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5 Landesärztekammern wählen 2010! Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen.

Landesärztekammer Baden-Württemberg
Bayerische Landesärztekammer
Ärztekammer Berlin
Landesärztekammer Brandenburg
Ärztekammer Bremen
Ärztekammer Hamburg
Landesärztekammer Hessen
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Ärztekammer Niedersachsen - Wahlen vom 20.04. bis 03.05.2010!
Ärztekammer Nordrhein
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
Ärztekammer des Saarlandes
Sächsische Landesärztekammer
Ärztekammer Sachsen-Anhalt
Ärztekammer Schleswig-Holstein
Landesärztekammer Thüringen
Ärztekammer Westfalen-Lippe

Landesärztekammer Baden-Württemberg  Anfang 

Der Landesärztekammer gehören rund 56 600 Ärztinnen und Ärzte als Pflichtmitglieder an.18 300 Kammermitglieder sind im ambulanten und etwa 20 100 im stationären Bereich tätig. Außerhalb dieser Bereiche arbeiten zirka 3 500 Ärztinnen und Ärzte. Rund 14 700 Kammermitglieder sind ohne ärztliche Tätigkeit.

Es gibt vier Bezirksärztekammern  in Baden-Württemberg. Bitte anklicken für weitere Infos:

Bezirksärztekammer Nordwürttemberg

Bezirksärztekammer Nordbaden

Bezirksärztekammer Südbaden

Bezirksärztekammer Südwürttemberg

Vorstand
Der Vorstand der Landesärztekammer besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Rechnungsführer, dem Schriftführer sowie den Präsidenten der Bezirksärztekammern und weiteren Beisitzern. Insgesamt sind 11 Vorstandsmitglieder im Amt.

Dr. med. Ulrike Wahl
Präsidentin

Dr. med. Ulrich Clever
Vizepräsident

Dr. med. Matthias Fabian
Rechnungsführer

Dr. med. Michael Deeg
Schriftführer

PD Dr. med. Christian Benninger
Präsident der Bezirksärztekammer Nordbaden

Dr. med. Klaus Baier
Präsident der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg

Dr. med. Michael Datz
Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg

Dr. med. Gerhard Schade
Präsident der Bezirksärztekammer Südbaden

Nächste Kammerwahl voraussichtlich Ende 2010.
Ab Mitte 2010 werden die Wahlzettel verschickt.


    Wahlordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg - hier klicken zum Download
 

    Satzung der Landesärztekammer Baden-Württemberg - hier klicken zum Download
 

    Geschäftsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg - hier klicken zum Download
 

    Hier klicken zur homepage der Landesärztekammer Baden-Württemberg
 
 
Bayerische Landesärztekammer  Anfang 

Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) ist - zusammen mit den 63 ärztlichen Kreisverbänden (ÄKVs) und den acht ärztlichen Bezirksverbänden (ÄBVs) - die gesetzliche Berufsvertretung aller bayerischen Ärztinnen und Ärzte. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihre Organe sind die Vollversammlung und der Vorstand.

Sie steht unter der Aufsicht des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit.

Die Vollversammlung der 180 Delegierten der ÄKVs und der medizinischen Fakultäten der Landesuniversitäten tritt in der Regel mindestens einmal jährlich zum Bayerischen Ärztetag zusammen. Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem ersten und zweiten Vizepräsidenten, die vom Bayerischen Ärztetag gewählt werden, den ersten Vorsitzenden der ÄBVs sowie sechs aus der Mitte der Delegierten zum Bayerischen Ärztetag gewählten Mitgliedern.

Rechtsgrundlage für die ärztliche Berufsvertretung ist das Heilberufe-Kammergesetz

Vorstand
Der Vorstand der Bayerischen Landesärztekammer besteht aus dem Präsidenten, den beiden Vizepräsidenten, den ersten Vorsitzenden der ärztlichen Bezirksverbände sowie sechs aus der Mitte der Delegierten zum Bayerischen Ärztetag gewählten Mitgliedern. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.

Der Vorstand berät und beschließt über Anträge, die aus seiner Mitte bzw. von Ärztlichen Kreis- und Bezirksverbänden gestellt werden und weiterhin über alle wesentlichen Angelegenheiten, die ihm vom Präsidenten vorzulegen sind.

Der Vorstand überprüft unter anderem Überschreitungen des Haushaltsplanes und entscheidet über Beschwerden gegen Rügebescheide und Widersprüche gegen Verwaltungsakte der Bayerischen Landesärztekammer.

Vorstandsmitglieder für die Amtsperiode 2008/2013 sind neben dem Präsidenten und den Vizepräsidenten:

Präsident, Dr. med. Markus Beck
Facharzt für Allgemeinmedizin, Augsburg

zur Person
1. Vizepräsident, Dr. med. Andreas Botzlar
Facharzt für Chirurgie, München

zur Person
2.  Vizepräsident, Dr. med. Joachim Calles
Facharzt für Allgemeinmedizin, Pressig-Rothenkirchen

zur Person

    Wahlordnung der Bayerischen Landesärztekammer - hier klicken zum Download
 

    Satzung der Bayerischen Landesärztekammer - hier klicken zum Download
 

    Geschäftsordnung der Bayerischen Landesärztekammer - hier klicken zum Download
 

    Hier klicken zur homepage der Bayerischen Landesärztekammer
 
 
Ärztekammer Berlin  Anfang 
Die Ärztekammer Berlin - 1961 durch das Berliner Kammergesetz errichtet - ist die Berufsvertretung aller rund 26.000 Berliner Ärztinnen und Ärzte. Sie hat den Status einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts" (KdöR), das heißt, sie ist eine vom Gesetzgeber eingerichtete Institution, die staatliche Aufgaben in Selbstverwaltung übernimmt und dabei von einer Aufsichtsbehörde, der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, kontrolliert wird.

Mitglieder

Alle approbierten Ärzte, die in Berlin ihren Beruf ausüben oder - falls sie nicht oder nicht mehr arbeiten - dort ihren ersten Wohnsitz haben, sind Mitglieder bei der Ärztekammer Berlin. Sie alle haben die Möglichkeit, alle vier Jahre per Briefwahl die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin zu wählen.

Delegiertenversammlung

Dieses 46-köpfige Kammerparlament ist der zentrale Souverän der ärztlichen Selbstverwaltung. Seine etwa sieben jährlichen Sitzungstermine können von allen Kammermitgliedern besucht und verfolgt werden. Ähnlich wie die großen politischen Parlamente in Parteien, ist auch das Ärzteparlamente in sogenannte "Listen" organisiert, die berufspolitische Strömungen und Sichtweisen repräsentieren und Meinungen bündeln.

Vorstand

Der Vorstand der Ärztekammer Berlin besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und derzeit neun Beisitzern. Er führt die Geschäfte der Ärztekammer Berlin und vertritt die Kammer in der Öffentlichkeit. Der Vorstand wird von der Delegiertenversammlung im Abstand von jeweils vier Jahren gewählt, zuletzt am 17. Januar 2007.

Dr. med. Günther Jonitz

Präsident (Marburger Bund) Weiter

Dr. med. Elmar Wille

Vizepräsident (Liste Allianz) Weiter


Wahl zur 13. Amtsperiode der Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin

- Wahlzeitraum -

Beginn: Dienstag, 19. Oktober 2010
Ende: Freitag, 3. Dezember 2010, 18:00 Uhr

Wahlleiter: Herr Christoph Röhrig, Tel. 030-40806 2600

Nach der Wahlordnung erfolgt die Wahl aufgrund von Wahlvorschlägen, die eine Aufstellung der Listen und eine Benennung von Wahlbewerbern ermöglichen. Für die Einreichung der Wahlvorschläge sind die von der Ärztekammer herausgegebenen Vordrucke zu verwenden.  Die Geschäftsstelle des Wahlausschusses - das Wahlbüro - stellt die Vordrucke für die Wahlvorschläge hier ab sofort zum Download zur Verfügung. Formulare können auch schriftlich beim Wahlkoordinator, Friedrichstraße 16, 10969 Berlin bzw. per E-Mail Kammerwahl2010@aekb.de angefordert werden.

Alle Formulare für die Einreichung von Wahlvorschlägen finden Sie auf der homepage der Ärztekammer Berlin.


    Wahlordnung der Ärztekammer Berlin - hier klicken zum Download
 

    Satzung der Ärztekammer Berlin - hier klicken zum Download
 

    Homepage der Ärztekammer Berlin - hier klicken
 
 
Landesärztekammer Brandenburg  Anfang 

Ärztekammerwahl

Die Mitglieder der Kammerversammlung der Landesärztekammer Brandenburg werden alle vier Jahre in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Wahlergebnis - Sitzverteilung 2008

Die Mitglieder der Landesärztekammer Brandenburg haben am 25. Juni 2008 73 Ärztevertreter für die 6. Legislaturperiode gewählt. Mit 26 Sitzen ist der Marburger Bund die stärkste Liste. Hier weiterlesen... Weiter

Nächste Kammerwahl 2012

Vorstand
Durch die Wahl der konstituierenden Kammerversammlung am 06. September 2008 gehören dem Vorstand acht Mitglieder an.

Präsident Dr. med. Udo Wolter
Oberarzt und Chirurg der Ruppiner Kliniken in Neuruppin

Vita: Elke Köhler , Vizepräsidentin
niedergelassene Allgemeinmedizinerin aus Jüterbog


    Wahlordnung der Landesärztekammer Brandenburg - hier klicken zum Download
 

    Hauptsatzung der Landesärztekammer Brandenburg - hier klicken
 

    Geschäftsordnung der Landesärztekammer Brandenburg vom 15.01.2010 - hier klicken
 

    Homepage der Landesärztekammer Brandenburg - hier klicken
 
 
Ärztekammer Bremen  Anfang 

Die Ärztekammer Bremen ist die berufsrechtliche Vertretung der rund 4.000 Ärztinnen und Ärzte im Land Bremen. Sie sind in der Mehrzahl in den Praxen und Kliniken in Bremen und Bremerhaven für ihre Patienten tätig.

Vorstand
Der Vorstand der Ärztekammer Bremen besteht aus fünf Personen und wird von der Delegiertenversammlung für die Zeit von vier Jahren gewählt. Im Rahmen der von der Delegiertenversammlung beschlossenen Satzungen und des verabschiedeten Haushalts führt er die Geschäfte der Ärztekammer Bremen.

An der Spitze der Ärztekammer Bremen stehen der Präsident Dr. Klaus-Dieter Wurche, die Vizepräsidentin Dr. Heidrun Gitter sowie die weiteren Vorstandsmitglieder Hubert Bakker, Dr. Johannes Grundmann und Dr. Jörg Hermann.

Nächster Wahltermin voraussichtlich November/Dezember 2011.


    Wahlordnung der Ärztekammer Bremen - hier klicken
 

    Satzung der Ärztekammer Bremen - hier klicken
 

    Geschäftsordnung der Ärztekammer Bremen - hier klicken
 

    Hompage der Ärztekammer Bremen - hier klicken
 
 
Ärztekammer Hamburg  Anfang 
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Ärztekammer Hamburg
Körperschaft des öffentlichen Rechts

In Hamburg sind mehr als 13.000 Ärztinnen und Ärzte rund um die Uhr für ihre Patientinnen und Patienten da. Sie alle sind Mitglieder in der Ärztekammer Hamburg. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts vertritt sie die Ärzteschaft und ist das Organ der ärztlichen Selbstverwaltung in der Hansestadt.

Vorstand


Der Vorstand der Ärztekammer Hamburg besteht aus sieben Mitgliedern. Der Präsident, der Vizepräsident und die fünf Beisitzer werden von der Kammerversammlung gewählt.


Der Präsident
Dr. med. Frank Ulrich Montgomery arbeitet als Radiologe im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE).

Der Vizepräsident
Klaus Schäfer ist niedergelassener Hausarzt in Langenhorn.



Oberstes Gremium der Ärztekammer ist die Delegierten-versammlung. Ihre 55 Mitglieder sind für vier Jahre von den Ärztinnen und Ärzten der Hansestadt gewählt. Zwei weitere Versammlungsmitglieder entsendet der Fachbereich Medizin der Hamburger Universität.

Die derzeitige Hamburger Delegiertenversammlung wurde im Herbst 2006 zusammengesetzt.


Nächste Kammerwahl ist vom 20.09. bis 01.10.2010.
Wahlleiter ist Rechtsanwalt Meine.


    Wahlordnung der Ärztekammer Hamburg - hier klicken
 

    Satzung der Ärztekammer Hamburg - hier klicken
 

    Hamburgisches Kammergesetz - hier klicken
 

    Homepage der Ärztekammer Hamburg - hier klicken
 
 
Landesärztekammer Hessen  Anfang 
Die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) ist eine von 17 Ärztekammern in der Bundesrepublik Deutschland. Sie vertritt derzeit 30.490 Ärztinnen und Ärzte in Hessen (Stand: 28.01.2009). Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt sie in Selbstverwaltung die beruflichen Belange ihrer Mitglieder gegenüber Staat und Gesellschaft wahr. Und zwar auf allen Gebieten ärztlicher Berufsausübung - sei es im Krankenhaus, in freier Praxis oder in anderen Tätigkeitsbereichen.

Hauptsitz der Landesärztekammer Hessen ist Frankfurt; die sechs Bezirksärztekammern (Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Kassel, Marburg und Wiesbaden) nehmen als regionale Verwaltungsstellen besondere Aufgaben der Landesärztekammer wahr. Dazu zählen in erster Linie Meldewesen, Schlichtung und Fortbildung, das Arzthelfer/innen- Ausbildungswesen und auch die Beratung von Mitgliedern und Bürgern.

Vorstand

Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident
Martin Leimbeck, Vizepräsident
Dr. med. Michael Popović, Hauptgeschäftsführer
Hans-Peter Hauck, Kaufmännischer Geschäftsführer

14. Legislaturperiode 2008-2013
Nächste Kammerwahlen voraussichtlich Juni 2013


    Wahlordnung der Ärztekammer Hessen - hier klicken
 

    Hauptsatzung der Landesärztekammer Hessen - hier klicken
 

    Geschäftsordnung der Landesärztekammer Hessen - hier klicken
 

    Homepage der Landesärztekammer Hessen - hier klicken
 
 
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern  Anfang 
Vorstand
Der Vorstand der Ärztekammer besteht nach dem Heilberufsgesetz aus dem Präsidenten, höchstens zwei Stellvertretern und bis zu sieben weiteren Mitgliedern.
Er führt die Geschäfte der Kammer, wobei er insbesondere die Beratungen der Kammerversammlung vorzubereiten, die Beschlüsse der Kammerversammlung durchzuführen und den Kammermitgliedern und der Aufsichtsbehörde einen Bericht über die Tätigkeiten der Kammer im abgelaufenen Geschäftsjahr zu erstatten hat.


Präsident:
Dr.med. Andreas Crusius, Facharzt für Innere Medizin und Facharzt für Pathologie in Rostock


Vizepräsidenten:
Dr.med. Winrich Mothes, Facharzt für Chirurgie und Facharzt für Kinderchirurgie in Schwerin
Dr.med. Wilfried Schimanke, Facharzt für Chirurgie in Rostock


Nächste Kammerwahl voraussichtlich November 2010.

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    Geschäftsordnung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern - hier klicken
 

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Ärztekammer Niedersachsen - Wahlen vom 20.04. bis 03.05.2010!  Anfang 
Ärztekammer-Wahlen 2010
Nach den Vorstandsvorsitzenden wählen die Mitglieder der Ärztekammer Niedersachsen jetzt die weiteren sechs Vorstandsmitglieder der elf Bezirksstellen.

Wofür ist der Bezirksstellenvorstand eigentlich zuständig?
Laut Geschäftsordnung der Ärztekammer Niedersachsen unter anderem für die Einleitung berufsrechtlicher Ermittlungsverfahren, für Anträge auf Eröffnung einer Zweigpraxis, die Heranziehung oder Befreiung vom Bereitschaftsdienst und Entscheidungen im Bereich der Medizinischen Fachangestellten.

Wie reiche ich einen Wahlvorschlag ein?
Ein Wahlvorschlag muss an folgende Adresse geschickt werden:

Ärztekammer Niedersachsen
Bezirksstellenwahlen
Berliner Allee 20
30175 Hannover

Es ist unbedingt zu beachten, dass jede/r Kandidat/in eine Bewerbererklärung persönlich ausfüllt und zusammen mit allen anderen Unterlagen (der Kandidatenliste und Unterstützererklärung) des Wahlvorschlags einsendet.

Wieviele Wahlberechtigte müssen auf einem Wahlvorschlag eigentlich unterschreiben?
Der Wahlvorschlag muss von mindestens zehn Wahlberechtigten unterschrieben sein. Neben der Unterschrift sind Zuname, Vorname, Dienst- und Privatanschrift sowie Art der Berufsausübung nach § 34 Kammergesetz für die Heilberufe (HKG) anzugeben. Wer den Wahlvorschlag zuerst unterzeichnet hat, gilt als Vertrauensperson dieses Wahlvorschlages, die oder der zweite als deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter. Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter darf nicht Vertrauensperson für mehrere Wahlvorschläge sein.

Wo kann ich diese Unterlagen (Bewerbererklärung, Kandidatenliste und Unterstützererklärung) anfordern?
Alle Vordrucke können per E-Mail angefordert werden: meldewesen@aekn.de

Bis wann müssen Wahlvorschläge eingegangen sein?
Ein Wahlvorschlag für die Wahlen der weiteren Vorstandsmitglieder muss spätestens am 24. März 2010 dem Wahlleiter zugegangen sein. Am 26. März wird dann der Wahlausschuss über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheiden. Zu dieser Sitzung wird auch der erstunterzeichnende Unterstützer als Vertrauensperson des Wahlvorschlags zur Wahlausschusssitzung eingeladen, die in Hannover (Ärztehaus, Berliner Allee 20) stattfindet, eingeladen. Die Teilnahme ist allerdings nicht verpflichtend.

Wann wird über die Zulassung der Wahlvorschläge entschieden?
Am 26. März 2010 tagt der Wahlausschuss und berät über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge. An der Sitzung, die im Ärztehaus Hannover (Berliner Allee 20, 8. OG, 14 Uhr) stattfindet, kann jedes wahlberechtigte Kammermitglied teilnehmen.

Wie kommt eigentlich die Reihenfolge auf den Stimmzetteln zustande?
Der Eingangsstempel ist nicht nur für die Zulassung des Wahlvorschlags entscheidend, sondern auch für die Positionierung des Wahlvorschlags auf dem Stimmzettel. Der ersteingereichte Wahlvorschlag wird an oberster Stelle positioniert. Bei zeitgleichem Eingang entscheidet das Los.

Wie bekommt man die Wahlunterlagen?
Die Wählerinnen und Wähler erhalten bis zum 20. April die Wahlunterlagen zugeschickt.

Wie lange dauert die Wahlzeit?
Im Zeitraum vom 20. April bis 3. Mai 2010, 18 Uhr läuft die Wahlzeit. Bis zum 3. Mai, 18 Uhr müssen die Unterlagen beim Wahlleiter in Hannover eingegangen sein.

Wie funktioniert das Wahlverfahren?
Gemäß der Wahlordnung hat bei der Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder hat jede/r sechs Stimmen. Die Stimmabgabe wird auf dem Stimmzettel durch ein Kreuz oder in sonst erkennbarer Weise gekennzeichnet.

Die/der Wähler/in kann Bewerberinnen und Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge ihre/seine Stimme geben. Sie/Er ist nicht an die Reihenfolge, in die Bewerberinnen und Bewerber innerhalb eines Wahlvorschlages aufgeführt sind, gebunden.

Was ist bei der Stimmabgabe zu beachten?
Es ist nicht zulässig, neben dem Stimmabgabevermerk weitere Vermerke auf dem Stimmzettel einzutragen. Werden die Namen von mehr Bewerberinnen und Bewerbern mit Stimmenabgabevermerken versehen als zu wählen sind, ist die Stimmenabgabe ungültig.

Wohin mit dem Stimmzettel?
Die Wählerin oder der Wähler muss den mit den Stimmenabgabevermerken versehenen Stimmzettel in den inneren Briefumschlag legen und diesen verschließen. Der Briefumschlag darf keine Kennzeichen haben, die auf die Person der Wählerin oder des Wählers schließen lassen. Die Erklärung auf dem Wahlausweis muss mit Vor- und Zunamen unterschrieben, Ort und Datum versehen werden. Dann legt man den verschlossenen inneren Briefumschlag und den unterschriebenen Wahlausweis in den äußeren Briefumschlag, verschließt diesen, versieht ihn auf der Rückseite mit den Absenderangaben und übersendet diesen (Wahl-)Brief auf eigene Kosten an den Wahlleiter.


Terminplan für die Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder der ÄKN-Bezirksstellen
  • 24. März: Letzter Tag für die Einreichung von Wahlvorschlägen
  • 20. April: Beginn der Wahlzeit
  • 3. Mai, 18 Uhr: Ende der Wahlzeit

Wahlleiter für die Kammerwahlen ist Herr Karl-Heinz Strelen.
Wahlleiter für die Bezirksstellenwahlen ist Dr. Jur. Holger Steinweder.

Vorstand
Präsidentin
Dr. med. Martina Wenker

Stellvertretender Präsident
Dr. med. Gisbert Voigt


    Wahlordnung für die Wahl der Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen - hier klicke
 

    Wahlordnung für die Wahlen zu den Vorständen der Bezirksstellen
 

    Satzung der Ärztekammer Niedersachsen - hier klicken
 

    Geschäftsordnung der Ärztekammer Niedersachsen - hier klicken
 

    Hompepage der Ärztekammer Niedersachsen - hier klicken
 
 
Ärztekammer Nordrhein  Anfang 

Die Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) ist die berufliche Vertretung der über 52.000 Ärztinnen und Ärzte im Landesteil Nordrhein (Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf mit insgesamt rund 9,6 Millionen Einwohnern).

Zugleich nimmt sie in Selbstverwaltung öffentliche Aufgaben im Gesundheitswesen wahr und erfüllt weisungsgebunden staatliche Aufgaben.

Vorstand der Ärztekammer Nordrhein

Dem Vorstand der ÄkNo gehören der Präsident, der Vizepräsident und 16 Beisitzer an. Der Kammervorstand wird von der Kammerversammlung für fünf Jahre gewählt. Die neue Wahlperiode begann im Juni 2009 und endet im Jahr 2014.

Präsident: Professor Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe (Pathologe, Düren)

Vizepräsident: Bernd Zimmer (Allgemeinmediziner, Wuppertal).

Nächste Kammerwahl 2014


    Wahlordnung der Ärztekammer Nordrhein - hier klicken
 

    Satzung der Ärztekammer Nordrhein - hier klicken
 

    Geschäftsordnung der Ärztekammer Nordrhein - hier klicken
 

    KVNO Wahlen Extra - Alle Infos hier zum Download
 

    Homepage der Ärztekammer Nordrhein - hier klicken
 
 
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz  Anfang 

Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz ist die berufsrechtliche Vertretung von gut 18.000 Ärztinnen und Ärzten im Land. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem » Heilberufsgesetz und der » Hauptsatzung. Die Ärztekammer regelt die Berufsausbildung der Ärztinnen und Ärzte sowie deren Fort- und Weiterbildung.

Vorstand
Der Vorstand führt die Geschäfte der Kammer. Der Präsident lädt mindestens einmal im Quartal zu einer Vorstandssitzung ein. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

Die Vorstandsmitglieder sowie der Präsident und die Vize-Präsidenten werden von den Delegierten der Vertreterversammlung gewählt. Die Vorstandsmitglieder sind fünf Jahre im Amt. Die jetzige Wahlperiode hat im Jahr 2006 begonnen und wird im Jahr 2011 enden.

Präsident:
» Prof. Dr. med. Frieder Hessenauer

Vize-Präsident:
» 
Dr. med. Michael Fink

Vize-Präsidentin:
» 
Dr. med. Astrid Blank


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Die Hauptsatzung regelt sozusagen das Wirken der Ärztekammer. Sie ist Basis für die Arbeit und die Organisation der Verwaltung. Die Hauptsatzung wird von der Vertreterversammlung beschlossen und von der Aufsichtsbehörde genehmigt.

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Ärztekammer des Saarlandes  Anfang 
Organe der Ärztekammer des Saarlandes sind die Vertreterversammlung, mit derzeit 71 gewählten Delegierten sowie der Vorstand, bestehend aus Präsident, 2 Vizepräsidenten und 3 Beisitzern. Die Vertreterversammlung beschließt alle Angelegenheiten der Kammer von allgemeiner Bedeutung und der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Kammer.

Vorstand
Präsident: Dr. med. Josef Mischo Dr. Mischo ist Facharzt für Chirurgie (Schwerpunkt Unfallchirurgie).

Erster Vizepräsident: Prof. Dr. med. Harry Derouet , Prof. Derouet ist Facharzt für Urologie

2. Vizepräsident: Dr. med. dent. Hans Joachim Lellig Dr. Lellig ist seit 1977 als Zahnarzt in Merzig niedergelassen.

Die neue Wahlperiode begann am 8. Juli 2009 und endet im Jahre 2014.

    Wahlordnung der Ärztekammer des Saarlandes - hier klicken
 

    Satzung der Ärztekammer des Saarlandes - hier klicken
 

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Sächsische Landesärztekammer  Anfang 
Vorstand und Präsident
Der ehrenamtliche Vorstand der Sächsischen Landesärztekammer besteht aus elf Mitgliedern einschließlich des Präsidenten und eines Vizepräsidenten. Die Amtsdauer des Vorstands entspricht der Wahlperiode der Kammerversammlung und beträgt vier Jahre. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Kammerversammlung aus, erledigt die Angelegenheiten der laufenden Verwaltung und die ihm durch Gesetz und Satzung zugewiesenen sonstigen Aufgaben.

Der Präsident vertritt die Sächsische Landesärztekammer - im Falle seiner Verhinderung der Vizepräsident oder bei dessen Verhinderung das an Lebensjahren älteste Mitglied des Vorstandes - insbesondere in allen Rechtsangelegenheiten und gegenüber den politischen und gesellschaftlichen Institutionen. Der Präsident ist Mitglied des Vorstandes der Bundesärztekammer. Der Vorstand kommt in der Regel einmal im Monat zu einer Vorstandssitzung zusammen. Er erledigt die Angelegenheiten der laufenden Verwaltung und berät alle vorliegenden berufspolitischen, berufsrechtlichen sowie finanziellen Belange.

Zu den Beratungen werden Beschlussempfehlungen der Ausschüsse und Arbeitsgruppen herangezogen. Die organisatorische Betreuung des Vorstandes und der Gremien obliegt der Geschäftsführung.

Wahlperiode 2007/2011

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    Geschäftsordnung der Sächsischen Landesärztekammer - hier klicken
 

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Ärztekammer Sachsen-Anhalt  Anfang 

Kammerversammlung
der V. Wahlperiode vom 01.07.2007 bis 30.06.2011

Nächste Kammerwahl voraussichtlich März 2011

Die Kammerversammlung Sachsen-Anhalt besteht aus drei Wahlkreisen. Der Wahlkreis Dessau wählt sechs, der Wahlkreis Halle 14 und der Wahlkreis Magdeburg 17 Mitglieder in die Kammerversammlung.

Aus dem Kreis der Kammerversammlung wird der Vorstand gewählt. Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, einem Stellvertreter und bis zu sieben weiteren Mitgliedern. Er hat insbesondere die Beratungen der Kammerversammlung zu leiten, die Beschlüsse der Kammerversammlung umzusetzen und den Kammermitgliedern und der Aufsichtsbehörde Bericht zu erstatten.

anklicken: Vorstand der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

Präsident
Dr. med. Henning Friebel
Facharzt für Innere Medizin

Vizepräsidentin
Dr. med. Simone Heinemann-Meerz
Fachärztin für Innere Medizin

    Wahlordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt - hier klicken
 

    Hauptsatzung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt - hier klicken
 

    Homepage der Ärztekammer Sachsen-Anhalt - hier klicken
 
 
Ärztekammer Schleswig-Holstein  Anfang 

Organe der Ärztekammer Schleswig-Holstein sind die Kammerversammlung mit 70 gewählten Delegierten sowie der Vorstand, bestehend aus Präsident, Vizepräsidentin und fünf Beisitzern. Die Kammerversammlung beschließt alle Angelegenheiten der Kammer von allgemeiner Bedeutung und der Vorstand führt unter Beteiligung der hauptamtlichen Geschäftsführung die laufenden Geschäfte der Kammer.

Zurzeit hat die Ärztekammer Schleswig-Holstein 14.856 Mitglieder, von denen 4.311 niedergelassen und 5.417 im Krankenhaus tätig sind (Stand Februar 2010).

Die Kammerversammlung 2009 bis 2013
Nächste Kammerwahl voraussichtlich Juni 2013

Mitglieder des Vorstandes 2009 - 2013

Präsident: Dr. Franz-Joseph Bartmann (bitte anklicken)
Vizepräsidentin: Dr. med. Hannelore Machnik (bitte anklicken)



Wahlkreise:

Wahlkreis Dithmarschen
Wahlkreis Flensburg – Stadt
Wahlkreis Herzogtum – Lauenburg
Wahlkreis Kiel
Wahlkreis Lübeck
Wahlkreis Neumünster
Wahlkreis Nordfriesland
Wahlkreis Ostholstein
Wahlkreis Pinneberg
Wahlkreis Plön
Wahlkreis Rendsburg – Eckernförde
Wahlkreis Schleswig – Flensburg
Wahlkreis Steinburg
Wahlkreis Stormarn


    Änderung der Satzung/Wahlordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein - hier klicken
 

    Landesverordnung über die Wahl der Kammerversammlung - hier klicken
 

    Homepage der Ärztekammer Schleswig-Holstein - hier klicken
 
 
Landesärztekammer Thüringen  Anfang 

Vorstand der Landesärztekammer Thüringen
6. Wahlperiode 2007-2011
(bitte anklicken)
Präsident: Dr. med. Mathias Wesser, Facharzt für Innere Medizin
Vizepräsident: Dr. med. Gerd Scheiber, Facharzt für Anästhesiologie

Kammerversammlung

Die Kammerversammlung hat 43 Mitglieder. 31 Sitze werden über Kreiswahllisten vergeben, 12 Sitze über Landeslisten.

Allgemeine Informationen zur Wahl zur Kammerversammlung (bitte anklicken)


    Wahlordnung der Landesärztekammer Thüringen - hier klicken
 

    Homepage der Landesärztekammer Thüringen - hier klicken
 
 
Ärztekammer Westfalen-Lippe  Anfang 

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL), Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Münster, ist die berufliche Vertretung von ca. 38.000 Ärztinnen und Ärzten, die im Landesteil Westfalen-Lippe (er umfaßt die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster mit rund 8,5 Millionen Einwohnern) ihren Beruf ausüben oder - falls nicht berufstätig - ihren Wohnsitz haben. Die ÄKWL ist die viertgrößte der insgesamt 17 Ärztekammern in Deutschland.

Als zuständige Aufsichtsbehörde übt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen die Rechtsaufsicht über die ÄKWL aus.

Die Kammerversammlung der ÄKWL (je 250 Kammerangehörige ein Delegierter) besteht in der laufenden Wahlperiode aus 121 Mitgliedern. Sie berät und beschließt - entsprechend den Vorgaben des Heilberufsgesetzes NRW und der Satzung der Ärztekammer - über alle Aufgaben und Angelegenheiten der ÄKWL vom Haushalt bis zur Berufs- und Weiterbildungsordnung.

15. Legislaturperiode am 07. Oktober 2009
Nächste Kammerwahl 2013

Vorstand (bitte anklicken)

Präsident: Dr. med. Theodor Windhorst, Chirurg
Vizepräsident:
Dr. med. Klaus Reinhardt, Niedergelassener Facharzt  fürAllgemeinmedizin


    Wahlordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe - hier klicken
 


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