frühestens ab 22.02.2010, 9.30 Uhr bis spätestens 07.04.2010, 16.00 Uhr in der
Geschäftsstelle des Landeswahlausschusses, Abteilung Arztregister,
Humboldtstraße 56, 22083 Hamburg, eingegangen sein.
Jede Seite der den Wahlvorschlag unterstützenden Liste muss den Namen der
Liste oder des Listenführers tragen, damit die Unterstützerstimmen eindeutig
zugeordnet werden können.
Für die Unterstützung einer Liste sind 50 wahlberechtigte
Mitglieder ausreichend - auch bei der Wahl psychotherapeutischer
Mitglieder!
Jeder darf sich zwar nur einmal zur Wahl stellen - aber
jeder darf mehrere Listen mit seiner Unterschrift unterstützen.
Auf Grund von "Platzproblemen" auf den Listen, sind für die Dokumentation
der beruflichen Anschrift der Listenbewerber auch zusätliche Dokumente (bsp.
Excel-Tabelle) zulässig.
Ansprechpartner: Andreas List (Tel.: 040/ 22
802 506)
Vorstand der KV Hamburg: Dieter Bollmann, Vorsitzender, Dipl. Volkswirt* Walter Plassmann, stellvertretender Vorsitzender, Jurist* *Im November 2009 wählte die Vertreterversammlung der KV erneut beide Herren zum hauptamtlichen Vorstandsvorsitzenden bzw. stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie kennen die „Freie Ärzteschaft“ als jungen Verband, der erst 2004 gegründet wurde und seit 2006 die großen ärztlichen Proteste in Berlin und den Kampf gegen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte maßgeblich organisiert hat. Wofür stehen wir? Unser Arztberuf steht nach vielen Jahren einer ärztefeindlichen Politik auf der Kippe. Gesundheit wird als Ware von privaten Konzernen gehandelt. Die Schweigepflicht wird durch das e-Card-Projekt und die geplante totale „Online-Kontrolle“ aller Patienten und Ärzte ausgehebelt. Die Arztpraxen haben keine Planungssicherheit, mit Dumpingpauschalen und Bürokratiewahn wird bundesweit echte medizinische Qualität vernichtet. Man möchte uns eigentlich nur noch als Angestellte haben - in MVZ von Asklepios oder Atriomed. Auch in HH verkaufen viele Kollegen kurz vor dem Ruhestand ihre Kassenarztsitze an die Manager. Aber unsere Patienten erwarten, dass die vertrauten Haus- und Facharztpraxen um die Ecke erhalten bleiben! Wir als Ärztinnen und Ärzte haben unseren Arztberuf ergriffen, weil wir Ärzte sein wollten und nicht Handlanger, die auf vorgeschriebenen „Behandlungspfaden“ die Rendite von Gesundheitskonzernen erhöhen sollen.
Vor 100 Jahren wurden die kassenärztlichen Vereinigungen von den Ärzten erkämpft, damals als Schutzbündnis gegen die übermächtigen Krankenkassen. Für die Patienten hatte das auch den Vorteil des freien Zugangs zu allen Praxen - ein Luxus, der jetzt in unserem Lande noch existiert und auch weiter existieren sollte! Dieses Schutzbündnis war Kassen und Technokraten lange ein Dorn im Auge. Die KVen wurden auch nach eigenen Aussagen in ausführende Organe des jeweiligen Ministeriums und der Kassen verwandelt. Um uns zu spalten, wurden mit dem letzten Gesetz 2007 nach Vorbild der US Medizin die „Dr. Gatekeeper“ -Hausarztverträge eingeführt.
Die Verteilungskämpfe um die Reste der „Regelleistungsvolumina“ werden uns nicht retten, im Gegenteil. Die angeblich „innovativen und neuen“ Hausarztverträge nach 73b verwandeln uns in Kassensklaven, in Außenstellen von AOK, Signal Iduna, TK und anderen. Am Ende dieser Entwicklung wird nicht der freie Arzt, sondern der gegängelte „Leistungserbringer“ stehen.
Was also treibt uns als Ärzteopposition, die bisher „außerparlamentarisch“ gekämpft hat, in die KV? Wofür erbitten wir Ihre Stimme? Viel zu lange haben die bisherigen Vertreter aller Altverbände immer nur gezögert, gewartet und abgewiegelt. Wenn wir unseren Beruf und unsere Praxen erhalten wollen, brauchen wir Kandidatinnen und Kandidaten mit Rückgrat in der Vertreterversammlung der KV Hamburg! Wir haben kein Interesse an Klüngeln oder Fachgruppenvorteilen. Wir setzen uns ein - Freie Ärzteschaft in die KV! Wählt Liste 6! Für die Einheit von Haus- und Fachärzten - nur gemeinsam sind wir stark! Für eine transparente Abrechnung ärztlicher Leistungen nach einer einfachen Gebührenordnung für alle. Wir brauchen Planungssicherheit und keine ständig wechselnden Dumpingpauschalen! Auch keinen Flickenteppich aus unterschiedlichsten Kassenverträgen!
Keine e-Card, keine Online-Kontrolle von Ärzten und Patienten! Stoppt das Projekt jetzt und endgültig! Arztpraxen dürfen nicht in Außendienststellen der Kassen verwandelt werden! Hamburg bleibt e-Card freie Zone! Dr. Silke Lüder (Allgemeinärztin), Kim Lieschke (HNO-Arzt), Dr. Gerd Lampe (Allgemeinarzt), Dr. Werner Surup (Allgemeinarzt), Dr. Jutta Lipke (Fachärztin für Rehabilitative und Physikalische Medizin), Dr. Martin Kaiser (Allgemeinarzt), Ingolf Resa (Internist), Dr. Timm Böttcher ( Neurologe und Psychiater)
Wir von der Freien Ärzteschaft Hamburg
stehen
ein für
Freiberuflichkeit statt
Vertragswirrwarr
Arztgeheimnis statt e- Card und
Online-Zwang
Transparente Bezahlung ärztlicher
Leistungenstatt Kassendominanz
mit RLV und QZV Chaos
Bundesweit und auch in Hamburg sind die
Regelleistungsvolumina abgestürzt. Entgegen aller Versprechungen („größter
Honorarzuwachs aller Zeiten“, O- Ton Politik und KBV) bekommen wir in Hamburg
jetztplötzlich 11 % wenigeralsin 2009. Folge der Politik der Aushungerung der
freiberuflichen Arztpraxen, angelegt von Ulla Schmidt, weitergeführt von CDU
und FDP. Auch hinsichtlich der e- Card verrät die FDP ihre Wahlversprechen.
Während der Fußball WM wurde klammheimlich letzten Freitag die e- Card per
neuem Zwangsgesetz verordnet. Die nächsten Grausamkeiten werden in der KBV
schon ausgebrütet. Zum Beispiel neue Codierrichtlinien, die demnächst unsere
Arbeitszeittäglich um Stunden
verlängern. Unsere Praxen verwandeln sich durch Zwangsonlineanbindung und
Kontrollwahn in Außenstellen der Kassen.
Wir müssen Rückgrat zeigen. Wie viel ärztlichen
Oppositionsgeistgab es bisher in
der KV- HH?Wählen Sie nicht
erneut eine ärztliche „Appeasementpolitik“ , indem Sie den bekannten
„Allianzen“ oder „Selektivvertragspezialisten“ Ihre Stimme geben oder den
Wahlzettel in den Papierkorb werfen! Neue Leute braucht die
Vertreterversammlung!
Nur gemeinsam sind wir stark, mit einer Liste
aus Haus- und Fachärzten! Wir lassen uns nicht spalten.
Dr.
Silke Lüder (Fachärztin für Allgemeinmedizin),Kim Lieschke ( Facharzt für Hals-
Nasen- und Ohrenheilkunde ), Dr. Gerd Lampe ( Facharzt für Allgemeinmedizin),
Dr. Werner Surup (Facharzt für Allgemeinmedizin) Dr. Jutta Lipke (Fachärztin
für Physikalische und Rehabilitative Medizin), Dr. Martin Kaiser (Facharzt für
Allgemeinmedizin), Ingolf Resa (Facharzt für Innere Medizin), Dr. Timm Böttcher
(Facharzt für Neurologie und Psychiatrie)
Patienten sind keine Kunden, Ärzte
keine „Leistungserbringer“
Gesundheit und Heilkunstkeine Konsumartikel! Wir brauchen Ihre
Unterstützung als neue Fraktion- Wählen SieListe 6!
Über fünf Jahre ist es her, dass sich die niedergelassenen Mediziner, Psychologen und Fachwissenschaftler der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommerndem vom Gesetzgeber auferlegten Strukturwandel ihrer Selbstverwaltung beugen mussten. Über fünf Jahre arbeitet nun die ärztliche Selbstverwaltung „professionell“ mit einem zweiköpfigen, hauptamtlichen Vorstand und einer verringerten Anzahl von Mitgliedern in der Vertreterversammlung, dem Parlament der Niedergelassenen; 41 waren es vor der Reform, 25 sind es seitdem.
5. Legislaturperiode bis 31.12.2010
KV-Wahlen 2010 - Wahlberechtigte Gruppe: Ärztliche Mitglieder 2676 Gruppe: Psychotherapeutische Mitglieder 124
25 Mandate für die Wahl zur Vertreterversammlung: Gruppe: Ärztliche Mitglieder 24 Gruppe: Psychotherapeutische Mitglieder 1
Einreichen der Wahlvorschläge bis zum 21. Mai 2010 um 16.00 Uhr.
Die Briefwahl findet in der Zeit vom 23. Juni bis 30. Juni 2010 statt. Der Versand der Wahlbriefe erfolgt bis zum 18. Juni 2010.
Wahlleiter: Rechtsanwalt und Notar Volker Sprick Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern - Wahlausschuss - z. H. Frau Schirmer Neumühler Straße 22 19057 Schwerin
Entsprechend § 8, Abs. 2 der Wahlordnung erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl aufgrund von Listen oder Einzelwahlvorschlägen, wobei letztere als kleinstmöglichste Form einer Liste anzusehen sind. Die Wahlvorschläge erhalten eine Ordnungsnummer in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Wahlausschuss. Um dies zu gewährleisten, ist es notwendig, die Wahlvorschläge ausschließlich per Post an den Wahlausschuss zu senden, damit Zweifel über die Reihenfolge des Zugangs gar nicht erst entstehen. Dem Postweg steht die persönliche Abgabe bei der Poststelle der KVMV gleich.
Ein Wahlvorschlag muss mindestens einen Bewerber aufführen und darf das Dreifache der Zahl der für die Vertreterversammlung zu wählenden Vertreter in der Gruppe nicht überschreiten.
Die Namen der einzelnen Bewerber sind auf dem Wahlvorschlag untereinander aufzuführen und fortlaufend zu nummerieren. Bewerber sind mit Vornamen, Familiennamen, Wohnort und Praxissitz sowie bei Ärzten Facharztbezeichnung / Gebietsbezeichnung so genau zu bezeichnen, dass über ihre Persönlichkeit kein Zweifel besteht. Es ist nicht zulässig, auf mehreren Wahlvorschlägen zu kandidieren. Der Wahlauschuss hat diesem Sonderrundschreiben ein Wahlvorschlagsformular für die Gruppe der Ärzte bzw. ein Wahlvorschlagsformular für die Gruppe der Psychotherapeuten beigefügt. Wenn dennoch selbst gestaltete Wahlvorschläge eingereicht werden, ist es notwendig, kenntlich zu machen, von welcher Gruppe der Wahlvorschlag eingereicht wird.
Ein Wahlvorschlag muss von mindestens 20, bei der Gruppe der Psychotherapeuten von 10 wahlberechtigten Mitgliedern unterschrieben sein, die nicht als Bewerber auf dem Wahlvorschlag aufgeführt sein dürfen. Deutliche Angaben des Vor- und Familiennamens, des Wohnortes und in größeren Städten der Straße und Hausnummer sind erforderlich. Der erste Unterzeichner gilt als Repräsentant der Wähler, von welchen der Wahlvorschlag ausgeht, der zweite Unterzeichner gilt als sein Stellvertreter. Der Repräsentant ist berechtigt und verpflichtet, namens der von ihm Vertretenen die zur Beseitigung von Beanstandungen erforderlichen Aufklärungen zu geben. Dem Wahlvorschlag ist eine schriftliche Erklärung eines jeden Bewerbers beizufügen, dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmt. Ein Wahlberechtigter darf nur einen Vorschlag unterzeichnen. Hat ein Wahlberechtigter mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so muss er binnen einer vom Wahlausschuss zu bestimmenden Frist erklären, welchen Wahlvorschlag er unterstützt; unterläßt er die Erklärung, so wird seine Unterschrift auf allen Vorschlägen gestrichen.
Es empfiehlt sich, die Wahlvorschläge nicht nur von der vorgeschriebenen Mindestzahl von Unterstützern unterzeichnen zu lassen. Fällt nämlich sonst auch nur ein Unterstützer weg, weil dessen Mitgliedschaft/Wahlberechtigung womöglich fehlt, wäre schon damit der gesamte Wahlvorschlag ungültig, weil unvollständig. Reicht der Platz auf dem Wahlvorschlagsformular nicht aus, bitten wir Sie, eine weiterführende Anlage beizufügen. Es wird ferner gebeten, den Unterschriften einen Stempel oder die Namensgabe in Blockschrift beizufügen.
Vorstand der KV MV
Name
Titel,
Vorname
Funktion
Straße,
Nr.
PLZ, Ort
Telefon
Fax
E-Mail
Fachgruppe
Abkürzung
Eckert
Dr. med. Wolfgang
Vorsitzender
KVMV
Neumühler Str. 22
Postfach 16 01 45
19091 Schwerin
(0385)7431-201
(0385)7431-450
eckert@kvmv.de
Allgemein-
medizin
ALL
Thierfelder
Dr. med. Dietrich
stellvertretender
Vorsitzender
KVMV
Neumühler Str. 22
Postfach 16 01 45
19091 Schwerin
Seit dem 1. Januar 2005 wird die KVN von einem zweiköpfigen hauptamtlichen Vorstand geleitet. Er trifft seine Entscheidungen im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss der Vertreterversammlung. Die Vertreterversammlung besteht nunmehr aus fünfzig Delegierten, die früheren Bezirksstellenvorstände wurden durch die beratenden Bezirksausschüsse ersetzt. Sie üben ihre Funktionen weiterhin ehrenamtlich aus.
Nächster Termin für die Wahl der Vertreterversammlung: 16.-27.09.2010
Vorstand der KVN: Körperschaft des öffentlichen Rechts 15.
Wahlperiode 2005 - 2010 Eberhard Gramsch, (Vorsitzender), Dr. med. Volker Steitz, (stellv. Vorsitzender)
Wahlprogramm
Organisatorisches zu den Wahlen zur
Vertreterversammlung der KVN im September 2010 (Wahlzeit vom 16.09. –
27.09.2010)
Vom 16. September 2010 bis 27. September
2010 stehen die Wahlen zur Vertreterversammlung und des Vorstandes der
KVN für die 16. Amtsperiode (2011 bis 2016) an. Die Durchführung der
Wahlen bestimmt sich nach der „Wahlordnung zur Wahl der
Vertreterversammlung und des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung
Niedersachsen“. Danach sind folgende Grundsätze maßgeblich:
Zu
wählen sind insgesamt 50 Mitglieder der Vertreterversammlung der KVN.
Davon wählen die ärztlichen Mitglieder ihre Vertreter in 11 Wahlkreisen.
Die endgültige Zahl der zu wählenden Mitglieder wird erst mit der
Feststellung des Vorstandes nach § 13 Abs. 1 der Wahlordnung bestimmt
und in der 2. Bekanntmachung veröffentlicht. Die psychotherapeutischen
Mitglieder wählen separat entsprechend ihrem Anteil an der Zahl der
Mitglieder der KVN insgesamt ihre Vertreter in einem landesweiten
Wahlkreis. Ihr Anteil ist allerdings auf 1/10 der Mitglieder der
Vertreterversammlung gesetzlich begrenzt (§ 80 Abs. 1 SGB V).
Wahlverfahren
Die
Wahlen zur KVN Vertreterversammlung erfolgen nach den Grundsätzen der
gesetzlich vorgeschriebenen Verhältniswahl. Davor galt im Bereich der
KVN das sog. Mehrheitswahlrecht (sowie heute noch bei den Wahlen der
Bezirksausschüsse). Verhältniswahl- und Mehrheitswahlrecht unterscheiden
sich im Wesentlichen durch den unterschiedlichen Erfolgswert der
Stimmen. Während beim Mehrheitswahlrecht derjenige gewählt ist, der die
meisten Stimmen auf sich vereinigen kann (die übrigen Stimmen bleiben
bei der Besetzung der Sitze unberücksichtigt), werden bei der
Verhältniswahl die zu vergebenden Sitze entsprechend dem erreichten
Prozentsatz der gültigen Stimmen prozentual auf die
Wahlvorschläge/Listen verteilt. Grundvorstellung der Verhältniswahl ist,
dass alle Wählergruppen gem. dem Anteil ihrer Wählerstimmen im
Parlament vertreten sind.
Auch hier sind wahlberechtigt nur
Mitglieder, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Dies sind
zugelassene Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten, ermächtigte
Krankenhausärzte und Krankenhauspsychotherapeuten sowie angestellte
Ärzte in zugelassenen Medizinischen Versorgungszentren und bei
Vertragsärzten, sofern sie mindestens halbtags (durchschnittlich 20
Wochenstunden) tätig sind.
Fristen und Wahlvorschläge
Im Zeitraum vom Tage der
Bekanntmachung hier im nds. ärzteblatt (15.05.2010) bis zum 26.08.2010
können Wahlvorschläge (§ 15 WahlO) beim Wahlausschuss bei der
Kassenärztlichen Vereinigung, Berliner Allee 22, 30175 Hannover,
eingereicht werden. Bei diesem Datum handelt es sich um einen Stichtag,
verspätet eingereichte Wahlvorschläge werden für die Wahl nicht mehr
berücksichtigt.
Wahlvorschläge können als Einzelwahlvorschlag
oder als Listenwahlvorschlag eingereicht werden.
Einzelwahlvorschlag
bedeutet, dass sich nur ein einzelner Kandidat in dem Wahlvorschlag zur
Wahl stellt.
Bei einem Listenwahlvorschlag finden sich mehrere
Personen, die gleichen Interessen vertreten, der gleichen Fachgruppe
angehören etc. auf einer Liste zusammen und stellen sich als Gruppe den
Wählern.
Der Listenwahlvorschlag muss eine Kurzbezeichnung – ein
Kennwort – enthalten, die bis zu fünf Wörter umfassen darf. Die vom
Listenwahlvorschlag benutzte Kurzbezeichnung darf jedoch nicht
deckungsgleich mit den Namen oder Kurzbezeichnungen der politischen
Parteien sein (§ 15 Abs. 3 WahlO). Die Reihenfolge der Wahlvorschläge,
wie sie auf dem Stimmzettel erscheint, wird vom Wahlausschuss nach dem
Alphabet festgelegt (§18 Abs. 4 WahlO). In einem Wahlvorschlag können
höchstes doppelt so viele Bewerber vorgeschlagen werden, wie Mitglieder
in dem Wahlkreis zu wählen sind. Es können aber auch in jedem Fall
weniger Bewerber sein. Soweit der Wahlvorschlag mehr Bewerber als
zulässig benennt, werden die zuletzt aufgeführten Bewerber vom
Wahlausschuss gestrichen (§ 16 Abs.1 WahlO). Im Wahlvorschlag müssen die
Bewerber mit Vor- und Zunamen, das Geburtsjahr und der Praxisort
aufgeführt sein. Wichtig ist, dass dem Wahlvorschlag eine Erklärung
jeden Bewerbers beigefügt wird, worin der Bewerber erklärt, dass er der
Aufnahme seiner Person in den Wahlvorschlag zugestimmt hat. Die
Zustimmung ist dabei unwiderruflich. Fehlt dem Wahlvorschlag diese
Erklärung ist er unvollständig und wird vom Wahlausschuss nicht
zugelassen.
Die Vertreterversammlung (VV) repräsentiert alle
Mitglieder der KV Nordrhein und kann mit einem Parlament verglichen
werden. Das Gremium wählt den zweiköpfigen hauptamtlichen Vorstand der
KV Nordrhein und dessen Vorsitzenden. Zudem besetzt die VV
Fachausschüsse wie den Haupt- und Haushaltsausschuss. Sie entscheidet
unter anderem über die Organisation der KV Nordrhein, die Satzung und
den Haushaltsplan.
Die VV entsendet drei Delegierte in die
Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Zusätzlich gehören noch die beiden Vorstandsmitglieder der KBV-VV an.
Wahlen zur VV der KV Nordrhein finden alle sechs Jahre statt.
Die nächste Wahl der Vertreterversammlung findet am 08.09.2010 statt.
Wichtige Termine der KV-Wahlen 2010 in Nordrhein:
12.-23.04.2010: Auslegung des Wählerverzeichnisses 29. April 2010: spätester Termin für den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und für Einsprüche 4.-21.06.2010: Einreichung der Wahlvorschläge 6. August 2010: öffentliche Auslosung der Reihenfolge der Listen auf dem Stimmzettel "VV-Wahl" 8. September 2010: Wahltag 11. September 2010: Öffentliche Auszählung ab 09.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr 14. September 2010: Feststellung des Wahlergebnisses im Rheinischen Ärzteblatt 30. September 2010: Veröffentlichung des Wahlergebnisses im Rheinischen Ärzteblatt 4. Dezember 2010: konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung
Kontakt KVNO: Frau Anja Block, Sekretariat Vorstand, Tel. 0211 5970 - 8210 Landeswahlleiter: Dr. Nikolaus Wendling
Vorstand der KVNO: Bernd Brautmeier ist 54 Jahre
alt und von Beruf Kaufmann. Dr. Peter Potthoff ist
61 Jahre alt und als Gynäkologe in Bad Honnef niedergelassen. _________________________________________________________________________
KV-Wahlen sind FÄ-Wahlen
für Haus- und Fachärzte, weil die
stark machende Einigkeit aller Fachgruppen unsere Maxime ist
Sehr verehrte Frau
Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
bis zum 8. September 2010, 24.00 Uhr (Poststempel) haben Sie noch
Gelegenheit, mit Ihrer Stimme dringend notwendige Veränderungenin der Kassenärztlichen
Vereinigung Nordrhein unumkehrbarauf den Wegzu bringen!
Geben
Sie unseren Kandidaten das notwendige Mandat! Denn diese Kolleginnen und
Kollegen garantieren die Veränderungen hin zu einer „Selbstverwaltung“, die
diesen Namen auch verdient!
Unsere
Hausarztliste:Unsere Facharztliste:
Martin Grauduszus, Dr. Heidemarie Pankow-CulotWieland
Dietrich, Dr. Peter Loula,
(Kinderärztin), Walter Steege, Gerd
EkkehardDr.
Catherina Stauch, Wolfgang Bartels,
Höveler, Dr. Hans-J. Wilhelmi, Dr.
Angela Maug,Jürgen Knuppertz, Christa Bartels,
Gerd Schloemer, Dr. Hans Ulrich
Eckerth, Dr. Gerd-Hermann Büscher,
Dr. Walter Wehler, Dirk UeberhorstDr.
Thomas Meyer-Stoll,
Dr.
Bernhard Welker, Dr. Pawel Mora
….und weitere profilierte
Kandidatinnen und Kandidaten
• Stärkung unserer beruflichen Autonomie • Etablierung der Kostenerstattung als zweiter Säule ärztlicher Vergütung • Berechtigung, Leistungen nach GOÄ zu berechnen, wenn das RLV verbraucht ist • Ablehnung der e-Card und jeder zwangsweisen Online-Anbindung • Datenschutz und Ablehnung zentraler Datenspeicherung • Ehrlichkeit und Wahrhaftigkeit gegenüber Politik, Patienten und Kollegenschaft • Sicherstellung der Patientenversorgung mithilfe von Leistungen auf GÖÄ-Basis • Übergang des Morbiditätsrisikos auf die Kassen • Änderung des SGB V in entscheidenden Punkten.
Indem
Sie uns Ihr Vertrauen schenken, sorgen Sie mit uns dafür, dass eine wirksame Kontrolle durch die neue
Vertreterversammlung dauerhaft parlamentarische Realität im Düsseldorfer ‚Haus
der Ärzteschaft’ wird – damit abgehobene Funktionsträger nicht länger nach
eigenem Gusto schalten, walten und manipulieren können.
Deshalb wählen Sie
‚Freie Ärzteschaft’ –
Hausärzte wählen Liste 3 – Fachärzte wählen Liste 9
Die
Vertreterversammlung ist das Selbstverwaltungsorgan der KV RLP und
repräsentiert alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in
Rheinland-Pfalz. Sie besteht aus 40 ehrenamtlichen Mitgliedern, die für
die Dauer von sechs Jahren in unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt
werden.
San.-Rat Dr. Günter Gerhardt Vorsitzender des Vorstands, Facharzt für Allgemeinmedizin, Wendelsheim
Dr. Sigrid Ultes-Kaiser Stellvertretende Vorsitzende des Vorstands, Fachärztin für Anästhesiologie mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie, Ramstein-Miesenbach
Dr. Michael Siegert Mitglied des Vorstands, Facharzt für Allgemeinmedizin, Trier-Mariahof
Am 31. Dezember 2010 endet die Amtsperiode der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland. Daher wird im Jahr 2010 für die Amtsperiode 2011-2016 eine neue Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland gewählt.
Nächster Wahltag für die Vertreterversammlung der KV Saarland ist Montag, der 28. Juni 2010, 18.00 Uhr.
Die Wählerverzeichnisse liegen – getrennt nach den o. g. Gruppen – zur Einsichtnahme innerhalb der Auslegungsfristen vom 01. bis zum 15. März 2010 ausschließlich während der Dienstzeiten im „Haus der Ärzte“, Faktoreistraße 4,Zimmer 401 (4. Etage), aus.
Die entsprechenden Vordrucke für - die Wahlvorschläge, - die Zustimmungserklärungen der Bewerber, - die Unterstützungsunterschriften (Quoren)
können ab dem 12. April 2010 von den Internetseiten der KVS unter www.kvsaarland.de heruntergeladen oder bei der Geschäftsstelle der KVS, Telefon (06 81) 40 03 – 316 oder 40 03 –317 angefordert werden.
Letzte Frist für das Einreichen der Wahlvorschläge: 03. Mai 2010.
Allen Wahlberechtigten werden bis zum 08. Juni 2010 mit einfachem Brief die Wahlunterlagen zugesandt.
Wahlleiter ist der Unterzeichner, Herr Leitender Ministerialrat a.D. Klaus Scherer, Max-Braun-Straße 36, 66123 Saarbrücken. Stellvertretender Wahlleiter ist Herr Ass. jur. Holger Strutz, Geschäftsführer und Justitiar der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Saarland, Puccinistraße 2, 66119 Saarbrücken.
Das Büro des Wahlleiters und des Wahlausschusses befindet sich in der Geschäftsstelle der KVS, Faktoreistraße 4, 66111 Saarbrücken. Der Wahlleiter ist zu erreichen unter (06 81) 6 30 24 oder 0173 /3272753. Der stellvertretende Wahlleiter ist zu den üblichen Dienstzeiten im Haus der Zahnärzte, Puccinistraße 2, 66119 Saarbrücken (Telefon 0681/586-08-0) zu erreichen. Vorstand der KVS seit 01.01.2005: Dr. Gunter Hauptmann, Vorsitzender der KVS, zuständig für den fachärztlichen Bereich Wolfgang Meunier, Stv. Vorsitzender der KVS, zuständig für den hausärztlichen Bereich
Die Vertreterversammlung (VV) besteht aus 40 Vertretern der
Mitglieder der KV Sachsen und repräsentiert damit alle Hausärzte,
Fachärzte und Psychotherapeuten, die in der vertragsärztlichen
Versorgung in Sachsen tätig sind.
Die Aufgaben der VV bestehen vor allem darin,
die Körperschaft gegenüber dem Vorstand und dessen Mitgliedern zu vertreten,
einen Haushaltsplan festzusetzen,
den Vorstand der KV Sachsen zu wählen und zu überwachen,
alle Entscheidungen zu treffen, die für die Körperschaft von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Ihre
Ansprechpartner in der KVSH für alle Fragen rund um das Thema AV-Wahl
sind Evelyn Kreker (04551 - 883 346) und Daniel Jacoby (04551 - 883 259)
aus der Zulassungsabteilung.
Wie setzt sich die neue Vertreterversammlung zusammen? Die Vertreterversammlung der KV Thüringen besteht aus 30 Mitgliedern und hat eine Amtszeit von sechs Jahren.
Nach den Regelungen der Satzung der KV Thüringen ergibt sich folgende Aufteilung der Vertreterversammlung: 13 Hausärzte 15 Fachärzte 2 Psychotherapeuten.
19.04.2010 – 02.05.2010 Auslegung der Wählerverzeichnisse
(voraussichtlich) 03.05.2010 – 18.07.2010 Einreichung der Wahlvorschläge 11.08.2010 Versendung der Wahlunterlagen - Achtung! erfolgt an Privatanschrift 16.08.2010 – 27.08.2010 Wahltermin 07.09.2010 Bekanntmachung des Wahlergebnisses 29.09.2010 Konstituierende Sitzung der neu gewählten Vertreterversammlung
Fragen zur Wahl beantworten: Frau Ass. jur. Jäger-Siemon, Tel. 03643 559-140 Frau Ass. jur. Ehrismann-Maywald, Tel. 03643 559-142 Frau Ass. jur. Frank, Tel. 03643 559-145
Kassenärztliche Vereinigungen sind Institutionen der ärztlichen
Selbstverwaltung. Sie sind demokratisch verfasst. Alle sechs Jahre
wählen die Mitglieder - niedergelassene, ermächtigte und angestellte
Ärzte und Psychotherapeuten im ambulanten vertragsärztlichen Bereich -
aus ihren Reihen eine Vertreterversammlung.
Die
Vertreterversammlung trifft alle Entscheidungen, die von
grundsätzlicher Bedeutung für die Körperschaft sind. Sie beschließt den
Haushalt und legt den Verwaltungskostensatz fest, der vom Honorar der
Mitglieder einbehalten wird und die Arbeit der Körperschaft finanziert.
Die Vertreterversammlung beschließt die Satzung der KVWL und anderes
autonomes Recht. Sie wählt den hauptamtlichen Vorstand und kontrolliert
die Verwaltung.
Die Mitglieder der Vertreterversammlung üben
ihr Mandat ehrenamtlich aus. Jeder Mandatsträger hat einen persönlichen
Stellvertreter. Die Vertreterversammlung der KVWL besteht aus 50
Mitgliedern, von denen fünf psychologische Psychotherapeuten sind.
Die
Vertreterversammlung richtet Ausschüsse ein. Der Hauptausschuss
unterstützt die Vertreterversammlung bei ihren Kontrollaufgaben. Die
drei beratenden Fachausschüsse der hausärztlichen, fachärztlichen und
psychotherapeutischen Versorgung müssen angehört werden, bevor
versorgungsbereichsrelevante Beschlüsse gefasst werden. Dies betrifft
besonders Fragen der Sicherstellung und Honorarverträge. Weitere
Ausschüsse richtet die Vertreterversammlung nach Bedarf ein.
Nächster Wahltermin der KVWL-Vertreterversammlung: 17.09. - 01.10.2010
Auslage der Wahlscheine in den Bezirksstellen: 05.07. - 19.07.2010
Wahlleiter Dr. Siegfried Treichel
Für Rückfragen Kontakt: KVWL Frau Krümpelmann, Tel. 0231 94 323239.
Wahlberechtigung und Wählbarkeit VV Die Bestimmungen über die Wahlberechtigung und die
Wählbarkeit ergeben sich aus §
3 und §
7 der Wahlordnung.
Wahlberechtigt und wählbar sind:
zugelassene Vertragsärzte und Psychotherapeuten;
am Krankenhaus ermächtigte Ärzte und Psychotherapeuten
(keine Institutsermächtigungen oder Ermächtigungen in freier Praxis);
angestellte Ärzte und Psychotherapeuten in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ).
Seit dem 1.1.2005 gibt es keine außerordentlichen Mitglieder mehr. Für die Wahlen zur Vertreterversammlung gelten drei
Wahlkreise.
Die
Zahl der Mandate für die einzelnen Wahlkreise wurde anhand der Zahl der
Wahlberechtigten zum Stichtag 1. April 2004 ermittelt:
Wahlkreis
Wahlberechtigte
VV-Mandate
Ärzte - Verw.-Stelle Dortmund
5.087
20
Ärzte - Verw.-Stelle Münster
6.509
25
Psychotherapeuten in Westfalen-Lippe
1.209
5
Gesamt
12.805
50
Kriterium für die Zuordnung zu den jeweiligen
Wahlkreisen ist:
bei den ärztlichen und psychotherapeutischen Mitgliedern die
Praxisanschrift;
bei ermächtigten Krankenhausärzten die Anschrift des Krankenhauses;
bei angestellten Ärzten und Psychotherapeuten eines medizinischen Versorgungszentrums die Anschrift des MVZs.