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Der Landesärztekammer gehören rund 56 600 Ärztinnen und Ärzte
als Pflichtmitglieder an.18 300 Kammermitglieder sind im ambulanten
und etwa 20 100 im stationären Bereich tätig. Außerhalb dieser Bereiche
arbeiten zirka 3 500 Ärztinnen und Ärzte. Rund 14 700
Kammermitglieder sind ohne ärztliche Tätigkeit.
Es gibt vier Bezirksärztekammern in Baden-Württemberg. Bitte anklicken für weitere Infos:
Vorstand Der Vorstand der Landesärztekammer besteht aus dem Präsidenten, dem
Vizepräsidenten,
dem Rechnungsführer, dem Schriftführer sowie den Präsidenten der
Bezirksärztekammern
und weiteren Beisitzern. Insgesamt sind 11 Vorstandsmitglieder im Amt.
Dr.
med. Ulrike Wahl
Präsidentin
Dr.
med. Ulrich Clever
Vizepräsident
Dr.
med. Matthias Fabian
Rechnungsführer
Dr.
med. Michael Deeg
Schriftführer
PD
Dr. med. Christian Benninger
Präsident der Bezirksärztekammer Nordbaden
Dr.
med. Klaus Baier
Präsident der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
Dr.
med. Michael Datz
Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Dr.
med. Gerhard Schade
Präsident der Bezirksärztekammer Südbaden
Nächste Kammerwahl voraussichtlich Ende 2010. Ab Mitte 2010 werden die Wahlzettel verschickt.
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Wahlordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg - hier klicken zum Download
Satzung der Landesärztekammer Baden-Württemberg - hier klicken zum Download
Geschäftsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg - hier klicken zum Download
Hier klicken zur homepage der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) ist -
zusammen mit den 63 ärztlichen Kreisverbänden (ÄKVs) und den acht
ärztlichen Bezirksverbänden (ÄBVs) - die gesetzliche Berufsvertretung
aller bayerischen Ärztinnen und Ärzte. Sie ist eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts. Ihre Organe sind die Vollversammlung und der
Vorstand.
Sie steht unter der Aufsicht des Bayerischen
Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit.
Die Vollversammlung der 180 Delegierten der ÄKVs und
der medizinischen Fakultäten der Landesuniversitäten tritt in der Regel
mindestens einmal jährlich zum Bayerischen Ärztetag zusammen.
Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem ersten und zweiten
Vizepräsidenten, die vom Bayerischen Ärztetag gewählt werden, den ersten
Vorsitzenden der ÄBVs sowie sechs aus der Mitte der Delegierten zum
Bayerischen Ärztetag gewählten Mitgliedern.
Rechtsgrundlage für die ärztliche Berufsvertretung
ist das Heilberufe-Kammergesetz
Vorstand Der Vorstand der Bayerischen
Landesärztekammer besteht aus dem Präsidenten, den beiden
Vizepräsidenten,
den ersten Vorsitzenden der ärztlichen Bezirksverbände sowie sechs
aus der
Mitte der Delegierten zum Bayerischen Ärztetag gewählten
Mitgliedern. Die Wahlperiode beträgt
fünf Jahre.
Der Vorstand berät und beschließt
über Anträge, die aus seiner Mitte bzw. von Ärztlichen Kreis- und
Bezirksverbänden gestellt werden und weiterhin über alle
wesentlichen
Angelegenheiten, die ihm vom Präsidenten vorzulegen sind.
Der Vorstand überprüft unter anderem Überschreitungen
des Haushaltsplanes und entscheidet über
Beschwerden gegen Rügebescheide und Widersprüche gegen
Verwaltungsakte der
Bayerischen Landesärztekammer.
Vorstandsmitglieder für die
Amtsperiode 2008/2013 sind neben dem Präsidenten und den
Vizepräsidenten: Präsident, Dr. med. Markus Beck
Facharzt für Allgemeinmedizin, Augsburg zur Person 1. Vizepräsident, Dr. med. Andreas Botzlar
Facharzt für Chirurgie, München zur Person 2. Vizepräsident, Dr. med. Joachim Calles
Facharzt für Allgemeinmedizin, Pressig-Rothenkirchen zur Person |
Wahlordnung der Bayerischen Landesärztekammer - hier klicken zum Download
Satzung der Bayerischen Landesärztekammer - hier klicken zum Download
Geschäftsordnung der Bayerischen Landesärztekammer - hier klicken zum Download
Hier klicken zur homepage der Bayerischen Landesärztekammer
Die Ärztekammer Berlin - 1961 durch das Berliner Kammergesetz errichtet -
ist
die Berufsvertretung aller rund 26.000 Berliner Ärztinnen und Ärzte. Sie
hat den
Status einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts" (KdöR), das heißt,
sie ist
eine vom Gesetzgeber eingerichtete Institution, die staatliche Aufgaben
in
Selbstverwaltung übernimmt und dabei von einer Aufsichtsbehörde, der
Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz,
kontrolliert
wird.
Alle approbierten Ärzte, die in Berlin ihren Beruf ausüben oder -
falls sie
nicht oder nicht mehr arbeiten - dort ihren ersten Wohnsitz haben, sind
Mitglieder bei der Ärztekammer Berlin. Sie alle haben die Möglichkeit,
alle vier
Jahre per Briefwahl die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin zu
wählen.
Dieses 46-köpfige Kammerparlament ist der zentrale Souverän der
ärztlichen
Selbstverwaltung. Seine etwa sieben jährlichen Sitzungstermine können
von allen
Kammermitgliedern besucht und verfolgt werden. Ähnlich wie die großen
politischen Parlamente in Parteien, ist auch das Ärzteparlamente in
sogenannte
"Listen"
organisiert, die berufspolitische Strömungen und Sichtweisen
repräsentieren und Meinungen bündeln.
Vorstand
Der Vorstand der Ärztekammer Berlin besteht aus dem Präsidenten, dem
Vizepräsidenten und derzeit neun Beisitzern. Er führt die Geschäfte der
Ärztekammer Berlin und vertritt die Kammer in der Öffentlichkeit. Der
Vorstand wird von der Delegiertenversammlung im Abstand von jeweils vier
Jahren gewählt, zuletzt am 17. Januar 2007.
Wahl zur 13. Amtsperiode der
Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin- Wahlzeitraum -
Beginn: Dienstag, 19. Oktober 2010
Ende: Freitag, 3. Dezember 2010, 18:00 Uhr
Wahlleiter: Herr Christoph Röhrig, Tel. 030-40806 2600
Nach der Wahlordnung erfolgt die Wahl aufgrund von
Wahlvorschlägen, die eine Aufstellung der Listen und eine Benennung von
Wahlbewerbern ermöglichen.
Für die Einreichung der Wahlvorschläge sind die von der Ärztekammer
herausgegebenen Vordrucke zu verwenden. Die Geschäftsstelle des
Wahlausschusses - das Wahlbüro - stellt die Vordrucke für die
Wahlvorschläge
hier ab sofort zum Download zur Verfügung. Formulare können auch
schriftlich
beim Wahlkoordinator, Friedrichstraße 16, 10969 Berlin bzw. per E-Mail
Kammerwahl2010@aekb.de
angefordert
werden.
Alle Formulare für die
Einreichung von Wahlvorschlägen finden Sie auf der homepage
der Ärztekammer Berlin. |
Wahlordnung der Ärztekammer Berlin - hier klicken zum Download
Satzung der Ärztekammer Berlin - hier klicken zum Download
Homepage der Ärztekammer Berlin - hier klicken
Ärztekammerwahl
Die Mitglieder der Kammerversammlung der
Landesärztekammer Brandenburg werden alle vier Jahre in unmittelbarer,
freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Nächste Kammerwahl 2012
Vorstand Durch die Wahl der konstituierenden Kammerversammlung am 06. September
2008 gehören dem
Vorstand acht Mitglieder an.
Präsident Dr. med. Udo Wolter
Oberarzt und Chirurg der Ruppiner
Kliniken in Neuruppin
Vita: Elke Köhler
, Vizepräsidentin niedergelassene Allgemeinmedizinerin aus Jüterbog |
Wahlordnung der Landesärztekammer Brandenburg - hier klicken zum Download
Hauptsatzung der Landesärztekammer Brandenburg - hier klicken
Geschäftsordnung der Landesärztekammer Brandenburg vom 15.01.2010 - hier klicken
Homepage der Landesärztekammer Brandenburg - hier klicken
Die Ärztekammer Bremen ist die berufsrechtliche Vertretung
der rund 4.000 Ärztinnen und Ärzte im Land Bremen. Sie
sind in der Mehrzahl in den Praxen und Kliniken in
Bremen und
Bremerhaven für ihre Patienten tätig.
Vorstand Der Vorstand der Ärztekammer Bremen besteht aus fünf Personen
und wird von der Delegiertenversammlung für die Zeit von vier
Jahren
gewählt. Im Rahmen der von der Delegiertenversammlung
beschlossenen
Satzungen und des verabschiedeten Haushalts führt er die
Geschäfte
der Ärztekammer Bremen.
An der Spitze der Ärztekammer Bremen stehen der
Präsident Dr. Klaus-Dieter
Wurche, die Vizepräsidentin Dr. Heidrun Gitter sowie
die weiteren Vorstandsmitglieder
Hubert Bakker, Dr. Johannes Grundmann und Dr. Jörg
Hermann.
Nächster Wahltermin voraussichtlich November/Dezember 2011. |
Wahlordnung der Ärztekammer Bremen - hier klicken
Satzung der Ärztekammer Bremen - hier klicken
Geschäftsordnung der Ärztekammer Bremen - hier klicken
Hompage der Ärztekammer Bremen - hier klicken
Ärztekammer
Hamburg Körperschaft
des öffentlichen
Rechts
In Hamburg sind mehr als 13.000 Ärztinnen und Ärzte rund um die Uhr für ihre Patientinnen und Patienten da. Sie alle sind Mitglieder in der Ärztekammer Hamburg. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts vertritt sie die Ärzteschaft und ist das Organ der ärztlichen Selbstverwaltung in der Hansestadt.
Vorstand
Der Vorstand der Ärztekammer Hamburg besteht aus sieben
Mitgliedern.
Der Präsident, der Vizepräsident und die fünf Beisitzer
werden von
der Kammerversammlung gewählt.
Der
Präsident Dr. med. Frank Ulrich
Montgomery arbeitet als Radiologe im Universitätsklinikum
Hamburg-Eppendorf (UKE).
Der Vizepräsident Klaus Schäfer ist niedergelassener Hausarzt in Langenhorn.
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Oberstes Gremium der Ärztekammer ist die Delegierten-versammlung. Ihre 55 Mitglieder sind für vier Jahre von den Ärztinnen und Ärzten der Hansestadt gewählt. Zwei weitere Versammlungsmitglieder
entsendet der Fachbereich Medizin der Hamburger Universität.
Die derzeitige Hamburger Delegiertenversammlung wurde im Herbst 2006 zusammengesetzt.
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Nächste Kammerwahl ist vom 20.09. bis 01.10.2010. Wahlleiter ist Rechtsanwalt Meine.
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Wahlordnung der Ärztekammer Hamburg - hier klicken
Satzung der Ärztekammer Hamburg - hier klicken
Hamburgisches Kammergesetz - hier klicken
Homepage der Ärztekammer Hamburg - hier klicken
Die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) ist eine von 17 Ärztekammern in der Bundesrepublik Deutschland. Sie vertritt derzeit 30.490 Ärztinnen und Ärzte in Hessen (Stand: 28.01.2009). Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt sie in Selbstverwaltung die beruflichen Belange ihrer Mitglieder gegenüber Staat und Gesellschaft wahr. Und zwar auf allen Gebieten ärztlicher Berufsausübung - sei es im Krankenhaus, in freier Praxis oder in anderen Tätigkeitsbereichen.
Hauptsitz der Landesärztekammer Hessen ist Frankfurt; die sechs Bezirksärztekammern (Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Kassel, Marburg und Wiesbaden) nehmen als regionale Verwaltungsstellen besondere Aufgaben der Landesärztekammer wahr. Dazu zählen in erster Linie Meldewesen, Schlichtung und Fortbildung, das Arzthelfer/innen- Ausbildungswesen und auch die Beratung von Mitgliedern und Bürgern.
Vorstand
Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident
Martin Leimbeck, Vizepräsident
Dr. med. Michael Popović, Hauptgeschäftsführer
Hans-Peter Hauck, Kaufmännischer Geschäftsführer
14. Legislaturperiode 2008-2013 Nächste Kammerwahlen voraussichtlich Juni 2013
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Wahlordnung der Ärztekammer Hessen - hier klicken
Hauptsatzung der Landesärztekammer Hessen - hier klicken
Geschäftsordnung der Landesärztekammer Hessen - hier klicken
Homepage der Landesärztekammer Hessen - hier klicken
Vorstand Der Vorstand der Ärztekammer besteht nach dem Heilberufsgesetz aus
dem Präsidenten, höchstens zwei Stellvertretern und bis zu sieben
weiteren Mitgliedern. Er führt die Geschäfte der Kammer, wobei er
insbesondere die Beratungen der Kammerversammlung vorzubereiten, die
Beschlüsse der Kammerversammlung durchzuführen und den Kammermitgliedern
und der Aufsichtsbehörde einen Bericht über die Tätigkeiten der Kammer
im abgelaufenen Geschäftsjahr zu erstatten hat.
Präsident:
Dr.med. Andreas Crusius, Facharzt für Innere Medizin und Facharzt für
Pathologie in Rostock
Vizepräsidenten:
Dr.med. Winrich Mothes, Facharzt für Chirurgie und Facharzt für
Kinderchirurgie in Schwerin
Dr.med. Wilfried Schimanke, Facharzt für Chirurgie in Rostock
Nächste Kammerwahl voraussichtlich November 2010. |
Satzung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern - hier klicken
Geschäftsordnung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern - hier klicken
Homepage der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern - hier klicken
Ärztekammer-Wahlen
2010 Nach den Vorstandsvorsitzenden wählen die
Mitglieder der Ärztekammer Niedersachsen jetzt die weiteren sechs
Vorstandsmitglieder der elf Bezirksstellen. Wofür ist der Bezirksstellenvorstand eigentlich zuständig?
Laut Geschäftsordnung der Ärztekammer Niedersachsen unter anderem für
die Einleitung berufsrechtlicher Ermittlungsverfahren, für Anträge auf
Eröffnung einer Zweigpraxis, die Heranziehung oder Befreiung vom
Bereitschaftsdienst und Entscheidungen im Bereich der Medizinischen
Fachangestellten. Wie reiche ich einen Wahlvorschlag ein?
Ein Wahlvorschlag muss an folgende Adresse geschickt werden:
Ärztekammer Niedersachsen
Bezirksstellenwahlen
Berliner Allee 20
30175 Hannover
Es ist unbedingt zu beachten, dass jede/r Kandidat/in eine
Bewerbererklärung persönlich ausfüllt und zusammen mit allen anderen
Unterlagen (der Kandidatenliste und Unterstützererklärung) des
Wahlvorschlags einsendet. Wieviele Wahlberechtigte müssen auf einem Wahlvorschlag eigentlich
unterschreiben?
Der Wahlvorschlag muss von mindestens zehn Wahlberechtigten
unterschrieben sein. Neben der Unterschrift sind Zuname, Vorname,
Dienst- und Privatanschrift sowie Art der Berufsausübung nach § 34
Kammergesetz für die Heilberufe (HKG) anzugeben. Wer den Wahlvorschlag
zuerst unterzeichnet hat, gilt als Vertrauensperson dieses
Wahlvorschlages, die oder der zweite als deren oder dessen
Stellvertreterin oder Stellvertreter. Eine Wahlberechtigte oder ein
Wahlberechtigter darf nicht Vertrauensperson für mehrere Wahlvorschläge
sein. Wo kann ich diese Unterlagen (Bewerbererklärung, Kandidatenliste und
Unterstützererklärung) anfordern?
Alle Vordrucke können per E-Mail angefordert werden: meldewesen@aekn.de Bis wann müssen Wahlvorschläge eingegangen sein?
Ein Wahlvorschlag für die Wahlen der weiteren Vorstandsmitglieder muss
spätestens am 24. März 2010 dem Wahlleiter zugegangen sein. Am 26. März
wird dann der Wahlausschuss über die Zulassung der Wahlvorschläge
entscheiden. Zu dieser Sitzung wird auch der erstunterzeichnende
Unterstützer als Vertrauensperson des Wahlvorschlags zur
Wahlausschusssitzung eingeladen, die in Hannover (Ärztehaus, Berliner
Allee 20) stattfindet, eingeladen. Die Teilnahme ist allerdings nicht
verpflichtend. Wann wird über die Zulassung der Wahlvorschläge entschieden?
Am 26. März 2010 tagt der Wahlausschuss und berät über die Zulassung der
eingereichten Wahlvorschläge. An der Sitzung, die im Ärztehaus Hannover
(Berliner Allee 20, 8. OG, 14 Uhr) stattfindet, kann jedes
wahlberechtigte Kammermitglied teilnehmen. Wie kommt eigentlich die Reihenfolge auf den Stimmzetteln zustande?
Der Eingangsstempel ist nicht nur für die Zulassung des Wahlvorschlags
entscheidend, sondern auch für die Positionierung des Wahlvorschlags auf
dem Stimmzettel. Der ersteingereichte Wahlvorschlag wird an oberster
Stelle positioniert. Bei zeitgleichem Eingang entscheidet das Los. Wie bekommt man die Wahlunterlagen?
Die Wählerinnen und Wähler erhalten bis zum 20. April die Wahlunterlagen
zugeschickt. Wie lange dauert die Wahlzeit?
Im Zeitraum vom 20. April bis 3. Mai 2010, 18 Uhr läuft die Wahlzeit.
Bis zum 3. Mai, 18 Uhr müssen die Unterlagen beim Wahlleiter in Hannover
eingegangen sein. Wie funktioniert das Wahlverfahren?
Gemäß der Wahlordnung hat bei der Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder
hat jede/r sechs Stimmen. Die Stimmabgabe wird auf dem Stimmzettel durch
ein Kreuz oder in sonst erkennbarer Weise gekennzeichnet.
Die/der Wähler/in kann Bewerberinnen und Bewerbern verschiedener
Wahlvorschläge ihre/seine Stimme geben. Sie/Er ist nicht an die
Reihenfolge, in die Bewerberinnen und Bewerber innerhalb eines
Wahlvorschlages aufgeführt sind, gebunden. Was ist bei der Stimmabgabe zu beachten?
Es ist nicht zulässig, neben dem Stimmabgabevermerk weitere Vermerke auf
dem Stimmzettel einzutragen. Werden die Namen von mehr Bewerberinnen
und Bewerbern mit Stimmenabgabevermerken versehen als zu wählen sind,
ist die Stimmenabgabe ungültig. Wohin mit dem Stimmzettel?
Die Wählerin oder der Wähler muss den mit den Stimmenabgabevermerken
versehenen Stimmzettel in den inneren Briefumschlag legen und diesen
verschließen. Der Briefumschlag darf keine Kennzeichen haben, die auf
die Person der Wählerin oder des Wählers schließen lassen. Die Erklärung
auf dem Wahlausweis muss mit Vor- und Zunamen unterschrieben, Ort und
Datum versehen werden. Dann legt man den verschlossenen inneren
Briefumschlag und den unterschriebenen Wahlausweis in den äußeren
Briefumschlag, verschließt diesen, versieht ihn auf der Rückseite mit
den Absenderangaben und übersendet diesen (Wahl-)Brief auf eigene Kosten
an den Wahlleiter.
Terminplan für die Wahl
der weiteren Vorstandsmitglieder der ÄKN-Bezirksstellen
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24. März: Letzter Tag für die Einreichung von Wahlvorschlägen
-
20. April: Beginn der Wahlzeit
-
3. Mai, 18 Uhr: Ende der Wahlzeit
Wahlleiter für die Kammerwahlen ist Herr Karl-Heinz Strelen. Wahlleiter für die Bezirksstellenwahlen ist Dr. Jur. Holger Steinweder.
Vorstand Präsidentin Dr. med. Martina Wenker
Stellvertretender Präsident Dr. med. Gisbert Voigt
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Wahlordnung für die Wahl der Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen - hier klicke
Wahlordnung für die Wahlen zu den Vorständen der Bezirksstellen
Satzung der Ärztekammer Niedersachsen - hier klicken
Geschäftsordnung der Ärztekammer Niedersachsen - hier klicken
Hompepage der Ärztekammer Niedersachsen - hier klicken
Die Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo)
ist die berufliche Vertretung der über 52.000 Ärztinnen und Ärzte
im Landesteil Nordrhein (Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf mit
insgesamt rund 9,6 Millionen Einwohnern).
Zugleich nimmt sie in Selbstverwaltung öffentliche Aufgaben im
Gesundheitswesen wahr und erfüllt weisungsgebunden staatliche Aufgaben.
Vorstand der Ärztekammer Nordrhein
Dem Vorstand
der ÄkNo gehören der
Präsident, der Vizepräsident und 16 Beisitzer an. Der Kammervorstand
wird von der Kammerversammlung für fünf Jahre gewählt. Die neue
Wahlperiode begann im Juni 2009 und endet im Jahr 2014.
Präsident:
Professor Dr. Dr.
h. c. Jörg-Dietrich Hoppe (Pathologe, Düren)
Vizepräsident: Bernd Zimmer (Allgemeinmediziner,
Wuppertal).
Nächste Kammerwahl 2014
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Wahlordnung der Ärztekammer Nordrhein - hier klicken
Satzung der Ärztekammer Nordrhein - hier klicken
Geschäftsordnung der Ärztekammer Nordrhein - hier klicken
KVNO Wahlen Extra - Alle Infos hier zum Download
Homepage der Ärztekammer Nordrhein - hier klicken
Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz ist die berufsrechtliche
Vertretung von gut 18.000 Ärztinnen und Ärzten im Land. Ihre Aufgaben
ergeben sich aus dem » Heilberufsgesetz und der » Hauptsatzung. Die Ärztekammer regelt die
Berufsausbildung der Ärztinnen und Ärzte sowie deren Fort- und
Weiterbildung.
Vorstand Der Vorstand führt die Geschäfte der Kammer. Der Präsident lädt
mindestens einmal im Quartal zu einer Vorstandssitzung ein. Die
Sitzungen sind nicht öffentlich.
Die Vorstandsmitglieder sowie der Präsident und die Vize-Präsidenten
werden von den Delegierten der Vertreterversammlung gewählt. Die
Vorstandsmitglieder sind fünf Jahre im Amt. Die jetzige Wahlperiode hat
im Jahr 2006 begonnen und wird im Jahr 2011 enden.
Präsident: » Prof. Dr. med. Frieder
Hessenauer
Vize-Präsident: » Dr. med. Michael Fink
Vize-Präsidentin: » Dr. med. Astrid Blank |
Wahlordnung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz - hier klicken
| Die Hauptsatzung regelt sozusagen das Wirken der Ärztekammer. Sie ist Basis für die Arbeit und die Organisation der Verwaltung. Die Hauptsatzung wird von der Vertreterversammlung beschlossen und von der Aufsichtsbehörde genehmigt. |
Hauptsatzung der Ärztekammer Rheinland-Pfalz - hier klicken
Homepage der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz - hier klicken
Organe der Ärztekammer des Saarlandes sind die Vertreterversammlung, mit derzeit 71 gewählten Delegierten sowie der Vorstand, bestehend aus Präsident, 2 Vizepräsidenten und 3 Beisitzern. Die Vertreterversammlung beschließt alle Angelegenheiten der Kammer von allgemeiner Bedeutung und der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Kammer.
Vorstand
Präsident: Dr. med. Josef Mischo
Dr. Mischo ist Facharzt für Chirurgie (Schwerpunkt Unfallchirurgie).
Erster Vizepräsident: Prof. Dr. med. Harry Derouet , Prof. Derouet ist Facharzt für Urologie
2. Vizepräsident: Dr. med. dent. Hans Joachim Lellig
Dr. Lellig ist seit 1977 als Zahnarzt in Merzig niedergelassen.
Die neue Wahlperiode begann am 8. Juli 2009 und endet im Jahre 2014.
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Wahlordnung der Ärztekammer des Saarlandes - hier klicken
Satzung der Ärztekammer des Saarlandes - hier klicken
Geschäftsordnung der Ärztekammer des Saarlandes - hier klicken
Homepage der Ärztekammer des Saarlandes - hier klicken
Vorstand und Präsident
Der ehrenamtliche Vorstand der Sächsischen Landesärztekammer besteht aus elf
Mitgliedern einschließlich des Präsidenten und eines Vizepräsidenten.
Die Amtsdauer des Vorstands entspricht der Wahlperiode der
Kammerversammlung und beträgt vier Jahre. Der Vorstand führt die
Beschlüsse der Kammerversammlung aus, erledigt die Angelegenheiten der
laufenden Verwaltung und die ihm durch Gesetz und Satzung zugewiesenen
sonstigen Aufgaben.
Der Präsident vertritt die Sächsische
Landesärztekammer - im Falle seiner Verhinderung der Vizepräsident oder
bei dessen Verhinderung das an Lebensjahren älteste Mitglied des
Vorstandes - insbesondere in allen Rechtsangelegenheiten und gegenüber
den politischen und gesellschaftlichen Institutionen. Der Präsident ist
Mitglied des Vorstandes der Bundesärztekammer. Der Vorstand kommt in der
Regel einmal im Monat zu einer Vorstandssitzung zusammen. Er erledigt
die Angelegenheiten der laufenden Verwaltung und berät alle vorliegenden
berufspolitischen, berufsrechtlichen sowie finanziellen Belange.
Zu den
Beratungen werden Beschlussempfehlungen der Ausschüsse und
Arbeitsgruppen herangezogen. Die organisatorische Betreuung des
Vorstandes und der Gremien obliegt der Geschäftsführung.
Wahlperiode 2007/2011
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Wahlordnung der Sächsischen Landesärztekammer - hier klicken
Hauptsatzung der Sächsischen Landesärztekammer - hier klicken
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Kammerversammlung der V. Wahlperiode vom 01.07.2007 bis
30.06.2011
Nächste Kammerwahl voraussichtlich März 2011
Die Kammerversammlung Sachsen-Anhalt besteht aus drei Wahlkreisen. Der
Wahlkreis Dessau wählt sechs, der Wahlkreis Halle 14 und der Wahlkreis
Magdeburg 17 Mitglieder in die Kammerversammlung.
Aus dem Kreis der Kammerversammlung wird der Vorstand gewählt. Der
Vorstand besteht aus dem Präsidenten, einem Stellvertreter und bis zu
sieben weiteren Mitgliedern. Er hat insbesondere die Beratungen der
Kammerversammlung zu leiten, die Beschlüsse der Kammerversammlung
umzusetzen und den Kammermitgliedern und der Aufsichtsbehörde Bericht zu
erstatten.
anklicken: Vorstand der Ärztekammer Sachsen-Anhalt
Präsident Dr. med. Henning Friebel Facharzt für
Innere Medizin Vizepräsidentin Dr. med. Simone Heinemann-Meerz Fachärztin für Innere Medizin
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Wahlordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt - hier klicken
Hauptsatzung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt - hier klicken
Homepage der Ärztekammer Sachsen-Anhalt - hier klicken
Organe der Ärztekammer Schleswig-Holstein sind die Kammerversammlung
mit 70 gewählten Delegierten sowie der Vorstand, bestehend aus
Präsident, Vizepräsidentin und fünf Beisitzern. Die Kammerversammlung
beschließt alle Angelegenheiten der Kammer von allgemeiner Bedeutung und
der Vorstand führt unter Beteiligung der hauptamtlichen
Geschäftsführung die laufenden Geschäfte der Kammer.
Zurzeit hat die Ärztekammer Schleswig-Holstein 14.856 Mitglieder, von
denen 4.311 niedergelassen und 5.417 im Krankenhaus tätig sind (Stand
Februar 2010).
Die Kammerversammlung 2009 bis 2013 Nächste Kammerwahl voraussichtlich Juni 2013
Mitglieder des Vorstandes 2009 - 2013
Wahlkreise:
Wahlkreis Dithmarschen Wahlkreis Flensburg – Stadt Wahlkreis Herzogtum – Lauenburg Wahlkreis Kiel Wahlkreis Lübeck Wahlkreis Neumünster Wahlkreis Nordfriesland Wahlkreis Ostholstein Wahlkreis Pinneberg Wahlkreis Plön Wahlkreis Rendsburg – Eckernförde Wahlkreis Schleswig – Flensburg Wahlkreis Steinburg Wahlkreis Stormarn |
Änderung der Satzung/Wahlordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein - hier klicken
Landesverordnung über die Wahl der Kammerversammlung - hier klicken
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Wahlordnung der Landesärztekammer Thüringen - hier klicken
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Die
Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL), Körperschaft des öffentlichen
Rechts mit Sitz in Münster, ist die berufliche Vertretung von ca. 38.000
Ärztinnen und Ärzten, die im Landesteil Westfalen-Lippe (er umfaßt die
Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster mit rund 8,5 Millionen
Einwohnern) ihren Beruf ausüben oder - falls nicht berufstätig - ihren
Wohnsitz haben. Die ÄKWL ist die viertgrößte der insgesamt 17
Ärztekammern in Deutschland.
Als zuständige Aufsichtsbehörde übt
das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen die Rechtsaufsicht über die ÄKWL aus.
Die Kammerversammlung der ÄKWL (je 250 Kammerangehörige ein
Delegierter) besteht in der laufenden Wahlperiode aus 121 Mitgliedern.
Sie berät und beschließt - entsprechend den Vorgaben des
Heilberufsgesetzes NRW und der Satzung der Ärztekammer - über alle
Aufgaben und Angelegenheiten der ÄKWL vom Haushalt bis zur Berufs- und
Weiterbildungsordnung.
15. Legislaturperiode am 07. Oktober 2009 Nächste Kammerwahl 2013
Vorstand (bitte anklicken) Präsident: Dr. med. Theodor Windhorst, Chirurg Vizepräsident: Dr. med. Klaus Reinhardt, Niedergelassener Facharzt fürAllgemeinmedizin
|
Wahlordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe - hier klicken
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