Freie Ärzteschaft

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KV-Wahlen 2010 - Engagieren Sie sich alle bei den bevorstehenden Wahlen – indem Sie entweder selber auf unseren Listen antreten oder die Kandidatinnen und Kandidaten der ‚Freien Ärzteschaft’ im Wahlkampf unterstützen.

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg
Kassenärztliche Vereinigung Bremen
Kassenärztliche Vereinigung Hamburg - 2 Sitze für die Freie Ärzteschaft!
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
Kassenärztliche Vereinigung Saarland
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg  Anfang 

Die Vertreterversammlung der KVBW

Sie ist das oberste Organ der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg und repräsentiert die Gemeinschaft der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten. An der Spitze stehen der alle sechs Jahre aus den Reihen der Mitglieder gewählte VV-Vorsitzende und ein Stellvertreter.

Die Vertreterversammlung trifft alle Entscheidungen, die von grundsätzlicher Bedeutung sind. Sie beschließt den Haushalt, die Satzung und anderes autonomes Recht, sie wählt und überwacht den hauptamtlichen Vorstand.

Um diese Aufgaben zu erfüllen, wird sie von gesetzlich vorgeschriebenen Fachausschüssen unterstützt, kann aber auch weitere beratende Ausschüsse einrichten. Die Vertreterversammlung der KVBW hat 50 Mitglieder aus den vier Wahlbezirken in Baden-Württemberg, die den ehemaligen KV-Bereichen entsprechen. Sie üben ihre Funktion allesamt ehrenamtlich aus.

Vorstandsmitglieder der KVBW
Vorsitzender des Vorstands der KVBW: Dr. med. Achim Hoffmann-Goldmayer
Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KVBW: Dr. med. Wolfgang Herz
Mitglied des Vorstandes der KVBW: Dr. med. Gisela Dahl

Mitglied des Vorstandes der KVBW: Dr. med. Jan Geldmacher
Mitglied des Vorstandes der KVBW: Dr. rer. pol. Thomas Zalewski

Vertreterversammlung der KVBW
Vorsitzende der KV BaWÜ seit 2005:
Dr. med. Birgit Clever
Stellvertretender Vorsitzender der KV BaWü seit 2005:
Dr. med. Frank-Dieter Braun

Nächste Wahl der Vertreterversammlung der KV BaWü: 26.07.2010, 18.00 Uhr


    Hier klicken zu homepage der KV BaWü
 

Wichtige Termine der Wahlen 2010 in Baden-Württemberg

31. März 2010                   Stichtag Aufstellung der Wählerlisten
14. April 2010 bis              Auflegung der Wählerlisten am Wahlort Stuttgart
27. April 2010                   -10 Werktage -
30. April 2010 (24.00 Uhr) Ende Einspruchsfrist
17. Mai bis 31. Mai 2010   Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen
9. Juni 2010 (18.00 Uhr)   Fristende für die Einreichung der Mängelbehebung
6. Juli 2010                       Rundschreiben des Landeswahlausschusses und
                                         Rundschreiben des Wahlausschusses Bezirksbeirat
                                         1. Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge
                                         2. Versenden der amtlichen Wahlunterlagen
                                         3. Aufforderung zur Stimmabgabe
                                         4. Bekanntgabe des Wahltages (Ende der Wahlfrist)
                                         - Wahlfrist zwei Wochen -
6. Juli bis 26. Juli 2010     Wahlfrist – Aufforderung zur Stimmabgabe
26. Juli 2010 (18.00 Uhr)  Wahltag / Wahlort Stuttgart (Ende der Wahlfrist)
27. Juli 2010                     Sitzung des Landeswahlausschusses und
                                         Sitzung des Wahlausschusses Bezirksbeirat
                                         Beginn der Auszählung und Ermittlung des Wahlergebnisses
Anfang August 2010        Sitzung des Landeswahlausschusses und
                                         Sitzung des Wahlausschusses Bezirksbeirat
                                         Feststellung Wahlergebnisse
Mitte August 2010            Benachrichtigung der Gewählten der Vertreterversammlung
                                         durch den Landeswahlausschuss und
                                         Benachrichtigung der Gewählten der Bezirksbeiräte durch
                                         den Wahlausschuss Bezirksbeirat
                                         Annahme der Wahl innerhalb einer Frist von einer Woche
Mitte August 2010          
Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses der Vertreterversammlung per Rundschreiben durch den Landeswahlausschuss,zusätzlich Veröffentlichung im Ärzteblatt Baden-Württemberg Bekanntgabe des Ergebnisses der Wahl des Beirates   den Vorstand der KVBW


    Alle Infos rund um die KV-Wahlen in Baden-Württemberg gibt es hier zum Download
 

    Wahlordnung der KV-BaWü - hier klicken
 

    Satzung der KV-BaWü - hier klicken
 

    Geschäftsordnung der KV-BaWü - hier klicken
 
 
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns  Anfang 

Vertreterversammlung der KVB

Die Vertreterversammlung (VV) ist das Selbstverwaltungsorgan der KVB. Sie besteht aus 50 Mitgliedern (gewählten Vertragsärzten und -psychotherapeuten). Die Vertreterversammlung wird von allen KVB-Mitgliedern für die Dauer von sechs Jahren gewählt.
Aufgabe der VV sind unter anderem die Wahl

  • der/des VV-Vorsitzenden und der Stellvertreter,
  • des Vorstandes der KVB,
  • von Mitglieder der Ausschüsse der VV
  • der Vertreter der KVB in der VV der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.Weitere

    Aufgaben der VV:
  • Beschluss von Satzung, Wahl- und Geschäftsordnung
  • Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung
  • Festsetzung des Haushaltsplanes
  • Regelung des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (Bereitschaftsdienstordnung BDO)

    Der hauptamtliche Vorstand der 15. Wahlperiode (2005 bis 2010):
    Vorsitzender des Vorstands: Dr. med. Axel Munte, Fachärztl. Internist
    1. Stellv. Vorsitzender des Vorstandes: Dr. med. Gabriel Schmidt, Allgemeinarzt
    2. Stellv. Vorsitzender des Vorstandes: Dipl. Psych. Rudolf Bittner

    Wahlfrist zur Vertreterversammlung der KVB ist vom 16. bis 24. November 2010.

    Bekanntgabe der Wahllisten ist am 23. August 2010.

    Landeswahlleiter der KVB ist Volker Engelhardt.


    Hier klicken zur homepage der KVB
 
Freie Ärzteschaft Bayern - Unsere Liste

    http://freie-ärzteschaft.de/pageID_10083168.html
 

    Wahlordnung der KVB - hier klicken
 

    KVB-Satzungsrecht - hier klicken
 

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Kassenärztliche Vereinigung Berlin  Anfang 

Die Vertreterversammlung bildet das Parlament der Berliner niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin. Sie beschließt alle grundsätzlichen Fragen und Regelungen, welche die Ärzte und Psychotherapeuten in ihrer ambulanten Tätigkeit betreffen.

Mit Beginn der 13. Amtsperiode (1.1.2005 bis 31.12.2010) umfasst die Vertreterversammlung 40 Mitglieder, die ihr Mandat ehrenamtlich ausüben und alle sechs Jahre durch die KV-Mitglieder gewählt werden.

Der Vorstand wird durch die Vertreterversammlung für die Dauer einer Amtsperiode von sechs Jahren gewählt. Die derzeitige 13. Amtsperiode hat am 1. Januar 2005 begonnen und endet am 31. Dezember 2010. Der Vorstand besteht aus drei hauptamtlichen Mitgliedern:

(Klicken Sie auf den Namen um mehr über den Vorstand zu erfahren)


    Hier klicken zur homepage der KV Berlin
 

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Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg  Anfang 
Präsident der V. Vertreterversammlung Brandenburg
Herr Dr. med. Torsten Braunsdorf
Facharzt für Chirurgie, Karl-Marx-Str. 104, 03205 Calau

Vize-Präsidentin
Frau Dipl.-Med. Gisela Polzin

Fachärztin für Allgemeinmedizin, Fehrbelliner Str. 7, 16816 Neuruppin
Vertreterversammlung: 30 Mitglieder


KV-Wahlen Brandenburg 2010:
Einreichen der Wahlvorschläge: 23. August 2010 bis 3. September 2010

Die Wahl erfolgt vom 4. Oktober 2010 bis 12. Oktober 2010 um 15 Uhr.

Bekanntgabe des Wahlergebnisses am 13. Oktober 2010.
Konstituierende Sitzung der neugewählten Vertreterversammlung am
19. November 2010.

Wahlleiter: Dr. med. Gunter Brauer
Kontakt: Der Landeswahlausschuss und die Wahlausschüsse sind bei der
Landesgeschäftsstelle der KVBB, Tel. 0331/23 09 202, zu erreichen.


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Kassenärztliche Vereinigung Bremen  Anfang 

Vertreterversammlung (13. Wahlperiode)

Die Vertreterversammlung (VV) mit 22 Mitgliedern ist das oberste Selbstverwaltungsorgan der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (KVHB), die Legislative. Größe und Aufgaben dieses Gremiums sind in der Satzung definiert. Die VV befindet über die grundlegenden Strukturen, die Honorarverteilung und die Besetzung, insbesondere der mit den Krankenkassen paritätisch besetzten Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung. Darüber hinaus stellt sie den jährlichen Haushaltsplan fest und wählt aus ihren Reihen den Vorstand.

Vorstand
Am 09.11.2004 wählte die Vertreterversammlung den Vorstand der KVHB für die 13. Legislaturperiode. Die Amtsperiode begann am 1. Januar 2005 und dauert sechs Jahre. Der Vorstand ist hauptamtlich tätig.


Günter Scherer, Vorsitzender des Vorstandes


KV-Wahlen Bremen 2010
Wichtige Termine

Termin Aktion
15. September 2010 Stichtag zur Feststellung der Wahlberechtigung
16. September 2010 Offizielle Bekanntmachung der Wahl zur Vertreterversammlung
20. bis 26. September 2010 Auslegung des Wählerverzeichnisses
bis 30. September 2010 Einreichung der Wahlvorschläge
Oktober 2010 Versendung der Wahlunterlagen

27. Oktober bis

3. November 2010

Wahlzeitraum
3. November

Auszählung und Feststellung des Wahlergebnisses,

Rundschreiben an die KV-Mitglieder

Januar 2011 Konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung

Wahl zur Vertreterversammlung 2010

Logo Wahlen 
2010

Die Vertreterversammlung (VV) ist das höchste Organ der ärztlichen Selbstverwaltung und wird in Bremen von 20 Ärzten und Psychotherapeuten gebildet. Die wichtigsten Aufgaben sind die Kontrolle des amtierenden Vorstandes, Entscheidungen über Satzungs- und Grundsatzfragen sowie die Genehmigung des Haushalts. Die VV ist also weit mehr als ein Kaffeekränzchen, sie hat weitreichende Befugnisse. Umso wichtiger ist es zu wissen, wie Sie vom aktiven Wahlrecht (selbst wählen) und vom passiven Wahlrecht (zur Wahl stellen) Gebrauch machen.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der KV Bremen. Das schließt ermächtigte bzw. angestellte Vertragsärzte und -psychotherapeuten ein. Selbst wenn die Zulassung ruht, können Sie ihre Stimme abgeben. Formal gibt es allerdings noch eine Hürde. Sie müssen im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Dieses wird obligatorisch angelegt und enthält von Amts wegen alle wahlberechtigten Ärzte und Psychotherapeuten, die am Stichtag Mitglieder der KV Bremen sind. Natürlich gibt es ein Einspruchsrecht, falls versehentlich ein Name fehlt.

Wer darf gewählt werden?

Dafür gelten die gleichen Kriterien, wählbar sind also alle Wahlberechtigten. Wer antritt, muss entscheiden, ob er sich als Einzelkämpfer (Einzelwahlvorschlag) zur Wahl stellt oder sich einer Gruppierung anschließt (Listenwahl). Dabei kandidieren die Mitglieder auf einer so genannten gebundenen Liste, was bedeutet, dass die Kandidaten nach ihrem Listenplatz gewählt werden. Bei der "Parteienbildung" haben die Mitglieder der KV Bremen weitgehend freie Hand. So sind beispielsweise strikt nach Fach- und Hausärzten getrennte Gruppierungen möglich. Aber auch gemischte Listen sind denkbar, was in anderen KVen nicht gestattet ist. Lediglich Psychotherapeuten sind daran gehalten, eine oder mehrere eigene Listen zu stellen. Das stellt ihren Einzug in die VV sicher. Jeder Wahlvorschlag braucht mindestens zehn Unterstützer, die selbst nicht auf der Liste stehen. Der Wahlleiter nimmt die geprüften Wahlvorschläge in der Reihenfolge ihres Eingangs unter fortlaufenden Nummern in den Stimmzettel auf.

Wie wird gewählt?

Dazu eine Vorbemerkung: Für die VV-Wahlen gibt es einen regionalen und einen sektoralen Proporz. Höchstens zwei von 20 Plätzen in der VV sind für psychologische Psychotherapeuten "reserviert", die im Unterschied zu den Vertragsärzten in einem überörtlichen Wahlkreis (Bremen und Bremerhaven) wählbar sind. Ärzte aus der Stadt Bremen können ihre Stimme nur für Listen bzw. Einzelkandidaten aus ihrem Wahlkreis vergeben. Dies gilt umgekehrt selbstverständlich auch für die Bremerhavener, für die laut Wahlordnung vier Sitze in der VV vorgesehen sind. Gewählt wird per Briefwahl. Die entsprechenden Unterlagen versendet der Wahlleiter rechtzeitig vor Beginn der Wahlperiode. Jedes KV-Mitglied hat nur eine Stimme und kann nur einen Stimmzettel (d.h. entweder für Ärzte oder Psychotherapeuten, entweder für Bremerhaven oder Bremen) ausfüllen.

Wie wird das Ergebnis festgestellt?

Schon am Abend des letzten Wahltages gibt der Wahlleiter den Startschuss für die Auszählung – die übrigens öffentlich ist, also von jedem aufgesucht werden darf. Danach wird gerechnet. Die Sitzverteilung in der VV ergibt sich aus dem so genannten Quotenverfahren nach Hare/Niemeyer. Vereinfacht gesagt passiert folgendes: Die auf die einzelnen Wahlvorschläge (Liste bzw. Einzelkandidatur) entfallenen Stimmen werden durch die Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen dividiert und schließlich mit der Zahl der zu vergebenen Mandate multipliziert – für den Bremer Wahlkreis wären das zum Beispiel 14 (20 minus 4 für Bremerhaven minus 2 Psychotherapeuten). Die Wahlvorschläge erhalten zunächst die Anzahl der Sitze nach den Vor-Komma-Zahlen. Wenn es noch einen Restsitz zu verteilen gibt, wird dieser nach der höchsten Nach-Komma-Stelle vergeben. Damit ist Klarheit geschaffen über die Anzahl der Sitze für die einzelnen Listen. Welche Bewerber es in die VV schaffen, hängt von ihrem jeweiligen Listenplatz ab. Der Wahlausschuss veröffentlicht das Wahlergebnis über ein Rundschreiben der KV Bremen umgehend nach der Auszählung.

Kontakt:
Barbara Frank (Stellvertretende Abteilungsleitung Zulassung und Genehmigung)

Telefon: 0421 / 3404 340
Telefax: 0421 / 3404 337

E-Mail: b.frank@kvhb.de


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Kassenärztliche Vereinigung Hamburg - 2 Sitze für die Freie Ärzteschaft!  Anfang 

Die Vertreterversammlung wird alle sechs Jahre neu gewählt – im Sommer 2010 ist es wieder soweit. Wenn Sie in der Standespolitik ein Wörtchen mitreden wollen, sollten Sie spätestens jetzt mit den Vorbereitungen beginnen.

Im folgenden sind die wichtigsten Daten sowie Dokumente für die Bewerbungs- bzw. Anmeldemodalitäten gelistet:

  • Wahltermin
    25.06.2010 – 06.07.2010, bis 16.00 Uhr (am letzten Wahltag)

  • Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen
    Die Wahlvorschläge müssen frühestens ab 22.02.2010, 9.30 Uhr bis spätestens 07.04.2010, 16.00 Uhr in der Geschäftsstelle des Landeswahlausschusses, Abteilung Arztregister, Humboldtstraße 56, 22083 Hamburg, eingegangen sein.

  • Jede Seite der den Wahlvorschlag unterstützenden Liste muss den Namen der Liste oder des Listenführers tragen, damit die Unterstützerstimmen eindeutig zugeordnet werden können. 

  • Für die Unterstützung einer Liste sind 50 wahlberechtigte Mitglieder ausreichend - auch bei der Wahl psychotherapeutischer Mitglieder!

  • Jeder darf sich zwar nur einmal zur Wahl stellen - aber jeder darf mehrere Listen mit seiner Unterschrift unterstützen.

  • Auf Grund von "Platzproblemen" auf den Listen, sind für die Dokumentation der beruflichen Anschrift der Listenbewerber auch zusätliche Dokumente (bsp. Excel-Tabelle) zulässig.


Ansprechpartner: Andreas List (Tel.: 040/ 22 802 506)

Vorstand der KV Hamburg:
Dieter Bollmann, Vorsitzender, Dipl. Volkswirt
*
Walter Plassmann, stellvertretender Vorsitzender, Jurist
*
*Im November 2009 wählte die Vertreterversammlung der KV erneut beide Herren zum hauptamtlichen Vorstandsvorsitzenden bzw. stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden


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FREIE ÄRZTESCHAFT HAMBURG

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Sie kennen die „Freie Ärzteschaft“ als jungen Verband, der erst 2004 gegründet
wurde und seit 2006 die großen ärztlichen Proteste in Berlin und den Kampf gegen
die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte maßgeblich organisiert hat.

Wofür stehen wir?

Unser Arztberuf steht nach vielen Jahren einer ärztefeindlichen Politik auf der Kippe.
Gesundheit wird als Ware von privaten Konzernen gehandelt. Die Schweigepflicht
wird durch das e-Card-Projekt und die geplante totale „Online-Kontrolle“ aller Patienten
und Ärzte ausgehebelt. Die Arztpraxen haben keine Planungssicherheit, mit
Dumpingpauschalen und Bürokratiewahn wird bundesweit echte medizinische Qualität
vernichtet. Man möchte uns eigentlich nur noch als Angestellte haben - in MVZ
von Asklepios oder Atriomed. Auch in HH verkaufen viele Kollegen kurz vor dem
Ruhestand ihre Kassenarztsitze an die Manager. Aber unsere Patienten erwarten,
dass die vertrauten Haus- und Facharztpraxen um die Ecke erhalten bleiben! Wir als
Ärztinnen und Ärzte haben unseren Arztberuf ergriffen, weil wir Ärzte sein wollten
und nicht Handlanger, die auf vorgeschriebenen „Behandlungspfaden“ die Rendite
von Gesundheitskonzernen erhöhen sollen.

Vor 100 Jahren wurden die kassenärztlichen Vereinigungen von den Ärzten erkämpft,
damals als Schutzbündnis gegen die übermächtigen Krankenkassen. Für
die Patienten hatte das auch den Vorteil des freien Zugangs zu allen Praxen - ein
Luxus, der jetzt in unserem Lande noch existiert und auch weiter existieren sollte!
Dieses Schutzbündnis war Kassen und Technokraten lange ein Dorn im Auge. Die
KVen wurden auch nach eigenen Aussagen in ausführende Organe des jeweiligen
Ministeriums und der Kassen verwandelt. Um uns zu spalten, wurden mit dem
letzten Gesetz 2007 nach Vorbild der US Medizin die „Dr. Gatekeeper“ -Hausarztverträge eingeführt.

Die Verteilungskämpfe um die Reste der „Regelleistungsvolumina“ werden uns nicht
retten, im Gegenteil. Die angeblich „innovativen und neuen“ Hausarztverträge nach
73b verwandeln uns in Kassensklaven, in Außenstellen von AOK, Signal Iduna, TK
und anderen. Am Ende dieser Entwicklung wird nicht der freie Arzt, sondern der
gegängelte „Leistungserbringer“ stehen.

Was also treibt uns als Ärzteopposition, die bisher „außerparlamentarisch“
gekämpft hat, in die KV? Wofür erbitten wir Ihre Stimme?

Viel zu lange haben die bisherigen Vertreter aller Altverbände immer nur gezögert,
gewartet und abgewiegelt. Wenn wir unseren Beruf und unsere Praxen erhalten
wollen, brauchen wir Kandidatinnen und Kandidaten mit Rückgrat in der Vertreterversammlung der KV Hamburg! Wir haben kein Interesse an Klüngeln oder Fachgruppenvorteilen.

Wir setzen uns ein - Freie Ärzteschaft in die KV! Wählt Liste 6!

Für die Einheit von Haus- und Fachärzten - nur gemeinsam sind wir stark! Für eine transparente Abrechnung ärztlicher Leistungen nach einer einfachen Gebührenordnung für alle. Wir brauchen Planungssicherheit und keine ständig wechselnden Dumpingpauschalen! Auch keinen Flickenteppich aus unterschiedlichsten Kassenverträgen!

Keine e-Card, keine Online-Kontrolle von Ärzten und Patienten! Stoppt das Projekt jetzt und endgültig! Arztpraxen dürfen nicht in Außendienststellen der Kassen verwandelt werden! Hamburg bleibt e-Card freie Zone!

Dr. Silke Lüder (Allgemeinärztin), Kim Lieschke (HNO-Arzt), Dr. Gerd Lampe (Allgemeinarzt), Dr. Werner Surup (Allgemeinarzt), Dr. Jutta Lipke (Fachärztin für Rehabilitative und Physikalische Medizin), Dr. Martin Kaiser (Allgemeinarzt),
Ingolf Resa (Internist), Dr. Timm Böttcher ( Neurologe und Psychiater)

    Die Kandidaten der Liste 6 stellen sich vor - hier klicken zum Download
 

Zeit für frischen Wind in der KV!

Wir von der Freien Ärzteschaft Hamburg stehen ein für

Freiberuflichkeit statt Vertragswirrwarr

Arztgeheimnis statt e- Card und Online-Zwang

Transparente Bezahlung ärztlicher Leistungen statt Kassendominanz mit RLV und QZV Chaos


Bundesweit und auch in Hamburg sind die Regelleistungsvolumina abgestürzt. Entgegen aller Versprechungen („größter Honorarzuwachs aller Zeiten“, O- Ton Politik und KBV) bekommen wir in Hamburg jetzt plötzlich 11 % weniger als in 2009. Folge der Politik der Aushungerung der freiberuflichen Arztpraxen, angelegt von Ulla Schmidt, weitergeführt von CDU und FDP. Auch hinsichtlich der e- Card verrät die FDP ihre Wahlversprechen. Während der Fußball WM wurde klammheimlich letzten Freitag die e- Card per neuem Zwangsgesetz verordnet. Die nächsten Grausamkeiten werden in der KBV schon ausgebrütet. Zum Beispiel neue Codierrichtlinien, die demnächst unsere Arbeitszeit täglich um Stunden verlängern. Unsere Praxen verwandeln sich durch Zwangsonlineanbindung und Kontrollwahn in Außenstellen der Kassen.

Wir müssen Rückgrat zeigen. Wie viel ärztlichen Oppositionsgeist gab es bisher in der KV- HH? Wählen Sie nicht erneut eine ärztliche „Appeasementpolitik“ , indem Sie den bekannten „Allianzen“ oder „Selektivvertragspezialisten“ Ihre Stimme geben oder den Wahlzettel in den Papierkorb werfen! Neue Leute braucht die Vertreterversammlung!

Nur gemeinsam sind wir stark, mit einer Liste aus Haus- und Fachärzten! Wir lassen uns nicht spalten.

Dr. Silke Lüder (Fachärztin für Allgemeinmedizin),Kim Lieschke ( Facharzt für Hals- Nasen- und Ohrenheilkunde ), Dr. Gerd Lampe ( Facharzt für Allgemeinmedizin), Dr. Werner Surup (Facharzt für Allgemeinmedizin) Dr. Jutta Lipke (Fachärztin für Physikalische und Rehabilitative Medizin), Dr. Martin Kaiser (Facharzt für Allgemeinmedizin), Ingolf Resa (Facharzt für Innere Medizin), Dr. Timm Böttcher (Facharzt für Neurologie und Psychiatrie)

Patienten sind keine Kunden, Ärzte keine „Leistungserbringer“

Gesundheit und Heilkunst keine Konsumartikel! Wir brauchen Ihre Unterstützung als neue Fraktion- Wählen Sie Liste 6!


    Hier klicken zum Download des Dokuments
 

    Wahlvorschlag für die Wahl der ärztlichen Mitglieder der VV der KVH - hier klicken
 

    Fortsetzungsvorschlag (ärztliche Mitglieder) - hier klicken
 

    Wahlvorschlag für die Wahl der psychotherapeutischen Mitglieder der VV der KVH - hier klicken
 

    Wahlvorschlag für die Wahl des Obmanns (Kreis)
 

    21. Nachtrag der Satzung der KV Hamburg - hier klicken
 

    Satzung der KVH - hier klicken
 

    Wahlordnung für die Wahl der Kreisobleute der KVH - hier klicken
 

    Wahlordnung für die Wahl der Vertreterversammlung der KVH - hier klicken
 
 
Kassenärztliche Vereinigung Hessen  Anfang 

Vorsitzende des Vorstandes Legislaturperiode 2005-2010 - Dr. med. Margita Bert, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Stellvertretender Vorsitzender Legislaturperiode 2005 bis 2010 - Dr. med. Gerd W. Zimmermann, Facharzt für Allgemeinmedizin


    Hier klicken zur homepage der KV Hessen
 

    Wahlordnung der KV Hessen - hier klicken
 

    Satzung der KV Hessen - hier klicken
 

    Geschäftsordnung der Vertreterversammlung der KV Hessen - hier klicken
 
 
Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern  Anfang 

Über fünf Jahre ist es her, dass sich die niedergelassenen Mediziner, Psychologen und Fachwissenschaftler der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommerndem vom Gesetzgeber auferlegten Strukturwandel ihrer Selbstverwaltung beugen mussten. Über fünf Jahre arbeitet nun die ärztliche Selbstverwaltung „professionell“ mit einem zweiköpfigen, hauptamtlichen Vorstand und einer verringerten Anzahl von Mitgliedern in der Vertreterversammlung, dem Parlament der Niedergelassenen; 41 waren es vor der Reform, 25 sind es seitdem.

 5. Legislaturperiode bis 31.12.2010

KV-Wahlen 2010 - Wahlberechtigte
Gruppe: Ärztliche Mitglieder 2676
Gruppe: Psychotherapeutische Mitglieder 124

25 Mandate für die Wahl zur Vertreterversammlung:
Gruppe: Ärztliche Mitglieder 24
Gruppe: Psychotherapeutische Mitglieder 1

Einreichen der Wahlvorschläge bis zum 21. Mai 2010 um 16.00 Uhr.

Die Briefwahl findet in der Zeit vom 23. Juni bis 30. Juni 2010 statt. Der Versand der Wahlbriefe erfolgt bis zum 18. Juni 2010.

Wahlleiter: Rechtsanwalt und Notar Volker Sprick
Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
- Wahlausschuss -
z. H. Frau Schirmer
Neumühler Straße 22
19057 Schwerin

Entsprechend § 8, Abs. 2 der Wahlordnung erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl aufgrund von Listen oder Einzelwahlvorschlägen, wobei letztere als kleinstmöglichste Form einer Liste anzusehen sind.
Die Wahlvorschläge erhalten eine Ordnungsnummer in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Wahlausschuss. Um dies zu gewährleisten, ist es notwendig, die Wahlvorschläge ausschließlich per Post an den Wahlausschuss zu senden, damit Zweifel über die Reihenfolge des Zugangs gar nicht erst entstehen. Dem Postweg steht die persönliche Abgabe bei der Poststelle der KVMV gleich.

Ein Wahlvorschlag muss mindestens einen Bewerber aufführen und darf das Dreifache der Zahl der für die Vertreterversammlung zu wählenden Vertreter in der Gruppe nicht überschreiten.

Die Namen der einzelnen Bewerber sind auf dem Wahlvorschlag untereinander aufzuführen und fortlaufend zu nummerieren. Bewerber sind mit Vornamen, Familiennamen, Wohnort und Praxissitz sowie bei Ärzten Facharztbezeichnung / Gebietsbezeichnung so genau zu bezeichnen, dass über ihre Persönlichkeit kein Zweifel besteht. Es ist nicht zulässig, auf mehreren Wahlvorschlägen zu kandidieren.
Der Wahlauschuss hat diesem Sonderrundschreiben ein Wahlvorschlagsformular für die Gruppe der Ärzte bzw. ein Wahlvorschlagsformular für die Gruppe der Psychotherapeuten beigefügt. Wenn dennoch selbst gestaltete Wahlvorschläge eingereicht werden, ist es notwendig, kenntlich zu machen, von welcher Gruppe der Wahlvorschlag eingereicht wird.

Ein Wahlvorschlag muss von mindestens 20, bei der Gruppe der Psychotherapeuten von 10 wahlberechtigten Mitgliedern unterschrieben sein, die nicht als Bewerber auf dem Wahlvorschlag aufgeführt sein dürfen. Deutliche Angaben des Vor- und Familiennamens, des Wohnortes und in größeren Städten der Straße und Hausnummer sind erforderlich. Der erste Unterzeichner gilt als Repräsentant der Wähler, von welchen der Wahlvorschlag ausgeht, der zweite Unterzeichner gilt als sein Stellvertreter. Der Repräsentant ist berechtigt und verpflichtet, namens der von ihm Vertretenen die zur Beseitigung von Beanstandungen erforderlichen
Aufklärungen zu geben. Dem Wahlvorschlag ist eine schriftliche Erklärung eines jeden Bewerbers beizufügen, dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmt.
Ein Wahlberechtigter darf nur einen Vorschlag unterzeichnen. Hat ein Wahlberechtigter mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so muss er binnen einer vom Wahlausschuss zu bestimmenden Frist erklären, welchen Wahlvorschlag er unterstützt; unterläßt er die Erklärung, so wird seine Unterschrift auf allen Vorschlägen gestrichen.

Es empfiehlt sich, die Wahlvorschläge nicht nur von der vorgeschriebenen Mindestzahl von Unterstützern unterzeichnen zu lassen. Fällt nämlich sonst auch nur ein Unterstützer weg, weil dessen Mitgliedschaft/Wahlberechtigung womöglich fehlt, wäre schon damit der gesamte Wahlvorschlag ungültig, weil unvollständig. Reicht der Platz auf dem Wahlvorschlagsformular nicht aus, bitten wir Sie, eine weiterführende Anlage beizufügen. Es wird ferner gebeten, den Unterschriften einen Stempel oder die Namensgabe in Blockschrift beizufügen.

Vorstand der KV MV

Name
Titel,
Vorname
Funktion Straße, Nr.
PLZ, Ort
Telefon
Fax
E-Mail
Fachgruppe
Abkürzung
Eckert
Dr. med. Wolfgang
Vorsitzender
KVMV
Neumühler Str. 22
Postfach 16 01 45
19091 Schwerin
(0385)7431-201
(0385)7431-450
eckert@kvmv.de
Allgemein-
medizin
ALL
Thierfelder
Dr. med. Dietrich
stellvertretender Vorsitzender
KVMV
Neumühler Str. 22
Postfach 16 01 45
19091 Schwerin
(0385)7431-207
(0385)7431-450
dthierfelder@kvmv.de

Gynäkologie
GYN


    Hier klicken zur homepage der KVMV
 

    Geschäftsordnung der Vertreterversammlung vom 21.11.2009 der KVMV - hier klicken
 

    Wahlordnung vom 18.06.2008 der KVMV - hier klicken
 

    Satzung der KVMV in der Fassung des Beschlusses der VV vom 12.12.2007
 

    Sonderrundschreiben KV-Wahlen 2010 - hier klicken
 
 
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen  Anfang 

Seit dem 1. Januar 2005 wird die KVN von einem zweiköpfigen hauptamtlichen Vorstand geleitet. Er trifft seine Entscheidungen im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss der Vertreterversammlung. Die Vertreterversammlung besteht nunmehr aus fünfzig Delegierten, die früheren Bezirksstellenvorstände wurden durch die beratenden Bezirksausschüsse ersetzt. Sie üben ihre Funktionen weiterhin ehrenamtlich aus.

Nächster Termin für die Wahl der Vertreterversammlung:
16.-27.09.2010


Vorstand der KVN:
Körperschaft des öffentlichen Rechts
15. Wahlperiode 2005 - 2010

Eberhard Gramsch, (Vorsitzender), Dr. med. Volker Steitz, (stellv. Vorsitzender)

Wahlprogramm

Organisatorisches zu den Wahlen zur Vertreterversammlung der KVN im September 2010 (Wahlzeit vom 16.09. – 27.09.2010)

Vom 16. September 2010 bis 27. September 2010 stehen die Wahlen zur Vertreterversammlung und des Vorstandes der KVN für die 16. Amtsperiode (2011 bis 2016) an. Die Durchführung der Wahlen bestimmt sich nach der „Wahlordnung zur Wahl der Vertreterversammlung und des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen“. Danach sind folgende Grundsätze maßgeblich:

Zu wählen sind insgesamt 50 Mitglieder der Vertreterversammlung der KVN. Davon wählen die ärztlichen Mitglieder ihre Vertreter in 11 Wahlkreisen. Die endgültige Zahl der zu wählenden Mitglieder wird erst mit der Feststellung des Vorstandes nach § 13 Abs. 1 der Wahlordnung bestimmt und in der 2. Bekanntmachung veröffentlicht. Die psychotherapeutischen Mitglieder wählen separat entsprechend ihrem Anteil an der Zahl der Mitglieder der KVN insgesamt ihre Vertreter in einem landesweiten Wahlkreis. Ihr Anteil ist allerdings auf 1/10 der Mitglieder der Vertreterversammlung gesetzlich begrenzt (§ 80 Abs. 1 SGB V).

Wahlverfahren

Die Wahlen zur KVN Vertreterversammlung erfolgen nach den Grundsätzen der gesetzlich vorgeschriebenen Verhältniswahl. Davor galt im Bereich der KVN das sog. Mehrheitswahlrecht (sowie heute noch bei den Wahlen der Bezirksausschüsse). Verhältniswahl- und Mehrheitswahlrecht unterscheiden sich im Wesentlichen durch den unterschiedlichen Erfolgswert der Stimmen. Während beim Mehrheitswahlrecht derjenige gewählt ist, der die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann (die übrigen Stimmen bleiben bei der Besetzung der Sitze unberücksichtigt), werden bei der Verhältniswahl die zu vergebenden Sitze entsprechend dem erreichten Prozentsatz der gültigen Stimmen prozentual auf die Wahlvorschläge/Listen verteilt. Grundvorstellung der Verhältniswahl ist, dass alle Wählergruppen gem. dem Anteil ihrer Wählerstimmen im Parlament vertreten sind.

Auch hier sind wahlberechtigt nur Mitglieder, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Dies sind zugelassene Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten, ermächtigte Krankenhausärzte und Krankenhauspsychotherapeuten sowie angestellte Ärzte in zugelassenen Medizinischen Versorgungszentren und bei Vertragsärzten, sofern sie mindestens halbtags (durchschnittlich 20 Wochenstunden) tätig sind.

Fristen und Wahlvorschläge

Im Zeitraum vom Tage der Bekanntmachung hier im nds. ärzteblatt (15.05.2010) bis zum 26.08.2010 können Wahlvorschläge (§ 15 WahlO) beim Wahlausschuss bei der Kassenärztlichen Vereinigung, Berliner Allee 22, 30175 Hannover, eingereicht werden. Bei diesem Datum handelt es sich um einen Stichtag, verspätet eingereichte Wahlvorschläge werden für die Wahl nicht mehr berücksichtigt.

Wahlvorschläge können als Einzelwahlvorschlag oder als Listenwahlvorschlag eingereicht werden.

Einzelwahlvorschlag bedeutet, dass sich nur ein einzelner Kandidat in dem Wahlvorschlag zur Wahl stellt.

Bei einem Listenwahlvorschlag finden sich mehrere Personen, die gleichen Interessen vertreten, der gleichen Fachgruppe angehören etc. auf einer Liste zusammen und stellen sich als Gruppe den Wählern.

Der Listenwahlvorschlag muss eine Kurzbezeichnung – ein Kennwort – enthalten, die bis zu fünf Wörter umfassen darf. Die vom Listenwahlvorschlag benutzte Kurzbezeichnung darf jedoch nicht deckungsgleich mit den Namen oder Kurzbezeichnungen der politischen Parteien sein (§ 15 Abs. 3 WahlO). Die Reihenfolge der Wahlvorschläge, wie sie auf dem Stimmzettel erscheint, wird vom Wahlausschuss nach dem Alphabet festgelegt (§18 Abs. 4 WahlO). In einem Wahlvorschlag können höchstes doppelt so viele Bewerber vorgeschlagen werden, wie Mitglieder in dem Wahlkreis zu wählen sind. Es können aber auch in jedem Fall weniger Bewerber sein. Soweit der Wahlvorschlag mehr Bewerber als zulässig benennt, werden die zuletzt aufgeführten Bewerber vom Wahlausschuss gestrichen (§ 16 Abs.1 WahlO). Im Wahlvorschlag müssen die Bewerber mit Vor- und Zunamen, das Geburtsjahr und der Praxisort aufgeführt sein. Wichtig ist, dass dem Wahlvorschlag eine Erklärung jeden Bewerbers beigefügt wird, worin der Bewerber erklärt, dass er der Aufnahme seiner Person in den Wahlvorschlag zugestimmt hat. Die Zustimmung ist dabei unwiderruflich. Fehlt dem Wahlvorschlag diese Erklärung ist er unvollständig und wird vom Wahlausschuss nicht zugelassen.



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Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein  Anfang 

Die Vertreterversammlung (VV) repräsentiert alle Mitglieder der KV Nordrhein und kann mit einem Parlament verglichen werden. Das Gremium wählt den zweiköpfigen hauptamtlichen Vorstand der KV Nordrhein und dessen Vorsitzenden. Zudem besetzt die VV Fachausschüsse wie den Haupt- und Haushaltsausschuss. Sie entscheidet unter anderem über die Organisation der KV Nordrhein, die Satzung und den Haushaltsplan.

Die VV entsendet drei Delegierte in die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Zusätzlich gehören noch die beiden Vorstandsmitglieder der KBV-VV an. Wahlen zur VV der KV Nordrhein finden alle sechs Jahre statt.

Die nächste Wahl der Vertreterversammlung findet am 08.09.2010 statt.

Wichtige Termine der KV-Wahlen 2010 in Nordrhein:

12.-23.04.2010:         Auslegung des Wählerverzeichnisses
 29. April 2010:         spätester Termin für den Antrag auf Eintragung in das  Wählerverzeichnis und für Einsprüche
4.-21.06.2010:           Einreichung der Wahlvorschläge
6. August 2010:        öffentliche Auslosung der Reihenfolge der Listen auf dem Stimmzettel "VV-Wahl"
8. September 2010:  Wahltag
11. September 2010: Öffentliche Auszählung ab 09.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr
14. September 2010: Feststellung des Wahlergebnisses im Rheinischen Ärzteblatt
30. September 2010: Veröffentlichung des Wahlergebnisses im Rheinischen Ärzteblatt
4. Dezember 2010:    konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung

Kontakt KVNO: Frau Anja Block, Sekretariat Vorstand, Tel. 0211 5970 - 8210
Landeswahlleiter: Dr. Nikolaus Wendling

Vorstand der KVNO:

Bernd Brautmeier ist 54 Jahre alt und von Beruf Kaufmann.
Dr. Peter Potthoff ist 61 Jahre alt und als Gynäkologe in Bad Honnef niedergelassen.
_________________________________________________________________________

KV-Wahlen sind FÄ-Wahlen

für Haus- und Fachärzte, weil die stark machende Einigkeit aller Fachgruppen unsere Maxime ist


Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

bis zum 8. September 2010, 24.00 Uhr (Poststempel) haben Sie noch Gelegenheit, mit Ihrer Stimme dringend notwendige Veränderungen in der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein unumkehrbar auf den Weg zu bringen!

Geben Sie unseren Kandidaten das notwendige Mandat! Denn diese Kolleginnen und Kollegen garantieren die Veränderungen hin zu einer „Selbstverwaltung“, die diesen Namen auch verdient!

Unsere Hausarztliste: Unsere Facharztliste:

Martin Grauduszus, Dr. Heidemarie Pankow-Culot Wieland Dietrich, Dr. Peter Loula,

(Kinderärztin), Walter Steege, Gerd Ekkehard Dr. Catherina Stauch, Wolfgang Bartels,

Höveler, Dr. Hans-J. Wilhelmi, Dr. Angela Maug, Jürgen Knuppertz, Christa Bartels,

Gerd Schloemer, Dr. Hans Ulrich Eckerth, Dr. Gerd-Hermann Büscher,

Dr. Walter Wehler, Dirk Ueberhorst Dr. Thomas Meyer-Stoll,

Dr. Bernhard Welker, Dr. Pawel Mora

….und weitere profilierte Kandidatinnen und Kandidaten 

• Stärkung unserer beruflichen Autonomie
• Etablierung der Kostenerstattung als zweiter Säule ärztlicher Vergütung
• Berechtigung, Leistungen nach GOÄ zu berechnen, wenn das RLV verbraucht ist
• Ablehnung der e-Card und jeder zwangsweisen Online-Anbindung
• Datenschutz und Ablehnung zentraler Datenspeicherung
• Ehrlichkeit und Wahrhaftigkeit gegenüber Politik, Patienten und Kollegenschaft
• Sicherstellung der Patientenversorgung mithilfe von Leistungen auf GÖÄ-Basis
• Übergang des Morbiditätsrisikos auf die Kassen
• Änderung des SGB V in entscheidenden Punkten.


Indem Sie uns Ihr Vertrauen schenken, sorgen Sie mit uns dafür, dass eine wirksame Kontrolle durch die neue Vertreterversammlung dauerhaft parlamentarische Realität im Düsseldorfer ‚Haus der Ärzteschaft’ wird – damit abgehobene Funktionsträger nicht länger nach eigenem Gusto schalten, walten und manipulieren können.

Deshalb wählen Sie ‚Freie Ärzteschaft’ –

Hausärzte wählen Liste 3 – Fachärzte wählen Liste 9


DENN EINIGKEIT SCHAFFT VERÄNDERUNGEN


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  Unsere Listen - Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich vor

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    Fachärzte/Liste 9 - Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich vor - hier klicken
 

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    Kandidatenformular für Fachärzte - hier klicken zum Download
 

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Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz  Anfang 

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung ist das Selbstverwaltungsorgan der KV RLP und repräsentiert alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Rheinland-Pfalz. Sie besteht aus 40 ehrenamtlichen Mitgliedern, die für die Dauer von sechs Jahren in unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt werden.

Mitglieder des Vorstands 2005 bis 2010 (15. Wahlperiode):

San.-Rat Dr. Günter Gerhardt
Vorsitzender des Vorstands, Facharzt für Allgemeinmedizin, Wendelsheim

Dr. Sigrid Ultes-Kaiser
Stellvertretende Vorsitzende des Vorstands, Fachärztin für Anästhesiologie
mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie, Ramstein-Miesenbach 

Dr. Michael Siegert
Mitglied des Vorstands, Facharzt für Allgemeinmedizin, Trier-Mariahof


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Kassenärztliche Vereinigung Saarland  Anfang 

Am 31. Dezember 2010 endet die Amtsperiode der Vertreterversammlung
der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland. Daher wird im Jahr 2010 für die Amtsperiode 2011-2016 eine neue Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland gewählt.

Nächster Wahltag für die Vertreterversammlung der KV Saarland ist Montag, der 28. Juni 2010, 18.00 Uhr.

Die Wählerverzeichnisse liegen – getrennt nach den o. g. Gruppen – zur Einsichtnahme innerhalb der Auslegungsfristen vom 01. bis zum 15. März 2010 ausschließlich während der Dienstzeiten im „Haus der Ärzte“, Faktoreistraße 4,Zimmer 401 (4. Etage), aus.

Die entsprechenden Vordrucke für
- die Wahlvorschläge,
- die Zustimmungserklärungen der Bewerber,
- die Unterstützungsunterschriften (Quoren)

können ab dem 12. April 2010 von den Internetseiten der KVS unter www.kvsaarland.de heruntergeladen oder bei der Geschäftsstelle der KVS, Telefon (06 81) 40 03 – 316 oder 40 03 –317 angefordert werden.

Letzte Frist für das Einreichen der Wahlvorschläge: 03. Mai 2010.

Allen Wahlberechtigten werden bis zum 08. Juni 2010 mit einfachem Brief die Wahlunterlagen zugesandt.

Wahlleiter ist der Unterzeichner, Herr Leitender Ministerialrat a.D. Klaus Scherer, Max-Braun-Straße 36, 66123 Saarbrücken. Stellvertretender Wahlleiter ist Herr Ass. jur. Holger Strutz, Geschäftsführer und Justitiar der Kassenzahnärztlichen Vereinigung
Saarland, Puccinistraße 2, 66119 Saarbrücken.

Das Büro des Wahlleiters und des Wahlausschusses befindet sich in der Geschäftsstelle der KVS, Faktoreistraße 4, 66111 Saarbrücken. Der Wahlleiter ist zu erreichen unter (06 81) 6 30 24 oder 0173 /3272753. Der stellvertretende Wahlleiter ist zu den üblichen Dienstzeiten im Haus der Zahnärzte, Puccinistraße 2, 66119 Saarbrücken (Telefon 0681/586-08-0) zu erreichen.

Vorstand der KVS seit 01.01.2005:
Dr. Gunter Hauptmann, Vorsitzender der KVS, zuständig für den fachärztlichen Bereich
Wolfgang Meunier, Stv. Vorsitzender der KVS, zuständig für den hausärztlichen Bereich


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Kassenärztliche Vereinigung Sachsen  Anfang 

Die Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung (VV) besteht aus 40 Vertretern der Mitglieder der KV Sachsen und repräsentiert damit alle Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten, die in der vertragsärztlichen Versorgung in Sachsen tätig sind.

Die Aufgaben der VV bestehen vor allem darin,
  • die Körperschaft gegenüber dem Vorstand und dessen Mitgliedern zu vertreten,
  • einen Haushaltsplan festzusetzen,
  • den Vorstand der KV Sachsen zu wählen und zu überwachen,
  • alle Entscheidungen zu treffen, die für die Körperschaft von grundsätzlicher Bedeutung sind.

    Vorsitzender u. Stellv. Vorsitzender der Vertreterversammlung:
    Dr. med. Stefan Windau
    , Facharzt für Innere Medizin
    Stellvertretender Vorsitzender der Vertreterversammlung:

    Dr. med. Joachim Pilz, Facharzt für Augenheilkunde

    Termin für die Wahl der Vertreterversammlung wird Ende Mai/Anfang Juni 2010 festgelegt.
    Wahlleiter der KVS ist Herr Wilhelm Zwingmann.


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Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt  Anfang 

Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt
Wahlperiode 2005 bis 2010:

Vorsitzender: Dr. med. Burkhard John
stellv. Vorsitzender:
Dr. med. Michael Diestelhorst
geschäftsführender Vorstand:
Dipl.-Ök. Mathias Tronnier


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Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein  Anfang 
19. bis 26. April 2010
Wählerlisten liegen in der KVSH und in den Kreisstellen aus

26. April 2010 18 Uhr
letzter Termin für Einsprüche gegen den Eintrag in die Wählerliste beim Landeswahlausschuss

spätestens bis zum 04. Juni 2010, 18.00 Uhr
Letzter Abgabetermin für die Wahlvorschläge beim Landeswahlleiter, Bismarckallee 1 – 6, 23769 Bad Segeberg

13. September bis einschließlich 17. September 2010
Briefwahl

18. September 2010
Auszählung der Stimmen und Feststellung des vorläufigen amtlichen Wahlergebnisses

Januar 2011
Konstituierende Sitzung der Abgeordnetenversammlung

Vorstand der KVSH:

Vorstandsvorsitzende Dr. Ingeborg Kreuz, Hausärztin aus Flensburg
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender: Dr. Ralph Ennenbach

Vertreterversammlung: 30 Mitglieder

Wen kann ich ansprechen, falls ich Fragen zur Wahl habe?

Ihre Ansprechpartner in der KVSH für alle Fragen rund um das Thema AV-Wahl sind Evelyn Kreker (04551 - 883 346) und Daniel Jacoby (04551 - 883 259) aus der Zulassungsabteilung.


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Kassenärztliche Vereinigung Thüringen  Anfang 

Wie setzt sich die neue Vertreterversammlung zusammen?
Die Vertreterversammlung der KV Thüringen besteht aus 30 Mitgliedern und hat eine Amtszeit von sechs Jahren.

Nach den Regelungen der Satzung der KV Thüringen ergibt sich folgende Aufteilung der Vertreterversammlung:
13 Hausärzte
15 Fachärzte
2 Psychotherapeuten.

Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen:
Dipl.-Med. Regina Feldmann, 1.  Vorsitzende des Vorstandes
Sven Auerswald, 2.  Vorsitzender des Vorstandes

Wahl der Vertreterversammlung
:

19.04.2010 – 02.05.2010
Auslegung der Wählerverzeichnisse

(voraussichtlich) 03.05.2010 – 18.07.2010
Einreichung der Wahlvorschläge

11.08.2010

Versendung der Wahlunterlagen - Achtung! erfolgt an Privatanschrift

16.08.2010 – 27.08.2010

Wahltermin

07.09.2010

Bekanntmachung des Wahlergebnisses

29.09.2010

Konstituierende Sitzung der neu gewählten Vertreterversammlung

Fragen zur Wahl beantworten:
Frau Ass. jur. Jäger-Siemon, Tel. 03643 559-140
Frau Ass. jur. Ehrismann-Maywald, Tel. 03643 559-142
Frau Ass. jur. Frank, Tel. 03643 559-145

E-Mail: wahlausschuss@kvt.de


    Alle Infos zur Wahl der KV-Thüringen finden Sie hier zum Download
 

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Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe  Anfang 

Kassenärztliche Vereinigungen sind Institutionen der ärztlichen Selbstverwaltung. Sie sind demokratisch verfasst. Alle sechs Jahre wählen die Mitglieder - niedergelassene, ermächtigte und angestellte Ärzte und Psychotherapeuten im ambulanten vertragsärztlichen Bereich - aus ihren Reihen eine Vertreterversammlung.

Die Vertreterversammlung trifft alle Entscheidungen, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Körperschaft sind. Sie beschließt den Haushalt und legt den Verwaltungskostensatz fest, der vom Honorar der Mitglieder einbehalten wird und die Arbeit der Körperschaft finanziert. Die Vertreterversammlung beschließt die Satzung der KVWL und anderes autonomes Recht. Sie wählt den hauptamtlichen Vorstand und kontrolliert die Verwaltung.

Die Mitglieder der Vertreterversammlung üben ihr Mandat ehrenamtlich aus. Jeder Mandatsträger hat einen persönlichen Stellvertreter. Die Vertreterversammlung der KVWL besteht aus 50 Mitgliedern, von denen fünf psychologische Psychotherapeuten sind.

Die Vertreterversammlung richtet Ausschüsse ein. Der Hauptausschuss unterstützt die Vertreterversammlung bei ihren Kontrollaufgaben. Die drei beratenden Fachausschüsse der hausärztlichen, fachärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung müssen angehört werden, bevor versorgungsbereichsrelevante Beschlüsse gefasst werden. Dies betrifft besonders Fragen der Sicherstellung und Honorarverträge. Weitere Ausschüsse richtet die Vertreterversammlung nach Bedarf ein.

Nächster Wahltermin der KVWL-Vertreterversammlung:
17.09. - 01.10.2010


Auslage der Wahlscheine in den Bezirksstellen:
05.07. - 19.07.2010

Wahlleiter Dr. Siegfried Treichel

Für Rückfragen Kontakt: KVWL Frau Krümpelmann, Tel. 0231 94 323239.

Wahlberechtigung und Wählbarkeit VV
Die Bestimmungen über die Wahlberechtigung und die Wählbarkeit ergeben sich aus § 3 und § 7 der Wahlordnung.

Wahlberechtigt und wählbar sind:

  1. zugelassene Vertragsärzte und Psychotherapeuten;
  2. am Krankenhaus ermächtigte Ärzte und Psychotherapeuten
    (keine Institutsermächtigungen oder Ermächtigungen in freier Praxis);
  3. angestellte Ärzte und Psychotherapeuten in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ).

Seit dem 1.1.2005 gibt es keine außerordentlichen Mitglieder mehr. Für die Wahlen zur Vertreterversammlung gelten drei Wahlkreise.

Die Zahl der Mandate für die einzelnen Wahlkreise wurde anhand der Zahl der Wahlberechtigten zum Stichtag 1. April 2004 ermittelt:

Wahlkreis Wahlberechtigte VV-Mandate
Ärzte - Verw.-Stelle Dortmund 5.087 20
Ärzte - Verw.-Stelle Münster 6.509 25
Psychotherapeuten in Westfalen-Lippe 1.209 5
Gesamt 12.805 50

Kriterium für die Zuordnung zu den jeweiligen Wahlkreisen ist:

  • bei den ärztlichen und psychotherapeutischen Mitgliedern die Praxisanschrift;
  • bei ermächtigten Krankenhausärzten die Anschrift des Krankenhauses;
  • bei angestellten Ärzten und Psychotherapeuten eines medizinischen Versorgungszentrums die Anschrift des MVZs.

Vorstand der Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe:

Ressort Kassen, Verträge und Sicherstellung
Dr. med. Ulrich Thamer

Ressort Gewährleistung und Verwaltungsstellen
Dr. med. Wolfgang-Axel Dryden

Ressort Interne Dienste
Dr. rer. soc. Thomas Kriedel


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